18.09.2024
KLIMAWANDEL

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

Mitteleuropa zitterte, Entwarnung gibt es leise. Naturkatastrophen, wie das Hochwasser der letzten Tage, schockieren, zerstören und erinnern uns auf die harte Tour, wie kritisch es um den Klimawandel steht. Wie groß die Unwetterschäden (wirtschaftlich) sind und welche Startups beim Katastrophenschutz helfen, zeigen wir hier.
/artikel/naturkatastrophen-wie-gross-ihr-schaden-ist-und-welche-startups-ihn-verhindern-koennen
Diese Gründer:innen bietet Lösungen zum Katastrophenschutz: (v.l.n.r.): Steve W. von GMD, Thomas Grübler von ororaTech, Franziska Walde von refinq und Christopher Wippel von Adeva (c) GMD, OroraTech, refinq, Adeva LinkedIn

Das Thema ist präsenter denn je und gehört vielfach diskutiert: Hochwasser, Naturkatastrophen und allen voran der Klimawandel. Was sich in den letzten Tagen in Teilen Zentral- und Osteuropas abgespielt hat, schockiert und sollte ein ernst zu nehmendes Warnsignal sein.

Schließlich ist die jüngste Katastrophe nicht die erste dieser Art. Über das vergangene Wochenende bis inklusive Montag fielen in Niederösterreich bis zu 370 Liter Regen pro Quadratmeter. Im gesamten Jahr 2023 waren es nur 848 Liter.

1771 Fußballfelder

Wohl oder übel werden wir uns mit Wetterextremen anfreunden müssen, sofern der Erderwärmung weiter tatenarm zugesehen wird. Wissenschafter:innen zufolge werden derartige Ereignisse nämlich intensiver und häufiger auftreten, sofern sich die Erde weiter in diesem Tempo erwärmt.

Katastrophen umfassen schließlich nicht nur Hochwasser, Fluten und hohe Niederschläge, sondern auch Hitzeperioden, Dürre und Waldbrände. Allein in unserem Nachbarsland Deutschland ist im Jahr 2023 eine Waldfläche von rund 1771 Fußballfeldern abgebrannt.

Wahrlich zerstören Katastrophen Menschenleben, Existenzgrundlagen und Lebensqualität. Wer aufmerksam mitgelesen oder in den letzten Tagen aus dem Fenster geschaut hat, wird merken, dass die Situation an Ernsthaftigkeit zunimmt.

Nicht nur das. Sondern Katastrophen kosten unserer Volkswirtschaft Geld – und zwar ordentlich. Wie groß die gesamtwirtschaftlichen Folgen der jüngsten Hochwasserkatastrophe sein werden, kann noch nicht genau abgeschätzt werden. Aber es gibt eine Aufstellung. Sebastian Koch, Head of Research Group “Macroeconomics and Business Cycles” des Instituts für Höhere Studien (IHS) Wien zeichnet eine grobe Skizze:

“Der Schaden hat auf das BIP einen positiven Effekt”

Für das Ausmaß der verursachten Schäden gibt es drei Säulen. Die erste Säule ist der Versicherungsschaden, gemessen an den Versicherungsdienstleistungen, die in Folge von Unwettern zum Wiederaufbau notwendig sind. Dazu zählen die Sanierung von Straßen, Häusern, Fuhrpark und Infrastruktur im Allgemeinen. Dieser Schaden liegt zahlenmäßig zeitnah nach dem Katastrophen-Ende vor, wenn Versicherungen mit ihren Kalkulationen beginnen.

