19.07.2021

Nescafé-Pilotprojekt: Hier kann man Kaffee nun auch unverpackt kaufen

Gemeinsam mit dem Wiener Real Life-Marktforschungssupermarkt go2market und dem tschechischen Startup Miwa testet die zum Nestlé-Konzern zugehörige Kaffeemarke Nescafé nun den verpackungslosen Verkauf ihrer Produkte.
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Nescafé
© Nescafé/Adobe Stock/Jenny Sturm

Der Verkauf von unverpackten Lebensmitteln liegt angesichts des zunehmenden Bewusstseins für Umwelt- und Klimaschutz im Trend, wie auch diverse Zero Waste-Läden wie Lieber Ohne, Holis Market oder Der Greißler eindrucksvoll zeigen. Aber auch immer mehr Super- und Drogeriefachmärkte bieten an ihren Standorten die Möglichkeit, verschiedene Produkte wie etwa Müsli, Cerealien, Nudeln oder auch Waschmittel in eigene Behältnisse abzufüllen, um Verpackungsmüll einzusparen.

Miwa: Weil Recycling alleine nicht reicht

Nestlé hat das Konzept des unverpackten Einkaufs bereits in einigen Ländern gemeinsam mit dem tschechischen Startup Miwa – der Name steht übrigens für Minimum Waste – in den Bereichen Tiernahrung oder löslicher Bohnenkaffee getestet. Miwa’s Ziel ist es, das abfallfreie Einkaufen zum neuen Standard zu machen, da in der EU nur 30 Prozent der jährlich etwa 16 Millionen Tonnen anfallenden Kunststoffverpackungsabfälle recycelt werden. Deshalb haben die Gründer ein Kreislauf-System aus wiederverwendbaren Behältern entwickelt, das durch den Einsatz intelligenter Technologien gut an die heutige Logistik angepasst werden kann und den logistischen und hygienischen Standards von Supermarktketten entspricht. Die KonsumentInnen bringen ihre Behältnisse selbst mit; alle Produktinformationen, die normalerweise auf den Verpackungen zu finden sind, sind digital erreichbar.

Nescafé: Pilotphase in Wien

Nach der erfolgreichen Kooperation außerhalb Österreichs geht Nescafé mit einem Pilot-Projekt nun auch in Österreichs Bundeshauptstadt Wien an den Start. „Alternative, nachhaltige Verpackungslösungen sind bei Nestlé ein wichtiges Thema, zu dem wir verschiedenste Lösungsansätze verfolgen. Der verpackungsfreie Einkauf ist einer davon. Der Pilot erlaubt uns zu evaluieren, wie das unverpackte Einkaufen von Kaffee bei den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten ankommt“, erklärt Christiane Fellner, Nestlé Business Executive Officer Coffee zur Zusammenarbeit mit go2market und Miwa. go2market-Gründer und Geschäftsführer Thomas Perdolt, der mit seinem Real Life-Marktforschungs-Konzept kürzlich auch nach Deutschland expandiert hat, ergänzt: „Mittels anonymisierter Zielgruppenanalysen und individueller Insights können wir bei go2market innovative Konzepte bereits im Vorfeld testen und somit dazu beitragen, den Erfolg in den ‚echten‘ Regalen zu erhöhen.“

Nestlé-Ziel bis 2025: Nur mehr recycelbare oder wiederverwendbare Verpackungen

Mit diesem Testlauf kündigt Nestlé einen weiteren Schritt auf seinem Weg zu ausschließlich recycelbaren oder wiederverwertbaren Verpackungen bis zum Jahr 2025 an. Im Herbst 2019 wurde zu diesem Zweck das Nestlé Institute of Packaging Science eröffnet, das bereits innovative Lösungen wie die recyclingfähige Papierverpackung für das Kakaopulver Nesquik All Natural sowie die Produkte der Marke Smarties hervorgebracht hat.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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