08.05.2020

Neos und epicenter.works orten Datenschutz-Skandal bei Härtefallfonds

In der Datenbank "Ergänzungsregister für sonstige Betroffene" des Wirtschaftsministeriums lagen persönliche Daten von rund einer Million Österreichern bis gestern offen. Neos und die Datenschutzorganisation epicenter.works stießen nun in Zusammenhang mit dem Härtefallfonds darauf und orten einen Skandal.
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Neos und epicenter.works orten Datenschutz-Skandal rund um Härtefallfonds
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Namen, Geburtsdaten, Adressen, teilweise sogar Steuerinformationen – diese Daten waren bis gestern (Anm. Service derzeit offline) von über einer Million Österreichern, darunter etwa der Bundespräsident und andere Personen des öffentlichen Lebens, in der Datenbank „Ergänzungsregister für sonstige Betroffene“ des Wirtschaftsministeriums öffentlich zugänglich – mit Suchfunktion. Die Gemeinsamkeit der Betroffenen: Sie hatten in den vergangenen Jahren selbstständige Einkünfte. Darauf stießen nun Neos und die Datenschutz-NGO epicenter.works. Sie wurden ihrerseits von einem Coronavirus-Härtefallfonds-Antragsteller darauf aufmerksam gemacht, der sich in der öffentlichen Liste wiederfand, sagt Neos-Abgeordenter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff gegenüber dem ORF. Er ortet den „größten Datenschutz-Skandal der Republik“.

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Seit elf Jahren öffentlich einsehbar – kein Zusammenhang mit Härtefallfonds?

Tatsächlich ist das „Ergänzungsregister für sonstige Betroffene“ seit elf Jahren online und öffentlich einsehbar – zunächst lag es bei der Datenschutzkommission, seit 2018 ist das Wirtschaftsministerium verantwortlich. Wie oben erwähnt enthält es Daten von Personen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Entsprechend sieht man bei der Wirtschaftskammer (WKÖ) gegenüber dem ORF keinen Zusammenhang zum Härtefallfonds. Man habe alle Datenschutzvorgaben eingehalten. Die Anwendung für den Härtefallfonds sei von einer externen Sicherheitsfirma auf Schwachstellen geprüft worden. Dabei seien keine Lücken festgestellt worden, meint Generalsekretär Karlheinz Kopf. Das Register liege nicht im Verantwortungsbereich der WKÖ, es gebe zudem keine technischen Schnittstellen zur Härtefallfonds-Applikation.

Ergänzungsregister für sonstige Betroffene: „Kein Leck im klassischen Sinne“

„Es ist nicht so, dass es sich um ein Leck im klassischen Sinn handelt, sondern dass Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Wirtschaftskammer wirklich den Hahn aufgedreht haben und diese Daten bereits über Jahre frei verfügbar sind“, sagt Hoyos-Trauttmansdorff. Finanzminister Gernot Blümel meinte, darauf gestern bei einer Pressekonferenz angesprochen: „Ich höre diesen Vorwurf zum ersten Mal und werde dem sofort nachgehen und das überprüfen“. Stimmt nicht, meint Hoyos-Trauttmansdorff: Man habe Finanzministerium und Wirtschaftsministerium bereits „in den letzten Tagen“ auf den Umstand aufmerksam gemacht.

Wirtschaftsministerium: „Firmenadressen müssen öffentlich gemacht werden“

Das Wirtschaftministerium bezieht sich auf eine Verordnung aus dem Jahr 2009. Demnach müssten Firmenadressen öffentlich gemacht werden. In vielen Fällen seien diese ident mit Privatadressen. Man stehe „einer rechtlichen Anpassung und Verbesserung“ jederzeit offen gegenüber. Eine erste Maßnahme wurde dem Vernehmen nach – wie oben angemerkt – bereits getroffen: Die Seite ist nicht mehr erreichbar. Laut Thomas Lohninger von epicenter.works hat es in den vergangenen Wochen mehr als eine Million Zugriffe auf dei Datenbank gegeben. Bei einer Pressekonferenz heute Vormittag wollen die Datenschutz-NGO und die Neos weitere Details bekanntgeben.

⇒ Zur Info-Page des Ministeriums zum Register

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Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

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Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

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Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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