04.07.2022

NEOS setzen in Wien Entlastungspaket für Unternehmer:innen durch

Wiens Betriebe atmen auf und dürfen sich über die Abschaffung bestimmter Abgaben, neue Förderungen und weniger Bürokratie durch Digitalisierung freuen.
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NEOS-Wien-Wirtschaftssprecher Markus Ornig © NEOS
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Die rot-pinke Koalition in Wien arbeitet seit einem Jahr intensiv mit einer eigenen Arbeitsgruppe an der Entlastung von Unternehmer:innen und legt nun erste Erfolge auf den Tisch. Von den Maßnahmen profitieren vor allem Unternehmen mit Geschäftslokalen in Wien von einer Entbürokratisierung und Förderung. NEOS ist es dabei gelungen, eine lang gehegte Forderung durchzusetzen: Die Abschaffung der sogenannten Luftsteuer. Diese Steuer betrifft Dinge, die sich im “Luftraum” vor Geschäftslokalen befinden – etwa Markisen, Vordächer oder Windfänge. Ab 2023 sind dafür keine Abgaben mehr zu entrichten. 

Leere Lokale wiederbeleben

Gleichzeitig mit der Entlastung soll auch der Leerstand in Wien durch gezielte Förderung reduziert werden. Das schafft neue Chancen für Unternehmer:innen, Geschäftslokale zu nutzen. Die Förderschiene “Geschäftsbelebung Jetzt!” unterstützt mit bis zu 25.000 Euro beispielsweise notwendige Adaptierungsarbeiten in Lokalen. Dafür müssen Geschäftslokale nicht mehr mindestens ein Jahr leer stehen. Abgewickelt wird die Förderung über die Wirtschaftsagentur Wien, die damit bis Ende Mai 2022 bereits 161 Projekte mit insgesamt rund 3 Millionen Euro unterstützt hat. NEOS-Wien-Wirtschaftssprecher Markus Ornig rechnet damit, dass dadurch 290 neue Arbeitsplätze entstehen werden. Die Förderung wird entsprechend dem Erfolg bis Ende 2023 verlängert. 

Digitales Serviceportal ausbauen

Auch die Digitalisierung soll das Leben von Unternehmer:innen in Wien leichter machen. Dafür wird das Angebot von “Mein Wien” ausgebaut. Dabei handelt es sich um ein digitales Serviceportal, das ein One-Stop-Shop für Amtswege für Unternehmen ist. Im September 2023 soll in diesem Portal mit “Zahl’s Wien” ein eigener Bezahlservice starten; geplant ist außerdem ein digitales Kontoblatt für beglichene und offene Gebühren und in Zukunft soll es auch eine rein digitale Betriebsanlagengenehmigung geben. 


NEOS-Wien-Wirtschaftssprecher Markus Ornig im Interview

In der Stadt Wien widmet sich seit Jänner 2021 eine eigene Arbeitsgruppe dem Thema Entbürokratisierung für kleine Unternehmen – was sind die größten Hürden, die diese Arbeitsgruppe ausgemacht hat?

Markus Ornig: Wir verfolgen als Fortschrittskoalition ein gemeinsames Ziel – Entbürokratisierung durch Digitalisierung. Die größte Hürde, wenn Sie dieses Wort so verwenden wollen, ist nicht die Verhandlung einzelner Maßnahmen, sondern das Mitziehen diverser Magistratsabteilungen die letztendlich mit den Digitalisierungsmaßnahmen arbeiten müssen. Hier freuen wir uns, dass dies durchwegs positiv aufgenommen und umgesetzt wird. Neu eingeführte digitale Zahlungsmöglichkeiten oder diverse Online-Beantragungsverfahren auf unserem ständig wachsenden Online Amtswegeportal mein.wien.gv.at sparen Zeit, Wege und damit Geld. Offline muss alles in Richtung One-Stop-Shop adaptiert werden. Das alles kostet natürlich Zeit, aber wir präsentieren laufend Innovationen.

Im Zuge der Entlastung fallen viele, teilweise skurril anmutende Abgaben – wie groß ist die Entlastung für kleine Unternehmen und wer profitiert am meisten davon?