Volkswirtschaftlich ließe sich der Schaden, den Naturkatastrophen verursachen, außerdem ganz klassisch nach dessen Einfluss auf das Bruttoinlandsprodukt berechnen. Hierbei ist allerdings auf einen Trugschluss zu achten:

“So dumm das klingt, aber: Schaden hat für das BIP eigentlich einen positiven Effekt. Und zwar auf die Zahl des BIPS selbst. Weil man natürlich den Kapitalstock, der durch Schaden geringer wurde, sei es eine kaputte Hausmauer oder ein gebrochener Damm, wieder aufbauen muss. Die dafür erforderliche Leistung geht positiv in das BIP ein – und meist sogar ziemlich genau in der Größenordnung der entstandenen Schäden. Das ist so, als würden wir ein Loch buddeln und gleich wieder zuschütten”, sagt Koch gegenüber brutkasten.

Die BIP-Gegenrechnung zwischen Schaden und Wiederaufstockung gestalte sich allerdings sehr vielschichtig und demnach schwer zu tracken, meint Koch. Hierbei müsse man weiter unterscheiden, und zwar zwischen Industrie und Dienstleistung:

“Zur Industrie: Meine Produktionshallen wurden beschädigt, ich kann nicht produzieren, oder meine Lieferwägen kommen wegen überschwemmten Straßen nicht durch. Das ist ein volkswirtschaftlicher Schaden, der sehr schwierig zu bemessen ist.”

In puncto Dienstleistung spricht man von Einbußen aufgrund von geringerem Konsum und gesunkener Nachfrage in Krisensituationen. “Diese gesunkene Nachfrage in Katastrophen-Perioden müsste eigentlich auch in die Schadensberechnung inkludiert werden. Das wird oft vernachlässigt, weil genaue Daten fehlen. Oder denken wir an die Menschen, die freiwillig im Katastrophenschutz arbeiten. Damit leisten sie keinen aktiven Beitrag zum BIP und fallen als Arbeitskräfte aus.”

“Der Nutzen ist für die Gesellschaft zerstörerisch”

Über all dem steht allerdings der Nutzen für die Gesellschaft als dritte Säule: “Der positive BIP-Effekt von Sanierungen ist trügerisch. Man würde ja auch nie sagen: Kriegswirtschaft ist gut. Durch Zerstörung und Wiederaufbau entsteht statistisch zwar oft ein positiver Effekt auf das BIP, aber der Nutzen für die Gesellschaft ist nicht gegeben, ja viel eher zerstörerisch”, so der Wissenschafter.

“Wie groß der Wohlstand in einer Gesellschaft steigt oder sinkt, das ist vom BIP in Perioden von Umweltkatastrophen nicht gut erfasst. Diesen Aspekt dürfen wir in Katastrophenzeiten nicht vergessen: Wenn ich Zerstörtes wieder aufbaue, stehe ich wieder am Ausgangspunkt. Aber mit derselben Investition, die ich zum Wiederaufbau benötigt habe, hätte ich Bestehendes schon um einiges besser machen können. Insofern entsteht ein gesellschaftlicher Schaden. Und den zu messen, das ist unmöglich.”

Diese Startups helfen, vor Schäden zu schützen

Klare Worte des Wirtschaftswissenschaftlers. Wir erkennen: Unwetterschäden sind komplex und aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive schlecht. Damit wir zumindest rechtzeitigen für Schutz sorgen und Schäden minimieren oder sogar verhindern können, gibt es bereits einige Jungunternehmen am Markt. Mit den folgenden Innovationen wollen DACH-Startups vor Naturkatastrophen warnen.

Sobos GmbH mit der PegelAlarm-App

Das Startup Sobos entstand im Jahr 2017 im Rahmen des tech2b Incubators in Linz. Das damals vierköpfige Team hat ein System für Hochwasserinformation und -warnung in Zentraleuropa entwickelt. Anzuwenden ist es mit der mobilen App PegelAlarm.

