25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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(c) Talents&Company

Vor genau einem Jahr ging das Linzer Startup “Talents&Company” an den Start. Die beiden Gründer Mario Derntl und Fabian Dopler haben sich im Zuge der Gründung ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Sie wollen die Lehre in Österreich wieder attraktiver machen. Dafür setzt das Gründerduo bei der Lehrlingsausbildung an. Konkret erfolgt dies über einen sogenannten Recruiting- und Ausbildungscheck. Über diesen können Unternehmen die Qualität ihrer Lehrlingsausbildung auf den Prüfstand stellen. Für den Aufbau des Unternehmens konnte das Startup mit Florian Gschwandtner gleich zu Beginn einen prominenten Investor für sich gewinnen (brutkasten berichtete).

Talents&Company zählt namhafte Kunden

Nur ein Jahr nach dem Start kann Talents&Company bereits auf 45 B2B-Kunden verweisen. Dazu zählen etwa bekannte Unternehmen wie der Handelsriese Rewe oder das Logistikunternehmen Dachser. Aber auch im KMU-Sektor konnte das Startups bereits Fuß fassen, wie Mario Derntl gegenüber brutkasten erläutert. So setzen auch Handwerksbetriebe auf die Expertise des Linzer Startups.

Florian Geschwandtner (links) mit Mario Derntl (Mitte) und Fabian Dopler (rechts) | Talents&Company

“Wir haben uns die Frage gestellt, wie wir Talentmanagement skalierbar machen können, ohne dabei den persönlichen Aspekt zu verlieren“, so Derntl. Statt sich auf herkömmliche Beratung zu konzentrieren, entwickelte das Startup über die letzten Monate ein neues Steuerungstools namens Talents&Leaders. Das Tool soll künftig Ausbilderin:innen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Dies umfasst die Lehrlingssuche, die Bindung von Lehrlingen an das jeweilige Unternehmen oder die Ausbildung selbst.

“Talents&Leaders bietet praxisnahe Lösungen basierend auf den Erfahrungen führender Unternehmen aus dem DACH-Raum”, so Derntl. Der erste Baustein des Tools ist eine umfassende Sammlung von Best-Practice-Beispielen, die Ausbilder:innen helfen, alltägliche Herausforderungen zu meistern.

Betaphase startet im Oktober

In einer exklusiven Betaphase vom 1. Oktober 2024 bis 31. Januar 2025 werden ausgewählte Unternehmen, darunter beispielsweise die OMV, Kremsmüller, Fill Maschinenbau, Starlim-Sterner, Count IT oder Hamburger Containerboard, das Tool testen können. Später sollen weitere Unternehmen folgen.

“Wir wollten etwas schaffen, das den gesamten Lebenszyklus eines Mitarbeiters abdeckt – von der Rekrutierung über die Entwicklung bis hin zur langfristigen Bindung“, so Derntl.

Neben dem Zugang zu Best-Practice-Beispielen soll Talents&Leaders künftig regelmäßige Updates und wöchentliche Ergänzungen von erfolgreich umgesetzten Beispielen sowie einen Umsetzungsworkshop für Ausbildungsteams bieten. Zudem sollen sich Unternehmen mit anderen Unternehmen in einer Community über ihre Erfahrungen in der Lehrlingsausbildung austauschen können.

Die weiteren Schritte

Der zweite Schritt in der Entwicklung von Talents&Leaders ist der Launch eines interaktiven und KI-basiertem Tracking-System fürs Lehrlingsrecruiting. Dieses wird gemeinsamen im Rahmen eines Forschungsprojekts mit der JKU und Kremsmüller Anlagenbau entwickelt. Der Beta-Launch ist hier für das erste Halbjahr 2025 geplant.

Doch trotz des bisherigen Erfolgs möchte sich das Team nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen. Derntl und sein Team haben bereits die nächsten Schritte geplant. “Wir haben das erste Jahr erfolgreich hinter uns gebracht und feiern am Freitag unser Einjähriges. Jetzt richten wir unseren Blick auf die nächsten zwei Jahre. Wir wollen weiter wachsen, neue Kunden gewinnen und unsere Plattform kontinuierlich weiterentwickeln.”


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