25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Bernd Greifeneder vor dem in Bau befindlichen neuen Dynatrace Campus in Linz | © Hermann Wakolbinger
Bernd Greifeneder vor dem in Bau befindlichen neuen Dynatrace Campus in Linz | © Hermann Wakolbinger

Seinen Sitz hat der ursprünglich 2005 in Linz gegründete Observability-Spezialist Dynatrace bereits mit dem ersten Exit 2011 in die USA verlegt. 2019 folgte der Börsengang in New York (brutkasten berichtete damals). Österreich blieb dennoch ein zentraler Standort für den nunmehrigen Weltmarktführer im Bereich KI-basierter Observability. Ein neuer Büro-Campus in Linz mit 29.000 Quadratmetern soll demnächst bezogen werden, wie brutkasten berichtete. Von den weltweit aktuell rund 5.600 Mitarbeiter:innen sind etwa 28 Prozent an den sechs österreichischen Standorten in Linz, Wien, Graz, Klagenfurt, Hagenberg und Innsbruck beschäftigt.

Umsatzsprung um weitere 18 Prozent

Im Geschäftsjahr 2024/2025 war die Zahl der Beschäftigten noch bei rund 5.200 gelegen – und der jährlich wiederkehrende Umsatz (ARR) bei 1,7 Milliarden US-Dollar. Wie Dynatrace nun bekanntgab, konnte letzterer im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026 auf 2,054 Milliarden Dollar erhöht werden – ein Sprung um 18 Prozent (bzw. 16 Prozent auf Basis konstanter Wechselkurse). Dabei habe man mit 29 Prozent „bereinigter operativer Marge“ eine „starke Profitabilität“ aufweisen können, heißt es vom Unternehmen.

Noch viel Potenzial bei KI-gestützter Observability

Und man sieht in der eigenen Branche noch enormes Potenzial: Der adressierbare Markt für Observability, Application Security und AI/LLM Observability werde auf 92 Milliarden US-Dollar geschätzt. Rund 10 Milliarden US-Dollar würden davon bereits AI Observability zugerechnet. „Wir sind auf dem Weg zu autonomen digitalen Ökosystemen, die sich selbst verwalten, Leistung sowie Kosten optimieren und Probleme beheben, bevor sie sich auf die Nutzer auswirken. Für diese Systeme ist KI-gestützte Observability unerlässlich, weil sie ansonsten blind für die reale Welt wären“, kommentiert Dynatrace-Gründer und CTO Bernd Greifeneder.

Standort Linz mit zentraler Rolle

Beim Abrufen dieses Potenzials spielt laut Gründer auch die oberösterreichische Hauptstadt mit dem Engineering Headquarter eine zentrale Rolle: „In Linz entwickeln wir nicht nur unser Produkt, das KI tief in seiner DNA trägt, sondern betreiben an der Johannes Kepler Universität auch Forschung, um Deep-Tech-Lösungen zu entwickeln, die es auf dem Markt noch nicht gibt.“

Greifeneder: „Zeigen jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden“

Greifeneder betont dabei, Europa könne im KI-Wettbewerb mit China und den USA selbstbewusst sein: „Bei Dynatrace zeigen wir jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden. Menschen aus der ganzen Welt entscheiden sich bewusst dafür, hier zu arbeiten und zu leben.“ Europa stehe an der Spitze, wenn es darum geht, Compliance-Anforderungen zu verstehen und ihnen gerecht zu werden. „Bereiche, in denen wir uns jedoch noch verbessern können, sind Geschwindigkeit und der Mut zum Risiko“, so der Gründer.

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