25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Lisa Pallweber und Hansi Hansmann (c) Marcella Ruiz Cruz

Es gibt News rund um Österreichs wohl bekanntesten Business Angel Johann “Hansi” Hansmann und dessen Hans(wo)men Group: Die bisherige Investment Managerin Lisa Pallweber, die vor zweieinhalb Jahren in ihrer Rolle an die Seite Hansmanns stieß, wird nun Managing Partner der Hans(wo)men Group. Pallweber wurde damit zu einer Führungsrolle innerhalb der Organisation befördert.

Anfang 2022 stieg Pallweber bei der Hans(wo)men Group ein (brutkasten berichtete). Aktuell zählt die Organisation 53 aktive Portfolio-Unternehme in 9 Ländern – und rund 120 Millionen Euro Assets Under Management (AUM). Die große Mehrheit – sprich 67 Prozent – davon liegen in Österreich, 13 Prozent in Spanien, gefolgt von jeweils 5 Prozent in Großbritannien und den USA sowie weiteren Ländern.

Verkündet wurden die News von Pallweber und Hansi Hansmann selbst auf der Social-Business-Plattform LinkedIn. Hansmann schreibt indes, dass er über die letzten 15 Jahre hinweg als Business Angel aktiv gewesen sei und sein Portfolio bis zum Jahr 2021 komplett selbst verwaltet habe. Nun entschied sich der Investor dazu, Aufbau und Struktur seiner Investmentgesellschaft zu ändern.

Beförderung “um Einiges früher, als ich gedacht habe”.

Über seine neue Managing Partnerin schreibt Hansmann: “Seit ihrem Start war Lisa die treibende Kraft beim Wachstum unseres Portfolios und hat durchweg außergewöhnliche Fähigkeiten bei der Unterstützung unseres Startup-Portfolios in verschiedenen Phasen bewiesen.” Und weiter: “Sie war ein wesentlicher Bestandteil bei der Gestaltung unserer Strategie. Es ist eine Freude zu sehen, wie sie persönlich und beruflich wächst”, so der Business Angel auf LinkedIn.

Gegenüber brutkasten äußert sich Hansmann weiter positiv über seine neue Managing Partnerin: Pallweber habe sich in den “fast drei Jahren bei mir super entwickelt”. Die Beförderung “kommt um Einiges früher als ich gedacht habe”, so Hansmann gegenüber brutkasten. Und weiter: “Ich kann mir niemanden anderen in dieser Rolle vorstellen.”

“Arbeitet auf Augenhöhe”

Hansmann zufolge agiere Pallweber “unglaublich erfahren” in ihrem Alter, “ist super mit Zahlen, verhandelt gut, hat ein großartiges Verhältnis mit den Gründern und Arbeitet mit mir auf Augenhöhe.”

Sein LinkedIn-Verkünder-Posting schließt Hansmann mit dem Ruf: “Die Welt zu erobern ist jetzt ein bisschen leichter geworden.” Ein Indiz dafür, dass Pallweber in ihrer neuen Führungsrolle bislang Unbekanntes, aber Großes vorhaben könnte.

Erfahrung bei SpeedInvest, Uniqa und invest.austria

Auch Lisa Pallweber äußert sich auf der Business-Plattform LinkedIn zu ihrer neuen Rolle. Sie betitelt die “vergangenen Jahre” bei der Hans(wo)men Group als “unglaubliche Reise, auf der wir mit unseren talentierten Gründern und gleichgesinnten Co-Investoren zusammengearbeitet haben”.

Erfahrung sammelte Pallweber unter anderem als Investment Analyst bei Speedinvest, bei Uniqa Ventures und ist unter anderem als Board Member bei invest.austria und Advisory Board Member bei Calm/Storm tätig.

Über LinkedIn spricht Pallweber besonderen Dank für das Vertrauen von Hansmann aus. Dessen Erfahrung als Unternehmer und Investor habe Pallwebers beruflichen Weg “wesentlich bereichert” und ihren Horizont erweitert. “Ich schätze die Beziehung, die wir in den letzten drei Jahren aufgebaut haben, sehr und freue mich darauf, gemeinsam die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, die wir uns für die Hans(wo)men Group gesetzt haben”, schließt Pallweber ihre Danksagung.

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