Jeder gesparte Euro hilft einzig und allein allen Wiener Unternehmer:innen. NEOS haben seit jeher die Abschaffung der, im Volksmund bekannten Luftsteuer, gefordert und als Regierungspartei diese Forderung erfolgreich umgesetzt. Durch die Abschaffung der bisherigen Gebrauchsabgaben (z.B. Sonnenschutzeinrichtungen wie Markisen, Vordächer und Portale) sowie diverse Bagatellabgaben (Windfang, Zierverputz und Stufenanlagen) ersparen sich ein Wiener Unternehmen ab dem 01. Jänner 2023 durchschnittlich 800 Euro pro Jahr. Darauf ruhen wir uns aber nicht aus, sondern werden hier laufend nachbessern. In Zeiten der Pandemie und Teuerung verständigen wir uns auf nachhaltige und sinnvolle Investitionen vor dem budgetären Hintergrund, der zur Verfügung steht. Nur gezielte Investitionen führen auch zu einer spürbaren Entlastung für unsere Unternehmer:innen.

Mit eigenen Förderungen sollen leerstehende Geschäftslokale in Wien wiederbelebt werden. Wieviel Leerstand gibt es derzeit und welche Effekte erwarten Sie sich durch die Förderung?

Unter den Titel „Geschäftsbelebung Jetzt!“ unterstützen wir Wiens Unternehmer:innen bei Wiederbelebung leerstehender Geschäftslokale. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 25.000 Euro, das ermöglicht den Unternehmer:innen beispielsweise den Einbau einer effizienteren und dadurch klimaschonenden Heizung und unterstützt natürlich bei der gesamten Einrichtung und Renovierung des Lokals. Insgesamt wurden seit März 2021 Gassenlokale mit einer Gesamtfläche von rund 28.000 Quadratmeter wiederbelebt. Würde man alle geförderten Geschäfte aneinanderreihen, ergäbe das eine rund ein Kilometer lange Ladenzeile.

Die Bilanz bis dato ist beeindruckend: Bis Ende Mai 2022 haben 216 Unternehmen ihre Projekte eingereicht, 161 konnten mit insgesamt rund 3 Millionen Euro unterstützt werden. Die dadurch ausgelösten Investitionen belaufen sich auf mehr als 15 Millionen Euro. Die geförderten Unternehmen beschäftigen 667 Arbeitnehmer*innen, der bei den 161 Projekten zu erwartende Beschäftigungseffekt liegt bei 290 neuen Arbeitsplätzen bzw. einem Beschäftigungszuwachs von 45 Prozent. Aufgrund des Erfolgs haben wir diese Förderung jetzt verlängert. Ich möchte hier aber auch noch die EPU-Förderung und das Gründer:innen Stipendium erwähnen. Auch diese Maßnahmen werden gut angenommen und bringen neue Impulse gegen den Leerstand in Geschäftslokalen.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Entlastung kleiner Unternehmen?

Eine sehr große, wir wissen ja, dass sich der durchschnittliche österreichische Unternehmer einen ganzen Tag in der Woche nur mit Bürokratie herumschlagen muss. Das ist zu viel! In dieser Zeit könnte man so viel Wichtigeres machen, um sein Unternehmen weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung bringt hier vor allem zeitliche Entlastung deshalb hat für uns der Ausbau einer modernen Verwaltung höchste Priorität. Voraussichtlich im September 2023 startet das umfassende, sichere und nutzer:innenfreundliche Bezahlservice „Zahl’s Wien“. Dieses ist unter dem Dach von „Mein Wien“ verankert und bietet ab Start dann auch moderne Bezahlarten wie PayPal, GooglePay oder ApplePay. Wir haben uns unter anderem darauf geeinigt, dass zusätzlich zur Online-Beantragung eines Schanigartens, es zukünftig auch ein digitales Kontoblatt geben wird, das auf einen Blick alle offenen und beglichenen Gebühren für alle Wiener:innen auflistet. Zudem wird mit Hochdruck an der weiteren Umsetzung einer rein digitalen Betriebsanlagengenehmigung für Unternehmer*innen getüftelt. Jeder der den derzeitigen Prozess schon einmal durchlebt hat weiß, wie viel Schweiß und Tränen das bedeutet.  Sie sehen also, es werden Schritt für Schritt immer weiter Entlastungspakete ausgearbeitet und präsentiert.

Welche Maßnahmen müssen derzeit besonders dringend gesetzt werden?

Ich denke es führt kein Weg daran vorbei auf allen Ebenen zu entlasten. Bei den Unternehmer:innen und auch bei allen Wiener:innen. Die schnellste und effizienteste Möglichkeit in dieser Energiekrise ist neben den bereits vorgestellten vier Säulen der Energiekostenförderung mit knapp € 300 Mio. ist die Aussetzung der Valorisierung. Das kostet die Stadt zwar auf einen Schlag ca. 50 Millionen Euro an wichtigen Einnahmen, aber es ist die Beste und einfachste Entlastung für alle. Ich hoffe sehr, dass unser Koalitionspartner diesen Weg mit uns geht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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