14.10.2025
SPACETECH

„Neue Ära“: Space-Quantencomputer der Uni Wien arbeitet zuverlässig im All

Ein Forschungsteam der Universität Wien hat den weltweit ersten weltraumtauglichen Quantenprozessor entwickelt und im Juni 2025 mit einer SpaceX-Rakete ins All gebracht. Heute wurde das Schwestermodell an der Uni Wien besichtigt.
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Philip Walther der Universität Wien, Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner, Innovationsminister Peter Hanke und Rektor der Universität Wien Sebastian Schütze | Foto: Alexander Bachmayer / Universität Wien

Bereits im Juni dieses Jahres schrieb die Aktion Schlagzeilen: Die Universität Wien schoss den ersten Quantencomputer ins All – brutkasten berichtete. Ausgeführt wurde die Aktion in Kalifornien durch das von Elon Musk gegründete Raumfahrtunternehmen SpaceX.

Die Technologie, die nun ihre Bahnen in der Erdumlaufbahn zieht und dabei primär Erdbeobachtungen durchführt, wurde an der Universität Wien – Fakultät für Physik – gemeinsam mit dem Partnerunternehmen Qubo Technology entwickelt. Nach den ersten Probemonaten zeigen sich erfreuliche Ergebnisse.

Erster Space-Quantenprozessor weltweit kommt aus Österreich

Österreich hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Key-Player der Quantenforschung entwickelt. Nun sorgt das Wiener Forschungsteam rund um Quantenphotonik-Pionier Philip Walther für Schlagzeilen: Der weltweit erste photonische Quantenprozessor, der bereits im Juni dieses Jahres ins All geschossen wurde, arbeitet zuverlässig und hat die Weltraumtauglichkeit der Technologie bewiesen.

Am heutigen Dienstag besichtigten Bundesminister Peter Hanke und Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner das Labor, in dem der nun im All schwebende Satellit entstand. Zur Schau wurde das Schwestermodell des Satelliten gestellt, das zu Versuchen und weiterführender Forschung auf der Erde dient.

Der Schuss ins All war ein technologischer Meilenstein für Österreich, heißt es. Das Team der Universität Wien hat damit gezeigt, dass ein voll funktionsfähiger Quantencomputer im Weltraum betrieben werden kann. Die Entwicklung gelte als Schritt hin zu praktischen Anwendungen der Quantentechnologie – von der Echtzeitanalyse von Satellitendaten bis zur abhörsicheren Kommunikation.

Entwicklung in nur 18 Monaten

Das System basiert auf Lichtteilchen (Photonen), die in einem optischen Netzwerk präzise gesteuert werden. Der ursprünglich metergroße Laboraufbau wurde innerhalb von 18 Monaten so miniaturisiert, dass er in einen drei Liter großen Satelliten passt und dabei nur wenige Watt Strom verbraucht. Damit sollen sich „völlig neue Möglichkeiten für autonom operierende Quantenprozessoren – im Weltraum wie auf der Erde – eröffnen“, heißt es im Rahmen der heutigen Pressekonferenz.

Rektor Sebastian Schütze, BM Eva-Maria Holzleitner, BM Peter Hanke und Philip Walther von der Universität Wien besichtigen das Schwestermodell des Space-Quantencomputers. | Foto: Alexander Bachmayer | Universität Wien

„Wir haben nun das Know-how, um weitere Experimente für selbstständig operierende Quantenprozessoren durchzuführen – sei es im All oder in anderen Umgebungen“, erklärt Philip Walther. Anwendungen sieht er etwa bei der Echtzeitanalyse von Erdbeobachtungsdaten, wo Quantenprozessoren komplexe Datensätze direkt an Bord verarbeiten können. Das spare Zeit, Energie und Übertragungskosten.

From Science to Economy – mit Daten aus dem All

Darüber hinaus bieten photonische Systeme Vorteile für maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz: Sie können Bild- und Sensordaten effizienter interpretieren – etwa bei der Klimabeobachtung oder im Gesundheitsbereich. Auch in einer sicheren Quantenkommunikation und in der hochpräzisen Sensorik liege großes Potenzial, so Walther heute.

Praktisch soll das Ganze in mehreren Branchen Anwendung finden, wie Borivoje Dakic, Associate Professor der Universität Wien und Co-Founder der Qubo Technology GmbH, im Gespräch mit brutkasten erklärt:

„Unsere Forschung befasst sich gezielt mit der Frage: ‚How can we transfer science into economy?‘ Der Satellit leitet eine neue Ära der Quantentechnologie in Österreich und der ganzen Welt ein“, so Dakic.

Aktuell handelt es sich bei dem Satelliten um ein Pilotprojekt, in dem vorerst laufend getestet wird, wie gut das „Boden-Scanning“ und die Datenverarbeitung in Kombination mit Machine Learning funktionieren. In weiterer Folge soll es zur Anwendung in „dutzenden Feldern“ kommen, so Dakic weiter. „Der Quantencomputer arbeitet mit weniger Energie und deutlich schneller als bisherige Computer im All.“

Innovationsminister Peter Hanke sieht darin eine gezielte Stärkung des heimischen Forschungs- und Industriestandorts: „Ein wettbewerbsfähiger Industriestandort braucht Spitzenforschung. Neben Umwelttechnik und KI zählt die Quantentechnologie zu den vielversprechendsten Feldern unserer Zeit.“

Quantenchip-Produktion im Aufbau

Parallel zum Wiener Weltraumprojekt beteiligt sich Österreich über Silicon Austria Labs an der europäischen Initiative CHAMP-ION, die den Aufbau einer Quantenchip-Produktion vorantreibt. Laut Prognosen von Fortune Business soll der europäische Markt für Quantentechnologien bis 2032 von einer auf zwölf Milliarden Euro wachsen – weltweit werden bis 2030 rund 200 Milliarden Euro erwartet.

„Obwohl wir ein kleines Land sind, sind wir in diesem Bereich ganz an der Spitze – darauf können wir zurecht stolz sein“, meint Hanke im Rahmen der heutigen Veranstaltung. Mit dem Start des Wiener Quantenprozessors ins All habe Österreich „erfolgreich bewiesen, dass Quantenforschung hierzulande nicht nur theoretisch, sondern längst praktisch und international führend ist.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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