25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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2021 gegründet, ist keyone kein typisches Startup. Hinter dem Unternehmen, das eine All-In-One-Lösung zur Vermarktung und Vermietung von Ferienimmobilien anbietet, stehen mit Feratel Media Technologies (mit ca. 42 Prozent beteiligt) und Falkensteiner Ventures (mit ca. 25 Prozent beteiligt) zwei finanzkräftige Unternehmen, die schon zum Start als Teilhaber an Bord waren.

Keyone als Teil des Schröcksnadel-Family Business

Ebenfalls von Beginn an beteiligt war Co-CEO Robert Larcher. Der zweite CEO Moritz Schröcksnadel – seines Zeichens Enkel des Unternehmers, Ski-Magnaten und ehemaligen FIS-Präsidenten Peter Schröcksnadel – ist zwar nicht direkt beteiligt. Doch seinem Großvater und seinem Vater gehört die Mehrheit des größten Anteilseigners Feratel. Keyone ist also Teil des Family Business.

Scheinbar sehr gut finanziert

Seit dem Start kamen zudem weitere Investoren dazu, darunter die Tiroler Beteiligungsgesellschaft Onsight Ventures. Summen wurden zwar bislang nicht öffentlich genannt, doch keyone scheint insgesamt bestens finanziert zu sein. Seit dem Start wuchs das Unternehmen nach eigenen Angaben von fünf Mitarbeiter:innen auf 60 Vollzeitäquivalente.

Mit Seebnb aus Kärnten bereits eine Übernahme

Dabei verfolgt keyone auch eine anorganische Wachstumsstrategie: Bereits vor einiger Zeit übernahm man das Kärntner Unternehmen Seebnb der Gründerinnen Heide Pichler-Herritsch und Claudia Reibnegger. Nun wurde eine weitere Übernahme verkündet.

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Keyone kauft HolidayFlats24 aus Salzburg von Gründer Gebhard Haas. Das Unternehmen ist mit 230 betreuten Immobilieneinheiten einer der größten regionalen Propertymanager Österreichs. Ein Kaufpreis wurde nicht genannt. Man wolle die beiden Gesellschaften fusionieren, heißt es in einer Aussendung. Die Marke soll als “HolidayFlats24 a keyone company” erhalten bleiben. Mit der Übernahme steige die Anzahl der zu vermietenden Ferienimmobilien auf über 1.000 Objekte.

“Integration von Holidayflats24 passt sehr gut in unsere Expansionsstrategie”

“Für uns ist dieser Schritt nach Salzburg und speziell in der Region rund um Saalbach schon länger sehr interessant und wir betreuen auch schon ungefähr 100 Einheiten in den umliegenden Destinationen. Deshalb passt die Integration von Holidayflats24 sehr gut in unsere Expansionsstrategie”, kommentiert CEO Moritz Schröcksnadel. Und Co-CEO Robert Lachner meint: “Mit dieser Integration können wir nicht nur unser Unternehmen und unser Produktportfolio vergrößern, sondern auch unser Partnernetzwerk zum Nutzen der Region erweitern.”

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