25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Das Flinn-Gründer-Team Hasib Samad, Markus Müller und Bastian Krapinger-Rüther | (c) Flinn
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Nicht ganz zwei Jahre ist es her, dass das damals frisch gegründete Wiener Startup Flinn den Abschluss seiner 1,8 Millionen Euro Pre-Seed-Kapitalrunde bekanntgab, wie brutkasten berichtete. Eine zwei Millionen Euro FFG-Förderung 2023 eingerechnet, stockte das Unternehmen nun auf ein Finanzierungsvolumen von insgesamt fast zehn Millionen Euro auf. Denn wie es heute via LinkedIn mitteilte, schloss es nun seine Seed-Finanzierungsrunde über sechs Millionen Euro ab.

Mehr als 30 Angels neben Lead Cherry Ventures, Speedinvest und SquareOne

Den Lead in der Runde übernahm Neuinvestor Cherry Ventures aus Berlin. Die Bestandsinvestoren Speedinvest aus Wien und SquareOne aus Berlin waren ebenfalls dabei. Dazu zählt Flinn in seinem LinkedIn-Posting mehr als 30 Business Angels auf, die sich an der Runde beteiligten, darunter etwa Matthias Weber, Ex-Präsident von Leica Biosystems, oder Michael Reitermann, Ex-CEO von Siemens Diagnostics.

“Hochwertige Produkte mit zehnfacher Effizienz entwickeln und betreiben”

“Dieses Investment wird uns in unserer Mission beschleunigen, die Hersteller von Gesundheitsprodukten in die Lage zu versetzen, hochwertige Produkte mit zehnfacher Effizienz zu entwickeln und zu betreiben”, heißt es vom Startup. Und Speedinvest-Partnerin Andrea Zitna kommentiert: “Flinn entwickelt sich schnell zum GoTo-Co-Piloten für führende Medizintechnikhersteller, wenn es um Regulierung und Compliance geht.”

Flinn: Von drei Ex-N26-Mitarbeitern gegründet

Das von den drei ehemaligen N26-Mitarbeitern Bastian Krapinger-Rüther, Markus Müller und Hasib Samad gegründete Startup will mit seiner KI-gestützten Lösung das Qualitätsmanagement für regulatorische Angelegenheiten vereinfachen. “Von der Automatisierung der Überwachung nach der Markteinführung bis hin zur Rationalisierung von Compliance-Prozessen entwickeln wir Tools, die das Qualitätsmanagement in Europa und darüber hinaus verändern”, heißt es von Flinn. Zuletzt holte das Startup auch den ehemaligen Tremitas-Gründer Tibor Zechmeister, der auch unter den Business Angels ist, ins Führungsteam, wie brutkasten berichtete.

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