OroraTech

Ein weiterer Key Player im Erkennen, Vermeiden und Bekämpfen von Naturkatastrophen ist das Münchner Startup OroraTech, das den Kärntner Thomas Grübler als Mitgründer und CSO (Chief Strategy Officer) zählt. Mithilfe von Wärmebildkameras, die in Satelliten des US-Unternehmens Spire angedockt sind, können die Satelliten von OroraTech große Waldflächen auf der Erde beobachten. OroraTech, das 2018 gegründet wurde, bietet auch Wetteranalysen und Terrain-Untersuchungen. Erst vergangenen Juli startete man Maßnahmen zur Waldbrandprävention in den beiden größten globalen Tropenschutzgebieten in Brasilien und in Indonesien – brutkasten berichtete.

refinq

Den Zahn der Zeit trifft ein weiteres Jungunternehmen, das erst seit Juni 2023 am Markt vertreten ist. Mit seinem “Nature Intelligence Hub” entwickelt das Wiener Startup refinq ein SaaS-Tool, das Umweltdaten in umsetzbare finanzielle Erkenntnisse für Unternehmen umwandelt. Konkret: Refinq nutzt geographische Daten und maschinelles Lernen, um Risikoanalysen für Naturkatastrophen für bestimmte Standorte zu erstellen. Die Analysen betreffen konkrete Produktions- und Wertschöpfungsstandorte von Unternehmen – und sollen noch vor Ansiedlung oder Ausbau eines Standortes vor dem Risiko einer etwaigen Katastrophe – darunter Dürre, Stürme, oder Hochwasser – warnen.

Okeanos

Das deutsche Startup Okeanos mit Sitz in Bochum bietet ein ähnliches Modell: Das Jungunternehmen analysiert Umweltdaten, um Risikoanalysen zu erstellen. Ein Aspekt darunter: Das Netilion Hochwasser-Monitoring. Dabei sollen steigende Wasserpegel vor allem für “unbeobachtete Gewässer zweiter und dritter Ordnung” analysiert werden. Auf Basis der KI-gestützten Monitoring-Lösungen werden Konzepte zum Schutz von Kommunen und Städten erarbeitet.

Adeva

Zur Abwechslung mal kein Saas-Produkt, sondern eine handliche Rückstauklappe: Die Adeva GmbH hat ein patentiertes System zum Schutz vor Überschwemmungen in Gebäuden entwickelt. Unter dem Namen EasySafe könne die Klappe nachträglich in bestehende Reinigungsöffnungen in Hauskanal-Rohren eingebaut werden. Ein “Starkregen-bedingter Rückstau” könne damit verhindert werden. EasySafe sei auch für fäkalienhaltige Abwässer in der EU zugelassen, heißt es.

e-ray

Zur Klimaresilienz in Städten und Kommunen trägt auch dieses deutsche Startup bei: e-ray setzt erste Schritte, um heimische Städte fit für veränderte Klimabedingungen zu machen. Dazu zählt die Integration sauberer Energie und der Umbau als Schwarmstadt. Das Startup, das in Darmstadt sitzt, will dafür “Hardware und Software” liefern, um Gewässer zu digitalisieren, Beratung für Klimaanpassung zu liefern und kritische Infrastruktur zu erkennen. Auch Wasserpegel und -qualität werden gemessen und verbessert. Und zwar mit satellitengestützter Gewässerüberwachung und einem kontinuierlichen Monitoring.

GMD

“We reduce nature danger potential.” Zu Deutsch: Wir reduzieren das Potenzial von Naturkatastrophen. Ein klarer und gerade in diesen Tagen heiß gefragter Nutzen des Innsbrucker Startups GMD. Gemeinsam hat man sich auf die Prävention von Naturgefahren spezialisiert – und nutzt dazu “autarke, KI-basierte IoT-Sensor- und Funknetzwerke mit einer Machine Learning GIS-Risiko Analyse-Plattform”, heißt es auf der Website des Startups. Damit will das Startup Naturereignisse vorhersehbarer machen und “kundenoptimierte Klimawandel-Anpassungsmodelle für Gemeinden, Skigebiete und Infrastrukturbetreiber anbieten”.

Deine ungelesenen Artikel:
09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Naturkatastrophen: Wie groß ihr Schaden ist und welche Startups ihn minimieren können