04.07.2023

Nationaler Energie- und Klimaplan stößt auf Kritik

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte am Dienstag den nationalen Klima- und Energieplan. Mit diesem Plan müssen alle EU-Staaten bis zum Juni 2024 ihren Weg zum Erreichen der EU-Energie & Klimaziele nachweisen.
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Gewessler
Leonore Gewessler | (c) BKA / Florian Schrötter

Lange wurde auf die Zahlen gewartet, am Dienstag war es nun soweit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte gemeinsam mit dem Umweltbundesamt-Experte Günther Lichtblau den nationalen Energie- und Klimaplan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen ihrer EU-Energie- und Klimaziele nachweisen müssen. Zum Hintergrund: Dieser Plan muss bis zum Juni 2024 fertiggestellt und an die EU-Kommission übermittelt werden.

WAM-Szenario: Es fehlen 13 Prozent zum Erreichen des EU-Ziels

Im Nationalen Energie- und Klimaplan legt Österreich seinen Weg zur Erreichung des EU-Ziels fest. Eine wesentliche Grundlage des Plans ist das sogenannte WAM-Szenario (with additional measures). Dort wird auf Basis aller beschlossenen sowie bereits geplanten Maßnahmen berechnet, wie hoch die Treibhausgas-Reduktion bis 2030 sein wird. Zu den Maßnahmen zählt beispielsweise auch das “Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz” (EAG), das maßgeblich die Energiewende in Österreich vorantreiben soll.

Das WAM-Szenario zeigt laut BMK, dass mit den aktuellen Maßnahmen in Sektoren, die nicht dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, eine Reduktion von 35 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 erreicht werden kann. Konkret bedeutet dies: Für das Erreichen des EU-Ziels fehlen zusätzlich 13 Prozent. „Wir haben in den letzten vergangen drei Jahren viel geschafft, die Zahlen zeigen aber, dass uns noch ein Teil fehlt“, so Gewessler im Zuge der Präsentation. In einem nächsten Schritt sollen nun in einer „Konsultationsphase“ Maßnahmen diskutiert werden, um die Lücke zu schließen.

Einbindung von unterschiedlichen Stakeholdern

Im Zuge der „Konsultationsphase“ ist auch die Einbindung der Öffentlichkeit vorgesehen. Dazu heißt es vom BMK: „Das Klimaschutzministerium lädt alle Stakeholder ein, ihre Vorschläge und Inputs – insbesondere zur Zielerreichung – einzubringen.“ Ab dem 5. Juli haben somit Interessensverbände, Ministerien, Bundesländer, politische Parteien, die Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen.

In Bezug auf die Konsultationsphase hielt Gewessler fest: „Wenn Ihnen etwas nicht gefällt, dann sagen sie uns, wie es besser geht. Dann reden wir nämlich über die besten Lösungen und nicht, wie man es am schädlichsten bremsen kann.“

Nationaler Energie- und Klimaplan: Kritik kommt von Umweltschutzorganisationen

Erste Reaktionen auf die Präsentation des nationalen Energie- und Klimaplan ließen nicht lange auf sich warten. So übten zahlreiche Umweltschutzorganisationen bereits im Vorfeld der Konsultationsphase Kritik.

„Mit den derzeit geplanten Maßnahmen wird Österreich die EU-Klimaziele um rund 16 Millionen Tonnen Treibhausgase verfehlen. Ohne ambitionierte Klimapolitik wird das mehrere Milliarden Euro für Zertifikate kosten“, so WWF-Klima- und Energiesprecher Karl Schellmann. Als Maßnahmen fordert der WWF den Ausstieg aus Öl und Gas beim Heizen (EWG) sowie strengere Zielsetzungen im Bereich des Natur- und Bodenschutzes.

Global 2000 mahnte hingegen einen raschen Beschluss des Erneuerbaren Wärmegesetzes ein. Zudem müsse Österreich deutlich mehr erneuerbarer Strom in Österreich produzieren, als bisher im EAG festgelegt, wie Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, am Dienstag kritisch anmerkte.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Als Politiker:in ist der Inhalt dieses Artikels für Sie besonders relevant, da er den nationalen Energie- und Klimaplan Österreichs betrifft. Sie sollten sich mit den Zielen und Maßnahmen dieses Plans vertraut machen, da er den Weg zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele auf nationaler Ebene festlegt. Darüber hinaus ist es wichtig, die Kritik von Umweltschutzorganisationen zu beachten, da diese auf mögliche Defizite und Verbesserungspotenziale hinweisen. Als Politiker:in sollten Sie sich aktiv in den Konsultationsprozess einbringen und sicherstellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder, sowie die Anliegen der Öffentlichkeit angemessen berücksichtigt werden.

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