25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Proxima Fusion
© Screenshot.

Die Finanzierungsrunde wurde von XTX Ventures und East X Ventures angeführt, mit RWE und Google als strategische Investoren. Zudem schlossen sich KfW Capital, SPRIND und Burda Principal Investments der 411-Millionen-Runde an, neben wiederkehrenden Investoren wie Plural, UVC Partners, Balderton, Cherry Ventures, DST Global Partners, Brevan Howard Macro Venture, Lightspeed, DTCF, redalpine, Leitmotif, Elaia, CDP Venture Capital, Bayern Kapital und dem EIC Fund.

Proxima Fusion: Kapital für Alpha

Konkret konnte der deutsche Energiekonzern RWE wenige Monate nachdem jener eine Partnerschaftsvereinbarung mit Proxima über den Bau des ersten Stellarator-Fusionskraftwerks auf dem Gelände eines ehemaligen Kernspaltungskraftwerks im bayerischen Gundremmingen unterzeichnet hatte, als Investor gewonnen werden. Die Investition von Google indes unterstreiche „das anhaltende Interesse an der Kernfusion als potenzieller langfristiger Quelle für reichlich vorhandene, kohlenstofffreie und grundlastfähige Energie“, verlautbart das Unternehmen per offiziellem Statement.

Die Finanzierung soll nun den nötigen Rückhalt für den Bau von Alpha, Proximas Nettoenergie-Stellarator-Demonstrator in der Nähe von München, bieten. Alpha bilde die „entscheidende Brücke zwischen jahrzehntelanger Fusionsforschung und der kommerziellen Nutzung“, heißt es weiter.

Unter der Leitung von Proxima, in Partnerschaft mit dem Freistaat Bayern, dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik und RWE, soll das Projekt nun Schlüsseltechnologien validieren und die Entwicklung des weltweit ersten Fusionskraftwerks (Anfang der 30er Jahre) beschleunigen.

„Wettrennen mit den Vereinigten Staaten und China“

„Europa liefert sich ein Wettrennen mit den Vereinigten Staaten und China um das erste Fusionskraftwerk. Die Finanzierung von Proxima zeigt, dass Europa nicht nur bahnbrechende Technologien erfinden, sondern auch global wettbewerbsfähige Unternehmen darum herum aufbauen kann. Die Investoren erkennen sowohl die Dringlichkeit als auch die Chance dessen, was wir tun, und unterstützen uns dabei, ein Energietechnologieunternehmen von generationenübergreifender Bedeutung aufzubauen“, sagt Francesco Sciortino, Mitbegründer und CEO von Proxima Fusion. Somit hat sich Proxima in weniger als drei Jahren mehr als 650 Millionen Euro gesichert, darunter 95 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln.

Team soll wachsen

Mit dem frischen Kapital wird Proxima die Fertigstellung seiner Stellarator-Modellspule gezielt vorantreiben. Zu den weiteren Schwerpunkten zählen der Ausbau der HTS-Kabel- und Magnetproduktion (Hochtemperatursupraleiter) sowie die Weiterentwicklung der spezialisierten Konstruktions- und Fertigungssysteme. Um diese Ziele zu erreichen, wird das Münchner Unternehmen zudem sein Team personell deutlich verstärken.

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