25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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v.l.n.r. Josef Scheidl, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Stefan Tollinger, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Jürgen Kleinrath, CEO Neveon, Wolfgang Lang

Über eine Million gebrauchte Matratzen werden laut dem Ergebnisbericht Zirkuläre Matratzen jährlich in Österreich entsorgt. Dies führt zur Freisetzung von rund 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Ein Großteil dieser Emissionen (ca. 80-90 Prozent) entsteht bei der Rohstoffgewinnung und Produktion von Matratzen.

Abhilfe möchte künftig ein neues Joint Venture zwischen dem Schaumstoffproduzenten und -verarbeiter Neveon und dem Kreislaufwirtschaftsunternehmen Brantner green solutions schaffen. Ein entsprechender Vertrag zur Gründung des Joint Ventures wurde Ende Juni unterzeichnet, wie beide Unternehmen am Dienstag bekanntgaben.

Mechanisches Recycling geplant

In einem ersten Schritt soll das neue Joint Venture, das seinen Sitz in Krems an der Donau haben wird, gebrauchte Matratzen in Zusammenarbeit mit Sammelstellen und Wertstoffsammelzentren einsammeln, zerlegen und anschließend mechanisch recyceln.

Die geretteten Rohstoffe sollen in einem weiteren Schritt von Neveon sowie von weiteren produzierenden Unternehmen zu neuen Produkten aus Verbundschaum weiterverarbeitet werden. Als Beispiele werden etwa Kuhstallmatten oder Schalldämmungselemente genannt. Ein konkreter Zeitplan für den Produktionsstart liegt allerdings noch nicht vor, zunächst soll jedoch eine entsprechende Recycling-Infrastruktur aufgebaut werden.

Weiters wird in einer gemeinsamen Aussendung darauf hingewiesen, dass es in Österreich in Bezug auf finanzielle Anreize noch Aufholbedarf gebe. So erfolge die Gründung des Joint Ventures, obwohl hierzulande noch keine entsprechende Inverkehrbringergebühr (EPR) vorliege.

“Die in vielen Ländern vorherrschende Inverkehrbringergebühr bietet einem Recyclingunternehmen finanzielle Unterstützung und schafft Anreize für Hersteller, umweltfreundlichere Produkte herzustellen”, so Stefan Tollinger von Brantner green solutions.

Beteiligung von Greiner an Matratzen-Startup

Neveon ist die Schaumstoffsparte der Greiner AG aus Oberösterreich und erwirtschaftete 2023 einen Jahresumsatz von rund 641 Millionen Euro. Über die hauseigene Innovationsschmiede Greiner Innoventures beteiligte sich die Gruppe 2022 am Wiener Startup MATR, das eine Matratzen-Management-Lösung für Hotels entwickelt (brutkasten berichtete).

Die jüngste Unterzeichnung des Joint Venture-Vertrags stand jedoch nicht in Zusammenhang mit der Beteiligung an MATR, wie eine Sprecherin von Neveon gegenüber brutkasten bestätigt. Dazu heißt es von Neveon: “Wir werden mit MATR im Rahmen der Beteiligung selbstverständlich zusammenarbeiten, sollte es hier Anknüpfungspunkte geben.”

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