15.02.2021

Natural Crunchy: „2min2mio“-Startup entwickelt für andere Marken Produkte

Timea Hipf produziert mit Natural Crunchy ein Bio- und glutenfreies Knusperbrot, das aus Erbsen und Linsen besteht und einen Proteinanteil von 26 Prozent hat. Dienstag Abend stellt sie ihr Startup bei "2 Minuten 2 Millionen" vor.
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Natural Crunchy
(c) Natural Crunchy - Das Startup Natural Crunchy möchte eine gesunde und gut schmeckende Alternative im Snack-Markt sein.

Produkte, die als gesund gelten, haben oft den Ruf, fad zu sein oder nicht zu schmecken. Das will Timea Hipf mit Natural Crunchy widerlegen. Daher legt sie großen Wert darauf, zu kommunizieren, dass ihre Snacks schmecken und man sie ohne schlechtes Gewissen knabbern kann. „Man muss keine Geschmacksverstärker einsetzen, um ein leckeres Produkt zu erhalten“, sagt sie.

Natural Crunchy weiterentwickelt

In den letzten Monaten hat sie ihr Produkt Protein Crackerbread weiterentwickelt und noch mehr Proteinanteil als die ursprünglichen 26 Gramm ins Brot gepackt. „Das hat leider zur Folge, dass die Druckerei die Verpackung der neuen Sorten bis zur Ausstrahlung (Anm.: vom „2 Minuten 2 Millionen“-Pitch) nicht fertigbekommen hat. So haben wir die Produkte zwar produziert, denn wir rechnen mit einer höheren Nachfrage, aber sie kommen nur mit einer durchsichtigen Verpackung in unser Lager in Wien. Dort kleben wir die Etiketten händisch auf. Das ist ein riesiger Aufwand“, so Hipf weiter.

In Österreich im Fachhandel

Alle Natural Crunchy Produkte sind im Onlineshop erhältlich. In Österreich ist das Startup zudem im Bio-Fachhandel gelistet, bei Denn‘s, in den Reformhäusern und in kleineren Bio-Läden. Auch beim Zustelldienst gurkerl.at. „Weiters verhandeln wir intensiv mit zwei großen Ketten. Im Ausland sind wir in Frankreich, Belgien, Deutschland, Ungarn und Dubai schon erhältlich“, sagt Hipf.

Umsatzsteigerung bei Natural Crunchy erwartet

Ihr Unternehmen startete 2017 mit drei Artikeln. Mittlerweile ist das Sortiment auf zwölf Produkte angewachsen. Der Umsatz betrug im letzten Jahr 300.000 Euro und soll heuer auf 650.000 Euro steigen. Bisher alles ohne Fremdfinanzierung. Aber mit einem anderen interessanten Weg, Kapital zu beschaffen.

Natural Crunchy
(c) Edina Finta – Timea Hipf mit ihrem Snack aus Erbsen und Linsen.

Arbeit für andere Marken

„Wir entwickeln und produzieren für andere Marken und Handelsketten Produkte und setzen diese Einnahmen für Natural Crunchy ein. Bei manchen Investoren, die sich im FMCG-Bereich nicht auskennen, kann das zur Verwunderung führen. Sie befürchten eventuell, dass man sich dann zu wenig auf die eigene Marke konzentriert. Aber tatsächlich machen das alle große Marken und Hersteller, um Kapazitäten auszunutzen und bessere Konditionen für die Rohstoffe zu erwirken“, sagt die Gründerin. „Außerdem hat man bei diesen Produkten keine Marketingausgaben. Wir setzen zurzeit auf Social Media, Influencer und Messen.“

Ob Natural Crunchy oder andere Teilnehmer – markta, mindful mission, mama matters und fairmento – sich Investoren schnappen werden, können Interessierte am Dienstag Abend auf PULS 4 bei „2 Minuten 2 Millionen“ verfolgen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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