29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
/artikel/nachteilige-rechtslage-fuer-startup-investoren-verfassungskonform-gesetzgeber-gefragt
© Unsplash
kommentar

Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im “best case” der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der “Flop” einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

Deine ungelesenen Artikel:
24.09.2024

Exit: Salzburger Audio-Tech-Startup Audvice geht an Hype1000

Das Salzburger Startup Audvice wurde vom Corporate-Audio-Anbieter Hype1000 übernommen. Dies gilt als Teil eines kontinuierlichen Wachstumsvorhabens des deutschen Unternehmens.
/artikel/exit-salzburger-audio-tech-startup-audvice-geht-an-hype1000
24.09.2024

Exit: Salzburger Audio-Tech-Startup Audvice geht an Hype1000

Das Salzburger Startup Audvice wurde vom Corporate-Audio-Anbieter Hype1000 übernommen. Dies gilt als Teil eines kontinuierlichen Wachstumsvorhabens des deutschen Unternehmens.
/artikel/exit-salzburger-audio-tech-startup-audvice-geht-an-hype1000
Sophie Bolzer hat Audvice gegründet © Audvice
Sophie Bolzer hat Audvice gegründet © Audvice

Audvice ermöglicht Unternehmen mittels KI-gestützter Private-Podcasting-Software das Teilen von Informationen über Audio-Nachrichten. Die Plattform organisiert den gesamten Prozess von der Aufnahme bis zum Teilen für Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen. Für dieses Konzept erhielt das Startup aus Salzburg 2021 ein 1,9 Mio. Euro Investment – brutkasten berichtete. Nun gab Hype1000, ein Anbieter im Bereich Corporate Audio, die Übernahme der Audvice GmbH bekannt.

Audvice: Übernahme soll zu umfassenden Audio- und Podcasting-Lösungen führen

Diese strategische Akquisition ist Teil des kontinuierlichen Wachstumskurses von Hype1000 und soll die Position als führender Partner für Unternehmen von umfassenden Audio- und Podcasting-Lösungen festigen.

“Wir beobachten schon sehr lange, was Sophie (Anm.: Audvice-Gründerin Sophie Bolzer) mit Audvice aufgebaut hat und welche Produktinnovationen stetig hinzugekommen sind. Durch diese Übernahme können wir Unternehmen einen echten One-Stop-Shop für Corporate Podcasting bieten – von anpassbaren Softwarelösungen mit KI-Features über Online-Recording-Studios bis hin zu umfassender Podcast-Produktion und Beratung”, erläutert Maximilian Conrad, CEO von Hype1000.

Sophie Bolzer bis Jahresende operativ dabei

Das Unternehmen mit Standorten in New York, Madrid und Borken, NRW, das aktuell in den Märkten Europa und Nordamerika aktiv ist, verfolgt eine klare Mission: “Jeder, der sich mit Corporate Podcasting beschäftigt, wird an Hype1000 nicht mehr vorbeikommen”, sagt Andreas Gebhard, Chief Operations Officer von Hype1000.

Bis Ende des Jahres wird Sophie Bolzer operativ an Bord bleiben und anschließend beratend zur Seite stehen. Sie sagt: “Das erste sehr positive Feedback unserer Kunden auf das erweiterte Angebot bestätigt unsere strategische Entscheidung, unsere Technologien und unser Know-how unter einem Dach zu bündeln.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt