03.01.2018

Nationalbank-Chef Nowotny fordert Mehrwertsteuer auf Bitcoin

Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny wärmt bei der Süddeutschen Zeitung ein bereits 2015 vom EuGH abgehandeltes Thema wieder auf.
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(c) Franz Johann Morgenbesser: Ewald Nowotny

„Wir brauchen eine Mehrwertsteuer auf Bitcoin, weil es keine Währung ist“, sagt der österreichische Nationalbank-Chef Ewald Nowotny im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Abermals bringt er Bitcoin in Zusammenhang mit Geldwäsche. Und Nowotny vertritt eine gewagte These: „Alle Beteiligten an einem Geschäft müssen ihre Identität offenlegen. Damit würde Bitcoin zusammenbrechen“, sagt er. Wenig überraschend sorgt er mit den Aussagen zur Bitcoin-Mehrwertsteuer (wie schon mehrmals zuvor) für Kopfschütteln in der österreichischen Krypto-Community.

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Demuth: „So langsam wird es peinlich“

Eric Demuth, Co-Founder des Wiener Startups Bitpanda, der Nowotny schon mehrmals scharf kritisiert hatte, twittert etwa: „So langsam wird es peinlich. Da können wir uns in Österreich nur wünschen, dass bald die Wachablösung für ihn kommt. Wie kann man in 2018 noch immer an den Grundlagen scheitern und sich dennoch ständig über Bitcoin äußern?“

EuGH-Urteil zur Bitcoin-Mehrwertsteuer aus 2015

Deutlich sachlicher geht es Bitcoin Austria-Vorstandsmitglied Andreas Petersson im Gespräch mit dem Brutkasten an: „Das Thema Bitcoin-Mehrwertsteuer wurde bereits 2015 ausgiebig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgehandelt.“ Beim sogenannten „Hedquist-Urteil“ wurde damals ausjudiziert, dass bei Bitcoin-Käufen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. „Das würde dem Sinn Bitcoins als Zahlungsmittel und der Realität der Zahlungsströme widersprechen“, sagt Petersson.

Mehrwertsteuer, wenn mit Bitcoin gezahlt wird

Denn Bitcoin sei eben keine Leistung, sondern ein Mittel, um eine Leistung zu beziehen. Und damit sei klar, wann die Steuer zu entrichten sei. „Wenn Bitcoin zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, ist natürlich ganz normal die Mehrwertsteuer abzuführen. Und das wird in der Praxis auch so gemacht“, erklärt Petersson. Andernfalls wäre es, als würde man einzelne Buchungszeilen auf der Kreditkartenabrechnung nochmal besteuern.

Zahlungsmittel? Auch Gold von der Mehrwertsteuer befreit

Das Argument, dass Bitcoin sich in der Praxis nicht als Zahlungsmittel qualifiziert, ist freilich nicht ganz aus der Luft gegriffen. Denn mehrere Gründe sprechen dagegen. Vor allem die hohe Volatilität wird immer wieder ins Treffen geführt, doch auch die lange Dauer von Transaktionen und die hohen Transaktionsgebühren werden zusehends zum Problem. Da Bitcoin in der Praxis tatsächlich hauptsächlich als Spekulationsobjekt bzw. Wertanlage genutzt wird, wird es häufig mit Gold verglichen. Das Edelmetall ist (als Geldanlage) seit 1998 EU-weit von der Mehrwertsteuer befreit. Dahinter steckt jedoch ein politisches Ziel: Gold sollte als Finanzinstrument gefördert werden.

+++ Umfrage: 31 Prozent der Österreicher für Bitcoin-Verbot +++

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contextflow, Corona, Radiologie
(c) contextflow - Das contextflow-Team.

In den vergangenen Jahren war es um das auf KI-basierte Radiologie spezialisierte Wiener Startup Contextflow medial etwas stiller. Davor, im September 2021, hatte man eine bereits kommunizierte Investmentrunde um zwei Millionen Euro auf 6,7 Millionen Euro erweitert – brutkasten berichtete.

Contextflow-Deal: Millionen und Aktien

Nun gibt es wieder Neuigkeiten. 4DMedical, ein australisches Medizintechnikunternehmen für Atemwegsmedizin mit KI-basierter Bildgebung, hat eine verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Contextflow unterzeichnet. Der Deal umfasst laut einer am Montag bei der australischen Börse eingereichten Mitteilung eine Cash-Vorauszahlung in Höhe von rund 18,6 Millionen australischen Dollar (aktuell ca. 11,5 Millionen Euro), 56.235 Aktien sowie einen Earn-out von bis zu 2,6 Millionen Optionen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Leistungsziele.

Die Übernahme soll 4DMedical eine umfassende kommerzielle Plattform direkt vor Ort in Europa ermöglichen und die globale Wachstumsstrategie beschleunigen.

Schnelle Expansion und eine Ersparnis

Während sich die Transaktion strategisch auf die geografische Expansion konzentriert, stärke sie zugleich die Technologieplattform von 4DMedical, heißt es in der Aussendung. Die KI-basierten Erkennungs- und Workflow-Tools von Contextflow, insbesondere im Bereich des Lungenkrebs-Screenings, sollen dabei die funktionellen Bildgebungsfähigkeiten von 4DMedical ergänzen, die eine quantitative Bewertung von Ventilation, Perfusion und Lungenmechanik ermöglichen.

Durch die Übernahme von Contextflow gewinnt 4DMedical ein in Europa ansässiges Team mit kommerzieller und technischer Expertise, einen etablierten Kundenstamm sowie eine klinische Präsenz in ganz Europa. Darüber hinaus erhält das Unternehmen eine CE-gekennzeichnete Produktsuite, die bereits in routinemäßigen klinischen Workflows eingesetzt wird, sowie eine regulatorisch konforme Plattform, die den Anforderungen der europäischen Medical Device Regulation (MDR) entspricht. Diese Grundlage diene 4DMedical dazu, den Zeit- und Komplexitätsaufwand für den Aufbau einer neuen regionalen Präsenz zu umgehen.

Contextflow-CEO wird General Manager

Durch diese Kombination komplementärer Produktsuiten sei das australische Unternehmen nun konkret in der Lage, funktionelle Lungenbildgebungslösungen in etablierte europäische radiologische Workflows einzuführen, Cross-Selling innerhalb der bestehenden installierten Kundenbasis zu betreiben, in Märkte mit etablierten Erstattungspfaden – einschließlich Deutschland – zu expandieren sowie die Markteinführungszeit für neue KI-gestützte Lösungen zu verkürzen. Die Ergänzung um eine kommerziell aktive, MDR-konforme Plattform reduziere dabei zusätzliche regulatorische Reibungsverluste und ermögliche skalierbares Wachstum in mehreren europäischen Märkten.

Markus Holzer, CEO von Contextflow, übernimmt künftig die Rolle des General Managers von 4DMedical Europe, verantwortet das Wachstum des Unternehmens in der Region und berichtet direkt an Gründer und CEO Andreas Fouras.

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