25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
/artikel/nationalratsbeschluss-dsgvo-ahndung-wird-massiv-entschaerft
DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

+++ Die DSGVO umsetzen – ein Ratgeber für Startups & KMU aus Österreich +++

Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

Deine ungelesenen Artikel:
26.06.2024

Augmented Reality (AR) im Marketing erhöht Kaufwahrscheinlichkeit um rund 20 Prozent

Augmented Reality (AR) als Marketing-Tool bietet auch für Startups eine Möglichkeit sich von der Konkurrenz abzuheben. Welche Vorteile diese Art der Werbung bringt, erklärt Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).
/artikel/augmented-reality-ar-im-marketing-erhoeht-kaufwahrscheinlichkeit-um-rund-20-prozent
26.06.2024

Augmented Reality (AR) im Marketing erhöht Kaufwahrscheinlichkeit um rund 20 Prozent

Augmented Reality (AR) als Marketing-Tool bietet auch für Startups eine Möglichkeit sich von der Konkurrenz abzuheben. Welche Vorteile diese Art der Werbung bringt, erklärt Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).
/artikel/augmented-reality-ar-im-marketing-erhoeht-kaufwahrscheinlichkeit-um-rund-20-prozent
AR, Augmented Reality, Marketing, Werbung, Pizzy Hut, Samsung
© ICanva/ IP Österreich/Raphael Fasching - Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).

Statista prognostiziert, dass der AR-Werbemarkt in Österreich im Jahr 2024 voraussichtlich einen Umsatz von rund 24,2 Millionen Euro erzielen wird. Die Prognosen deuten darauf hin, dass das Marktvolumen bis 2029 auf 38 Millionen Euro ansteige, was einem erwarteten jährlichen Umsatzwachstum von 9,48 Prozent entspricht.

AR-Interesse steigt

“Es zeigt sich ein wachsendes Interesse der österreichischen Verbraucher an AR-Werbung. Sie schätzen, die durch Augmented Reality, bereitgestellten interaktiven und immersiven Erfahrungen und sind bereit, sich auf Marken einzulassen, die AR in ihre Werbekampagnen einbinden”, weiß Cornelia Hartl, Head of Innovation Lab bei IP Österreich GmbH (RTL Deutschland).

Besonders für Startups sei es, der Media Spezialistin nach, wichtig, sich von der Masse abzuheben, und genau hierbei könne Augmented Reality helfen, sich von anderen abzugrenzen und potenziellen Kund:innen ein “unvergessliches Erlebnis” zu bieten.

“Path to Purchase”

Passend dazu hat der Harvard Business Report einen Bericht veröffentlicht, der die Vorteile von AR für Marken aufzeigt. Besonders der Punkt “Path to Purchase” zeigt bei über 160.000 Kunden eine positive Steigerung in Käufen – bei der Customer Journey mit AR im Vergleich zur Customer Journey ohne AR.

Konkret heißt es darin: “Kunden, die AR nutzten, verbrachten 20,7 Prozent mehr Zeit in der App und sahen sich im Durchschnitt 1,28 Mal mehr Produkte an. Noch wichtiger ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie während der Sitzung einen Kauf tätigen, um 19,8 Prozent höher war, als bei Kunden, die AR nicht nutzten, was darauf hindeutet, dass AR Unternehmen helfen kann, ihren Umsatz zu steigern.”

“Generell deutet die technologische Entwicklung im Bereich der Extended Reality (XR) darauf hin, dass sich unsere Interaktion mit Medien in der Zukunft verändern wird”, sagt Hartl. “Dies wird definitiv nicht nur auf einer 2D-Ebene bleiben, was auch Produkte wie die Apple Vision ‘Pro’ bestätigt. Oder Google, das kürzlich angekündigt hat, sein AR-Angebot zu erweitern. Daher gehen wir nicht davon aus, dass Augmented Reality nur ein vorübergehender Trend ist, sondern eine nachhaltige Entwicklung aufweist.”

“AR besonders im E-Commerce geeignet”

Der Frage auf den Grund gehend, für wen Augmented Reality-Marketing eigentlich zielführend sei, meint Hartl, dass grundsätzlich jeder Bereich davon profitieren könne. “Unser Ziel ist es, eine Dimension anzubieten, die viele Möglichkeiten bietet. Im Wesentlichen haben wir eine leere Leinwand, die uns erlaubt, kreativ auszutoben, und sind nicht streng limitiert wie in anderen klassischen Werbeformaten. Wenn man sich jedoch auf bestimmte Bereiche festlegen muss, eignet sich AR-Marketing besonders für E-Commerce und insbesondere für Bekleidung & Online-Möbelhäuser”, meint sie. “Sie können damit dem Mangel an physischer Präsenz entgegenwirken, beispielsweise wenn kein physisches Geschäft existiert. Der Wunsch, Produkte in einer realen Umgebung zu erleben, bevor eine Investition getätigt wird, ist stark. AR-Marketing ermöglicht es den Kund:innen, sich davon zu überzeugen, dass das jeweilige Produkt perfekt zu ihnen passt.”

Pizza Hut und Samsung

Ein Beispiel einer erfolgreicher AR-Kampagne findet sich etwa bei Pizza Hut. Der Pizzaanbieter hat eine interaktive Pizzabox gestaltet, die sich in ein AR-Spielfeld umwandeln konnte. In Österreich hingegen nennt Hartl die Samsung-Kampagne als gelungener Augmented Reality-Beispiel. Der südkoreanische Konzern hat am Wiener Riesenrad ein digitales Portal eigenrichtet, womit das Unternehmen seine neuen Smartphones beworben hat.

“Besonders mit Web-AR gelingt es eine verbesserte Zugänglichkeit zu schaffen”, sagt Hartl abschließend. “Anwender:innen sind nicht mehr an Apps gebunden. Jede AR-Experience kann bequem über den Smartphone-Browser aufgerufen werden, was die Barriere für die Nutzung erheblich reduziert und dadurch auch die Reichweite der AR-Werbung erweitert. Wir selbst befinden uns gerade am Startpunkt unserer AR-Werbungsinitiative und möchten diese Marketingtechnologie auf den Markt bringen. Dafür suchen wir einen First Mover, der bereit ist gemeinsam mit uns neue Wege zu gehen.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft