25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Pulse
© Knightify/Canva - Amirali Khoshneviszadeh, Founder | Knightify FlexCo.

„Wie geht’s?“. „Gut“ – Das ist die Konversation zwischen zwei Individuen, die wohl am häufigsten im deutschsprachigen Raum geführt wird, oftmals in einer Beziehung. Es handelt sich dabei nicht bloß um eine Reflex-Antwort oder Verheimlichung des wahren Zustandes, sondern dem Wiener Software-Studio Knightify FlexCo zufolge, manchmal einfach um Unwissen, was mit einem los ist.

Pulse: Health-Daten als Hinweisgeber für Partner:in

„Der Tag war lang, der Schlaf war schlecht, der Kopf ist voll, die eigene Belastbarkeit ist niedriger als sonst. Man ist vielleicht nicht krank und braucht auch keine medizinische Diagnose. Man ist einfach erschöpft“, beschreibt Amirali Khoshneviszadeh, Gründer von Knightify, die unsichtbare Seite von Beziehungen. Und möchte mit „Pulse“ hier ansetzen.

Mit dieser App werden laut Unternehmen Daten aus Apple Watch und Apple Health herangezogen, um Hinweise für Partner:innen zu formulieren. Statt konkrete Messwerte wie Herzfrequenz, Schlafdauer oder HRV weiterzugeben, soll Pulse daraus einen allgemein gehaltenen Hinweis ableiten – etwa, dass ein ruhiger Abend sinnvoll sein könnte. Die App soll dabei weder Diagnosen stellen noch den Gesundheitszustand eines Nutzers oder einer Nutzerin bewerten.

„Wir wollten nicht noch ein Dashboard bauen, das Menschen dazu bringt, sich selbst ständig zu analysieren“, sagt Khoshneviszadeh. „Wir wollten herausfinden, ob Technologie manchmal auch etwas viel Einfacheres tun kann: einem Menschen helfen, den anderen besser zu verstehen, ohne dass dieser alles erklären muss.“

Datenschutz

Ein Schwerpunkt liegt laut dem Founder auf dem Datenschutz. Die Rohdaten würden auf dem iPhone verarbeitet und nicht an die Server des Unternehmens übertragen. Auch Partner:innen erhalten demnach keine konkreten biometrischen Werte. Geteilt werden können stattdessen die daraus generierten sogenannten Wellness-Cues.

Das Teilen einzelner Signale soll zudem freigegeben werden können und sich jederzeit pausieren lassen. Zusätzlich bietet Pulse Funktionen wie einen privaten, Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chat, gemeinsame Erinnerungen, Fragen des Tages und Möglichkeiten, um um Nähe oder ein Gespräch zu bitten. Zyklusdaten können freiwillig aktiviert werden; sie bleiben standardmäßig privat und werden nicht automatisch mit dem Partner geteilt, heißt es.

„Wenn Technologie in die intimsten Bereiche eines Menschen kommt, muss sie nicht nur mehr können. Sie muss auch wissen, was sie nicht tun sollte“, sagt Khoshneviszadeh hierzu.

Pulse als Kombination aus Wearable-, Wellness- und Couples-App

Der Gründer bezeichnet Pulse als Kombination aus Wearable-, Wellness- und Couples-App und arbeitet nach eigenen Angaben derzeit an der Weiterentwicklung des Produkts. Dafür sammle das Unternehmen Feedback von Paaren, um herauszufinden, welche Informationen im Beziehungsalltag tatsächlich hilfreich sind.

Langfristig spricht Knightify von „Relationship Intelligence“ – gemeint ist ein persönlicher Kontext, der das gegenseitige Verständnis unterstützen soll, ohne die Beziehung selbst zu bewerten. Pulse wurde in Wien entwickelt und ist laut Pressemitteilung derzeit kostenlos für iPhone und Apple Watch verfügbar; die Apple Watch ist optional.

„Wir glauben, dass die interessanteste Information in einer Beziehung nicht unbedingt lautet, wie jemand heute geschlafen hat“, sagt Khoshneviszadeh abschließend. „Interessanter ist vielleicht, was diese Information für genau diese zwei Menschen bedeutet.“

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