09.08.2024
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Netzwerken: Johannes Braith erzählt, worauf es bei einem Event ankommt

Was macht ein gelungenes Netzwerk-Event aus? Wann lohnt es die oft sehr beschränkte Zeit beim informellen Austausch zu verbringen und wie entscheiden sich Startup-Founder dafür, dafür zu einem Event hinzugehen. Wir haben mit einem gesprochen, der sich damit auskennt: Storebox-Gründer Johannes Braith.
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Portraitfoto eines Mannes, mit Brille
Storebox-Gründer und CEO Johannes Braith | Foto: Storebox

„Ein gut ausgebautes Netzwerk kann den Unterschied ausmachen, ob man erfolgreich ist oder nicht erfolgreich ist”, stellt Johannes Braith, der Storebox-Gründer im Gespräch klar. Gerade Startups, die am Anfang stehen, sollten Zeit darin investieren, mit Leuten in Kontakt zu treten und sowohl ihre Startup-Idee als auch sich selbst bei Leuten bekannt zu machen.

Im brutkasten-Gespräch erinnert er sich an seine Gründungstage. “Am Anfang als wir gegründet haben, bin ich auf jedes Event gegangen, das in Reichweite war, weil ich einfach jede Bühne nutzen wollte, um unsere Idee vorzustellen und natürlich auch viele Kontakte zu knüpfen”, erzählt Braith.

Netzwerken: work not pleasure

So wichtig es für Gründer:innen auch ist, sich regelmäßig sehen zu lassen und Leute kennenzulernen, ist das für Braith: „work not pleasure“ – den Unterschied macht er klar. Denn geht es für ihn nicht darum, sich privat einen feinen Abend zu machen. Er nutzt Events, um sich weiterzubilden oder Leute zu treffen, die potenziell investieren oder kaufen könnten.

Deshalb weiß er auch meistens welche Personen bei diesem Netzwerk-Event dabei sein werden und findet es wichtig, dass über die Teilnehmer:innen kommuniziert wird. „Die Frage, wer dort sein wird, ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für mich“, sagt Braith.

Mit Strategie an ein Netzwerk-Event heranzugehen, findet auch Catharina Rieder wichtig. „Netzwerken ohne ein klares System bringt kaum wertvolle Resultate und eine mögliche Kooperation hängt oft von glücklichen Zufällen ab“, schreibt die Netzwerk-Expertin in ihrer brutkasten-Kolumne.

Gründer:innen sollten sich also bei ihrem Event-Besuch überlegen, was sie sich von diesem Termin erhoffen, wen sie dort treffen wollen und mit welcher Erwartung sie hingehen. Aber dennoch gilt es gerade in der Anfangsphase laut Johannes Braith: „Im Zweifel lieber zu viel als zu wenig auf ein Event gehen.“

Ungezwungen vs strukturiert – Hauptsache klar.

Ungezwungen im Stammtisch-Charakter oder durchwegs strukturiert mit Programm und Vorträgen, Netzwerk-Events können unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine Präferenz für das eine oder das andere hat Johannes Braith nicht. Er will aber Klarheit darüber haben, was ihn erwartet und dies auch vorab kommuniziert: „Oft sind Events vermischt, das finde ich nicht gut. Es muss schon klar sein, was wird hier geboten: Wissensvermittlung oder Austauschmöglichkeit“, so der Unternehmer.

Wenn das nicht klar ist, ergäben sich oftmals Situationen, in denen der Aufwand nicht sinnvoll genutzt werden könne: „Bei manchen Formaten gibt es leere Vortragssäle und alle stehen nur draußen im Gang herum. Weil nicht klar ist, dass es diese Möglichkeit noch im Anschluss gibt“. Das deutlich mitzukommunizieren, wünscht sich Braith von Veranstalter:innen.

Ein Rahmenprogramm kann auch von Vorteil für das Event sein. Besonders wenn es darum geht, eine interessierte Community zu einem Thema zu versammeln. Kurze Vorträge sind manchmal bei Teilnehmer:innen auch beleibt, weil sie neben Wissensvermittlung auch Gesprächsstoff für die anschließenden Unterhaltungen liefern. Dennoch sind es oft die ungezwungenen Gespräche, in denen Kooperationen und Ideen entstehen können.

Mindestens eine:r muss den Schmerz überwinden

Beim Netzwerken fühlen sich nicht alle wohl. Manche Menschen sind geborene Small-Talk-Meister:innen, für manche ist es gezwungen und unauthentisch. „Viele Menschen glauben, sie könnten nicht Netzwerken, weil sie zu schüchtern oder introvertiert seien. Sie fühlen sich unsicher oder zu aufdringlich“, weiß auch Catharina Rieder.

Aber auch beim Netzwerken gilt: je öfter man etwas trainiert, desto leichter wird es. Besonders neue Founder sollten sich dessen bewusst sein. Sie sollten immer wieder lernen, den Mut aufzubringen, sich vorzustellen und neue Kontakte zu knüpfen.

Für Braith macht das auch eine wichtige Komponente im Founder-Team aus. „Es hat schon einen Wert, wenn du innerhalb eines Founder-Teams zumindest eine Person hast, die das natürlich und gerne macht“, weiß Braith. Auf die Frage, was tun, wenn sich so jemand im Team nicht findet entgegnet Braith pragmatisch: „Einer muss sich bereit erklären, den Schmerz zu überwinden“. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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