25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller
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„Serwas verbindet zwei Märkte, die in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen werden: Rechenleistung und nachhaltige Energieversorgung“, sagt Markus Kainz, Gründer und CEO von Gateway Ventures. Die auf Investoren-Pooling basierte Beteiligungsgesellschaft übernahm nun den Lead in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde für das Innsbrucker Startup Serwas Technologies, über das brutkasten bereits berichtete.

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„Wir wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die dabei entstehende Wärme direkt gebraucht wird. Server sollen künftig nicht nur rechnen, sondern gleichzeitig Gebäude beheizen“, erläutert Serwas Co-Founder Timo Berkmann. Das Startup fokussiert dabei auf Gebäude mit konstant hohem Wärmebedarf, etwa Schwimmbäder, Hotels, Pflegeeinrichtungen und größere Wohnanlagen. Serwas hat die dafür genutzte Kühltechnologie selbst entwickelt. Das Unternehmen betreibt die Server selbst und übernimmt die Integration in die bestehende Wärmeinfrastruktur der Gebäude. Die Rechenleistung wird an Unternehmen verkauft.

300.000 Euro im ersten Closing – zweites soll schon im Oktober folgen

Bei der aktuellen Finanzierungsrunde über insgesamt 300.000 Euro stiegen neben Gateway Ventures Business Angels aus dem „Pioneers Club“ und das MCI Innsbruck ein. Schon im Oktober soll ein Second Closing erfolgen und die Pre-Seed-Runde damit erweitert werden. „Besonders überzeugt uns der dezentrale Ansatz, weil neue Rechenkapazitäten dort aufgebaut werden können, wo die entstehende Wärme unmittelbar genutzt wird“, kommentiert Gateway-CEO Kainz.

Erster Standort in Innsbrucker Hallenbad

Bislang betreibt Serwas einen Standort in einem Innsbrucker Hallenbad. „Mit dem neuen Kapital wollen wir unseren ersten Standort weiter ausbauen und das Konzept auf weitere Gebäude übertragen“, sagt Serwas-Co-Founder Berkmann. Geplant ist laut Startup eine „schrittweise Skalierung“. Zuträglich sein soll dabei natürlich der massiv erhöhte Bedarf an Server-Zentren durch den KI-Boom. Die Nutzung bestehender Gebäude mit geeigneten Strom-Anschlüssen soll gleichzeitig eine Alternative in den Debatten rund um den Neubau großer Serverzentren sein.

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