25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Rivero
© Rivero - (v.l.) Stephan Wächter, Fatemeh Nikayin und Thomas Müller.

Rivero, die europäische Plattform für Zahlungsoperationen, hat heute bekanntgegeben, dass Elevator Ventures, der Corporate-Venture-Capital-Fonds der Raiffeisen Bank International (RBI), als Investor beim Schweizer Fintech eingestiegen ist. Die Partnerschaft soll Riveros weitere Expansion in Europa unterstützen, mit besonderem Fokus auf die Märkte in Zentral- und Osteuropa. Über die genaue Summe ist nichts bekannt.

Rivero: Kajo und Amiko

Rivero wurde von Thomas Müller, Fatemeh Nikayin und Stephan Wächter gegründet, um Intelligenz und Automatisierung in einige der besonders komplexen operativen Herausforderungen der Zahlungsbranche zu bringen. Die Technologie soll es Finanzinstituten ermöglichen, stark regulierte und ressourcenintensive Zahlungsprozesse zu modernisieren und manuelle Arbeitsabläufe durch intelligente Automatisierung zu ersetzen.

Die Compliance-Plattform von Rivero heißt Kajo und soll die Compliance in Zahlungsnetzwerken vereinfachen, indem sie Updates automatisch verteilt, eine Übersicht auf einen Blick liefert und fragmentierte Dokumente und Anforderungen der Zahlungsnetzwerke in ein KI-gestütztes Wissensverzeichnis verwandelt.

Die KI-gestützte Anwendung Amiko indes bringt agentische KI in das Streitfallmanagement (Dispute Management) und die Betrugsrückgewinnung. Die Lösung sortiere Fälle intelligent vor, koordiniere die nächsten sinnvollen Schritte und automatisiere Dispute-Workflows vom Eingang bis zur Lösung, während sie Agent:innen bei komplexen Fällen anleitet, die menschliche Spezialist:innen erfordern. Das soll Instituten helfen, Gelder schneller zurückzuholen, den operativen Aufwand zu reduzieren und ein besseres Erlebnis für Karteninhaber:innen zu bieten.

„Elevator Ventures von strategischer Relevanz“

Während Rivero in Europa expandiert, konzentriert sich das Unternehmen zunehmend nicht nur auf den Ausbau seiner Technologie, sondern auch auf die Stärkung seiner Position im breiteren europäischen Bankenökosystem. Für die nächste Entwicklungsphase von Rivero sei Elevator Ventures von besonderer strategischer Relevanz: Durch die Verbindung zur RBI Group und das Netzwerk in Zentral- und Osteuropa verfüge Elevator Ventures über umfangreiche Erfahrung darin, Technologieunternehmen, die Finanzinstitute bedienen, zu unterstützen und ihnen bei der Orientierung und Expansion in europäischen Bankenmärkten zu helfen, heißt es.

„Europas Finanzinstitute suchen nach besseren Wegen, zunehmend komplexe Zahlungsoperationen zu managen, und wir sehen eine große Chance, Riveros Technologie zu vielen weiteren Instituten auf dem Kontinent zu bringen“, sagt Thomas Müller, CEO von Rivero. „Da wir nun in die nächste Wachstumsphase eintreten, wollen wir Investor:innen am Tisch haben, die sowohl die Komplexität des Bankgeschäfts als auch die Märkte verstehen, in denen wir tätig sind. Die Expertise von Elevator Ventures im Finanzdienstleistungsbereich und ihr besonders starkes Netzwerk in Zentral- und Osteuropa machen sie zu einem hoch relevanten strategischen Partner für Rivero.“

Maximilian Schausberger, Managing Director bei Elevator Ventures, ergänzt: „Rivero adressiert eine Reihe operativer Herausforderungen, die für Banken und Zahlungsinstitute in ganz Europa immer wichtiger werden. Das Team verbindet tiefgehende Zahlungsverkehrsexpertise mit Technologie, die speziell auf die Anforderungen regulierter Finanzinstitute ausgelegt ist. Wir sehen eine starke Übereinstimmung zwischen Riveros Ambitionen und unserer Erfahrung und unserem Netzwerk im europäischen Bankwesen und freuen uns darauf, das Unternehmen bei seiner weiteren Expansion zu unterstützen.“

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