28.11.2023

neptun.ai: Klagenfurter KI-Startup holt sich hohe sechsstellige Förderung

Das in Klagenfurt am Wörthersee ansässige Startup neptun.ai hat die Trend-Analyse-Plattform "HeadlineHunter" entwickelt. Mit der Technologie lassen sich Medientrends erkennen. Das Unternehmen hat nun eine Zusage für eine hohe sechsstellige FFG-Basisprogramm-Förderung erhalten.
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Günther Fliedl (CEO) & Markus Schaffer (CTO/COO) | © Johannes Puch / Neptun Data Processing GmbH

Nicht nur Journalist:innen müssen in ihrer täglichen Arbeit Trends in den Medien im Blick behalten, auch Unternehmen und Organisationen sind gefordert, in ihrer Branche am Puls der Zeit zu bleiben. Eine Lösung dafür bietet das 2019 gegründete Klagenfurter Startup netpun.ai. Das Unternehmen hat eine Trend-Analyse-Plattform namens „HeadlineHunter“ entwickelt.

Technologie analysiert Millionen von Headlines

Für die Plattform kommt eine selbstentwickelte Crawling-Technologie zum Einsatz. Diese Technologie greift Nachrichten-Daten direkt von vielen Online-Quellen einschließlich sozialer Medien ab.

Die Benutzeroberfläche der Plattform | © Neptun Data Processing GmbH

„HeadlineHunter ermöglicht unseren Kunden, das, was in der Welt um sie herum aktuell geschieht, mithilfe von KI besser und schneller zu verstehen. Trends hinter Millionen von Headlines  können innerhalb von Sekunden erfasst werden“, so Markus Schaffer, CTO von neptun.ai.

Mittlerweile nutzen auch zahlreiche Kund:innen aus der Industrie und dem öffentlichen Sektor die Technologie aus Klagenfurt. Dazu zählt beispielsweise das Industrie-Cluster Silicon Alps Clusters oder der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF).

neptun.ai holt sich hohe sechsstellige Förderung

Für die Entwicklung konnte neptun.ai letztes Jahr ein Investment im sechsstelligen Bereich an Land ziehen. Nun folgt eine FFG-Förderung, die sich im hohen sechsstelligen Bereich bewegt. Die Forschungsförderung soll die „Entwicklung des weltweit ersten – mittels generativer KI automatisierten – vertrauenswürdigen Reporting-Systems für den B2B-Markt ermöglichen“, wie es in einer Aussendung des Startups heißt.

Ein neuer Bewertungs-Algorithmus soll zudem in Verbindung mit eigenen Daten und Servern innerhalb der EU sicherstellen, dass Reports, die von großen Sprachmodellen (Large Language Models) generiert wurden, nicht wie man in der Fachsprache sagt – „halluzinieren“.

Kundengewinnung und KI-Forschung

Mit der FFG-Finanzierung sowie dem sechsstelligen Kapital aus der Investmentrunde möchte neptun.ai sowohl die hausinterne KI-Forschung und Produktentwicklung als auch die Kundengewinnung skalieren. Zudem steht auf der Wachstums-Roadmap die Eröffnung einer ersten  Zweigniederlassung und die Vergrößerung Teams bevor. 

„Die FFG-Förderung ist nicht nur eine  Anerkennung unserer bisherigen Arbeit, sondern vor allem ein Sprungbrett, das es uns ermöglicht, unser Know-how rasch in ein international führendes Produkt  zu überführen und für ein globales Publikum unerlässlich zu machen“, so Günther Fliedl, Universitätsprofessor für Natural Language Processing und CEO von neptun.ai, abschließend.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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