28.08.2023

Diese Aktivitäten möchte die neue AIT-Geschäftsführung bei Startups & Ausgründungen setzen

Das AIT Austrian Institute of Technology präsentierte am Montag im Zuge des European Forum Alpbach seine neue Geschäftsführung. Wir waren vor Ort und haben nachgefragt, welche Strategie das AIT im Bereich von Startups & Ausgründungen verfolgen möchte.
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Andreas Kugi, Managing Director Science, Brigitte Bach, Managing Director, Spokesperson of the Management Board, und Alexander Svejkovsky, Managing Director Financials (v.l.) | (c) AIT Austrian Institute of Technology GmbH/APA-Fotoservice/Pichler

Als Österreichs größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung erhält das AIT eine neue Dreier-Geschäftsführung, die am Montag im Zuge des European Forum Alpbach vorgestellt wurde. Zur Geschäftsführung zählt künftig die österreichische Physikerin Brigitte Bach, die von der Salzburg AG zum AIT wechseln und mit Anfang Oktober ihr Amt antreten wird. Bereits seit Juli in der Geschäftsführung ist Andreas Kugi, Professor für komplexe dynamische Systeme an der Technischen Universität Wien. Komplementiert wird das Dreierteam durch den bisherige AIT-Finanzchef Alexander Svejkovsky.

Startups & Ausgründungen als integraler Teil der AIT-Strategie

Im Zuge eines Pressegesprächs erläuterte die neue Dreierspitze ihre Strategie für die kommenden drei Jahre. Dazu zählen unter anderem auch Aktivitäten im Bereich von Startups & Ausgründungen, die ein integraler Bestandteil der Strategie des AIT sind, wie Svejkovsky erläuterte. Vor mittlerweile mehr als zwei Jahren wurde hierfür ein eigenes Startup- und Entrepreneurship-Programm gestartet. Ziel des Programms ist die „wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen“ durch Unternehmen, die von AIT-Forscher:innen gegründet werden. „Wir haben in den letzten eineinhalb Jahren fünf Startups ausgegründet, die es alle bis zu einer Pre-Seed-Finanzierung der aws gebracht haben“, so Svejkovsky über die Bilanz des Programms.

Startups konnten bereits Millionen-Investments an Land ziehen

Zu den Startups zählen unter anderem Ensemo, das eine nachhaltige Alternative zur Düngeproduktion entwickelt, oder Viridad, das Unternehmen eine digitale Nachhaltigkeits-Plattform für die EU-Taxonomie bietet und im März den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt gab (brutkasten berichtete). Weitere Startups sind Telbiomed im Bereich Telemedizin, Cellectric im Bereich Bioscience sowie Iknaio im Bereich der Blockchain Analytics. „Vier Startups konnten bereits externe Investoren an Bord holen. Hier ist es gelungen, Kapital aufzustellen“, so Svejkovsky weiter.

Zusammenarbeit mit dem heimischen Startup-Ökosystem

Obwohl das Scouting für mögliche Ausgründungen in erste Linie in der eigenen AIT-Community erfolgt, arbeitet das AIT eng mit Partnern aus dem österreichischen Startup-Ökosystem zusammen. Dazu zählen unter anderem die Wirtschaftsuniversität Wien oder Xista Science Ventures – früher bekannt als IST cube. „Wir versuchen das Startup-Ökosystem, das in Österreich gut entwickelt ist, bestmöglich zu nutzen“, so Svejkovsky.

Abschließend gab Svejkovsky einen Einblick in die Beteiligungsstrategie des AIT. Demnach würde sich die Forschungseinrichtung mit sogenannten Phantom-Shares an den Unternehmen beteiligen, wobei das AIT im Falle eines Exits profitiert. „Wir bleiben in der Regel in der Minderheitsrolle. Das gewährleistet auch das Interesse für künftige Investoren. Mit diesem Modell können wir sehr gut arbeiten“, so Svejkovsky.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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