25.05.2023

neoom: OÖ CleanTech schließt Finanzierungsrunde in Höhe von 16 Mio. Euro ab

Die B&C Innovation Investments GmbH (BCII), ein Unternehmen der österreichischen B&C-Gruppe, steigt als Lead-Investor bei der neoom Ag rund um Walter Kreisel ein.
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v.l.n.r.: Walter Kreisel (CEO & Founder neoom), Julia Reilinger (Geschäftsführerin BCII) und Philipp Lobnig (CFO & Co-Founder) neoom | B&C

Erst im Feber dieses Jahres gab das in Freistadt ansässige Energy-Scaleup neoom rund um Gründer und CEO Walter Kreisel den Abschluss einer Series-B-Finanzierungsrunde in Höhe von 25 Millionen Euro bekannt. Die Runde wurde damals von der bekannten deutschen Investmentgesellschaft Summiteer angeführt. Nun holte sich neoom im Zuge einer Series-B-Extension Finanzierungsrunde erneut Kapital, wie das Unternehmen am Donnerstag bekannt gab.

Der Lead-Investor der Series-B-Extension

Die Finanzierungsrunde im Gesamtumfang von 16 Millionen Euro wurde von der B&C Innovation Investments GmbH (BCII) als Lead-Investor angeführt. Weitere bestehende und neue nationale und internationale Investoren beteiligten sich daran, u. a. ING Sustainable Investments.

Die B&C-Gruppe ist als Mehrheitsaktionärin von Lenzing, AMAG und Semperit Österreichs größte private Industrieholding. Über die BCII ist die B&C-Gruppe bereits an mehreren Technologie- und Wachstumsunternehmen beteiligt und hält in diesem Segment aktuell Beteiligungen an TTTech, Frequentis, Flightkeys, contextflow, TriLite, Kinexon, Citrine, klarx, Kreatize und Awake Mobility sowie an einem österreichischen Startup-Fonds.

Das frische Kapital soll laut Aussendung in die weitere Entwicklung der Produkte und Softwarelösungen von neoom sowie die Erschließung des Marktes in der DACH-Region fließen.

„Die gestärkte Kapitalbasis ermöglicht es uns nun, unser Produktangebot und unsere Softwareplattform rascher zu erweitern. Unser Ziel ist es, noch mehr Menschen den Zugang zu günstigerer und sauberer Energie zu ermöglichen und so zur Beschleunigung der Energiewende beitragen“, so neoom CEO Walter Kreisel in einem ersten Statement.

Die Expansion von neoom

Die neoom ag bietet integrierte dezentrale Energielösungen auf Basis erneuerbarer Energien für den B2B- und B2C-Bereich an und hat sich damit in den letzten Jahren erfolgreich am Markt positioniert. Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt in Komplettlösungen, die aus Hardware, Software und digitalen Services bestehen. Kund:innen von neoom können damit aus Sonnenenergie gewonnenen Strom vor Ort produzieren und speichern.

Zum Energiemanagement hat neoom beispielsweise eine eigene Software („NTUITY“) entwickelt, die den Anwender:innen einen niederschwelligen Zugang zum Strommarkt ermöglichen soll, etwa durch Zugang zur Strombörse und die Vermarktung von eigenen Speicherkapazitäten.

Derzeit ist das Unternehmen mit seinen Lösungen im DACH-Raum vertreten und konnte in den vergangenen Jahren einen Wachstumskurs hinlegen. So konnte der Umsatz von 2021 von zirka 15 Millionen Euro auf 50 Millionen im Jahr 2022 gesteigert werden. Zu bekannten Großkunden gehören etwa Ikea, die Post AG oder die Asfinag. Mittlerweile verfügt das Unternehmen über 200 Mitarbeiter:innen und eröffnete erst unlängst in Freistadt ein neues Headquarter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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