20.11.2017

Nächster ICÖ: Crypto Future will mit Rotharium Apps auf die Blockchain bringen

Das nächste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht hat gestartet. Die Rechtsberatung für "Rotharium" übernehmen Stadler Völkel Rechtsanwälte.
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(c) crypto future: Das Team mit Founder Tomislav Matic in der Mitte.

Das im Wiener DC Tower ansässige Startup Crypto Future baut eine Plattform auf, mit der B2C-Apps die Blockchain-Technologie nutzen können. Konkret richtet man sich momentan an Marktplatz-Startups, deren Transaktionen zwischen Kunden und Anbietern künftig mit der Technologie gesichert werden sollen. Der Name der Plattform ist „Rotharium“. Das nötige Kapital dafür soll über einen ICO hereinkommen. Akzeptiert werden nur Ether. Während des Pre-ICO, der noch bis 12. Dezember dauert, gibt es 40 Prozent Discount. Dafür werden Investitionen erst ab 100 Ether, also rund 30.000 Euro, angenommen.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Blockchain-Technologie für Nicht-Spezialisten

Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren mit Krypto-Mining Geschäft gemacht. Bereits seit 2014 laufen Rigs, mit denen zunächst Bitcoin und Litecoin und ab 2015 Ether „geschürft“ wurden. Daneben arbeitete Founder Tomislav Matic bereits seit längerer Zeit als IT-Dienstleister in verschiedenen Bereichen. Mit Crypto Future widmet er sich nun voll und ganz dem Blockchain-Bereich. Diesen will er über sein Angebot einer größeren Gruppe an nicht spezialisierten Unternehmen zugänglich machen.

„Mischform aus Ökosystem-Modell und Gutschein-Modell“

Der nun gestartete ICO ist der dritte, der nach österreichischem Recht durchgeführt wird. Auch dieser wird, wie die zwei ersten (Herosphere und Hydrominer), von der Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte betreut. Rechtlich handle es sich um eine Mischform aus Ökosystem-Modell und Gutschein-Modell, sagt Oliver Völkel, Partner bei der Kanzlei. „Der Token ist notwendig, um bestimmte Funktionen der Rotharium-Plattform nutzen zu können, die auf der Blockchain eigenständig laufen, andererseits wird er vom Unternehmen als Gutschein für die eigenen Dienstleistungen entgegengenommen“, erklärt Völkel weiter.

ICOs: Hype und wachsende Kritik

In den kommenden Monate sind noch mehr ICOs in Österreich zu erwarten. Erst kürzlich startete die Plattform coinvest300, an der unter anderem Conda und startup300 beteiligt sind. Sie soll Startups bei der Durchführung eines eigenen Initial Coin Offerings unterstützen. Indessen kommt auch immer stärkere Kritik an der Finanzierungsform auf. Hintergrund dafür sind weltweit mehrere bestätigte Betrugsfälle. Auch sonst gibt es eine Vielzahl an Anschuldigungen. Gegenseitige Vorwürfe im Krypto-Bereich sind inzwischen innerhalb Österreichs an der Tagesordnung. Das Krypto-Unternehmen Cointed etwa, das seine Wurzeln in Kufstein und Wien hat, sieht sich nach wie vor mit heftigen Vorwürfen zu seinem ICO konfrontiert. Dieser wird von einer Holding in Hong Kong aus und damit nicht nach österreichischem Recht betrieben. Zuletzt gab es auch medial transportierte Anschuldigungen bezüglich des zweiten ICOs nach österreichischem Recht, jenem von Hydrominer, der über zwei Millionen US-Dollar eingebracht hatte. Dieser wurde ebenfalls von Stadler Völkel betreut und wurde nun unter anderem für seine Social Media-Aktivitäten kritisiert.

+++ Initial Coin Offering in Österreich: Die Rechtsanwälte von Stadler Völkel klären auf +++

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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