25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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CEO Martin Lublasser und CTO Stephan Perrer (c) Anywhere.Solar

Anywhere.Solar bietet Photovoltaik-Überdachungen für Parkplätze. Dabei setzen die beiden Salzburger Gründer Martin Lublasser und Stephan Perrer auf die Nutzung bereits versiegelter Flächen zur Solarstromgewinnung. So will das Startup einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten.

Nur ein Jahr nach der Gründung expandierte das Startup bereits in die USA und nach Deutschland – brutkasten berichtete. Nun präsentiert Anywhere.Solar seine neueste Produktlinie: Voltwings Trucks & Busses.

Anywhere.Solar nutzt versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom

Das neueste Produkt von Anywhere.Solar bietet eine modular aufgebaute Überdachungslösung mit Photovoltaik, die speziell auf die Anforderungen großer Fahrzeuge wie LKWs und Busse zugeschnitten ist. Mit einer Einfahrtshöhe von viereinhalb Metern nutzt das Startup versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom und schützt gleichzeitig Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen. In Kombination mit Ladetechnik soll die Anlage es ermöglichen, zunehmend elektrifizierte Nutzfahrzeuge direkt vor Ort mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen.

Die erste Voltwings Trucks & Busses-Anlage wurde bereits im Oktober in Oberösterreich realisiert. Die 30 Meter lange Überdachung dient hier als Schutz für die Ladestationen von E-Bussen. Ein weiteres Projekt wurde im Salzburger Lungau umgesetzt. Hier gibt es die Möglichkeit, Privat-Fahrzeuge zu laden und vor Witterungen zu schützen.

Neues Voltwings-System fokussiert sich auf modularen Aufbau

Die Modelle von Anywhere.Solar sind als Baukastensystem konzipiert und lassen sich daher flexibel an unterschiedliche Parkplatzflächen anpassen. Besonders soll sich das Voltwings-System durch seinen modularen Aufbau auszeichnen. So soll es den typischen Planungsaufwand bei PV-Carports deutlich verringern und eine schnelle Montage ermöglichen, so CEO Lublasser. „Wir haben im Endeffekt ein optimiertes Serienprodukt entwickelt, dass in der Umsetzung so flexibel ist wie eine Individuallösung. Diese Flexibilität ist absolut neu im Bereich der Fahrzeugüberdachungen”, ergänzt CTO Perrer.

Zusätzlich soll das Voltwings-System auch die Kosten für Planung und Installation senken. Mit diesem neuen Produkt möchte Anywhere.Solar die Energiewende „einfach und effizient vorantreiben“.

Gründer wollen “Beitrag zur Energiewende” leisten

Neben der Einführung ihrer neuen Produktreihe verkündete das PV-Startup auch seinen Erfolg beim Gewinn-Jungunternehmer:in-Award, wo es den zweiten Platz erreichte. Perrer freut sich über die Auszeichnung: „Das ist eine sehr schöne Auszeichnung, die uns auch sehr stolz macht und aufzeigt, dass wir mit unserer Lösung auf dem richtigen Weg sind“.

Anywhere.Solar wurde Anfang 2022 von den Salzburgern Martin Lublasser und Stephan Perrer gegründet. Gemeinsam verfolge man die Vision einer Welt, “in der nachhaltige Energie nahtlos in die Lebensräume der Zukunft integriert“ wird, heißt es von den Gründern. Parkplätze und Verkehrsinfrastrukturen würden ein großes Potenzial haben, mit Photovoltaik-Lösungen einen “entscheidenden Beitrag zur Energiewende zu leisten”, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Auch für die Zukunft bleibt ihr Ziel klar: Anywhere.Solar will Solarenergie überall verfügbar machen.

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