31.05.2024
INVESTMENT

Natural Cycles: Verhütungs-App mit Wiener Co-Founder holt 55 Mio. Dollar

Die Schwedin Elina Berglund Scherwitzl hat Natural Cycles 2013 mit ihrem Ehemann, dem gebürtigen Wiener Raoul Scherwitzl, gegründet. Mit ihrer Verhütungs-App konnten sie in den 2010er-Jahren über 30 Mio. US-Dollar Investment aufnehmen. Nun kommunizierte das Unternehmen mit Sitz in Stockholm eine Series-C-Finanzierungsrunde.
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Elina Berglund Scherwitzl und Raoul Scherwitz, Co-Founder von Natural Cycles
Elina Berglund Scherwitzl und Raoul Scherwitz von Natural Cycles | Foto: Natural Cycles

Sicher verhüten nur mit einer App – das ist das Versprechen des 2013 gegründeten schwedischen Unternehmens Natural Cycles. Mit Daten zur Körpertemperatur und Zyklus-Tracking sagt ein Algorithmus mit einem Ampelsystem vorher, wann eine Frau schwanger werden kann. Bis 2023 war für die Messung der Körpertemperatur ein Thermometer oder der sogenannte Oura Ring erforderlich. Seit dem Vorjahr funktioniert die App auch über Smartwatches von Samsung oder Apple (brutkasten berichtete).

Jedenfalls aber sollen mit der App ungewollte Schwangerschaften verhindert werden können. Unumstritten ist der Ansatz der Verhütung über die Körpertemperatur nicht. Dennoch konnte das Startup seit seiner Gründung viele Millionen US-Dollar an Investments einholen: 2015 nahm es in einer Seedrunde 1,5 Mio. Dollar auf, 2016 gab es eine 6 Mio. Dollar schwere Series-A-Runde und 2017 folgte dann ein sogar 30 Mio. Dollar schweres Series-B-Investment (brutkasten berichtete).

55 Mio. Dollar Series C-Finanzierungsrunde abgeschlossen

Die Series-C-Runde ließ einige Jahre auf sich warten. Nun ist sie aber da: 55 Mio. US-Dollar hat das Unternehmen demnach aufgenommen, wie Co-Founder Raoul Scherwitzl auf LinkedIn mitteilte. „Ein Ergebnis von vielen Jahren großartiger Arbeit und großartiger Disziplin des Natural-Cycles-Teams“, schrieb der gebürtige Wiener in seinem Posting. „Das ist nur ein Boxenstopp, das Rennen geht weiter“.

Angeführt wird die Runde demnach vom französischen Health-Tech-Investor Lauxera Capital rund um Samuel Levy und von Point72 Private Investments rund um Managing Partner Daniel Gwak. Laut dem US-Magazin Axios entfällt ein Teil des Kapitals auch auf einen revolvierenden Kredit der US-Großbank JPMorgan. Die Finanzierungsrunde enthält somit auch einen Fremdkapitalanteil.

Börsengang könnte in zwei bis drei Jahren erfolgen

„Wir haben das Unternehmen an einen Punkt gebracht, an dem klar ist, dass unsere Erfindungen von Dauer sind, aber wir sind immer noch erst bei einem Prozent unseres vollen Potenzials. NC° ist revolutionär, aber anders als in anderen Branchen vollziehen sich Revolutionen im Gesundheitswesen langsam. Im Bereich der Frauengesundheit sogar sehr langsam. Wir sind voller Energie für die nächsten 10 Jahre“, schreibt Scherwitzl im LinkedIn-Posting weiter.

Gegenüber Axios sagte der Co-Founder außerdem, dass man bewusst Investoren mit IPO-Erfahrung an Bord geholt habe. In zwei bis drei Jahren werden man bereit für einen Börsengang sein, wird Scherwitzl zitiert. Außerdem sei das Unternehmen nun in der Lage, Übernahme zu tätigen. Natural Cycles prüfe auch eine Erweiterung der Produktpalette in andere Bereiche der Frauengesundheit – etwa Produkte zur Menopause.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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