29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
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Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im “best case” der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der “Flop” einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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KI, Giesswein, WU Academy, Selbstversuch
(c) WU Executive Academy/Canva - Martin Giesswein, Digitalisierungsexperte und Vortragender der WU Executive Academy.

Mitarbeitergespräche mit KI-Coaching

Gespräche sind wichtig und nehmen viel Zeit in Anspruch. Da möchte ich alles richtig machen. Vor schwierigen Gesprächen habe ich mich von Sprach-KIs coachen lassen, meist während meiner Zug- und Autofahrten. Die KI simulierte anhand meiner Beschreibungen das Gesprächsverhalten des jeweiligen Kollegen und gab mir Anregungen für eine motivierende Gesprächsführung und effektive Fragetechniken. Auch ich selbst stehe mit dem Wissen aus meinen Büchern als Chat-KI für meine Kollegen und Klienten zur Verfügung. Verwendete Tools: character.ai, pi.ai, HalloSpohia.com

Meetings ohne mich

Einen großen Teil meiner Zeit beanspruchten Online-Meetings, bei denen ich aber keine fachliche Hauptrolle hatte. Ich schickte im Vorfeld einer Videokonferenz nur mehr meine Agenda-Punkte und einen KI-Klon, der mich während den Meetings ersetzte – ich selbst blieb aber immer öfter fern. Hierbei, zur Erklärung, hackt sich eine AI in den eigenen Kalender hinein und ein Klon bzw. ein Bot wählt sich folglich ins Meeting und tritt wie ein User auf.

Meine menschlichen Kollegen diskutierten, erarbeiteten Lösungen und verteilten Aufgaben – ohne mein physisches Zutun. Wenige Minuten nach den Meetings hatte ich eine KI-Zusammenfassung des Gesagten und die zugewiesenen Tasks in meinem Posteingang. Um eine korrekte To-Do-Liste zu erhalten, muss das Gespräch im Meeting aber strukturiert ablaufen. Mit klaren Ansagen, wie Martin bitte erstelle mir den Bericht bis Freitag. Verwendete Tools: Fireflies, Sembly, MS Teams mit Co-Pilot, apollo.ai.

Schneller Vorträge, Konzepte und Präsentationen erstellen

Wann immer ich einen guten Business-Gedanken hatte, sprach ich die frischen Ideen in mein Smartphone und ließ die Texte von der KI transkribieren (verwendetes Tool: sonix). Die spätere detaillierte Recherche zum Thema wurde mir durch perplexity.ai erleichtert. Diese KI gibt zu jedem ihrer Vorschläge einen Weblink an. So konnte ich schnell die Quelle und die Richtigkeit überprüfen. Die von mir definierten Inhalte lud ich in KI-Tools wie Gamma.ai oder PowerPoint mit Co-Pilot und sparte so in der Regel 1-2 Stunden pro Präsentation oder Vortragstext.

Abbau von Datensilos: Ein ERP an einem Sonntag

Zusammen mit einem Logistikunternehmen stellte sich mein Team der Herausforderung, die Funktionen ihres Bestell- und Liefersystems mit Hilfe von KI nachzubilden. An einem einzigen Sonntag konfigurierten wir ein rudimentäres ERP-System mit ChatGPT von openai. Dieses war in der Lage, Kunden über Lieferzeiten und Produktverfügbarkeit zu informieren und sogar Ersatzprodukte je nach Lagerbestand vorzuschlagen. Um die Aufgabe bewusst komplexer zu gestalten, verteilten wir die Daten auf drei verschiedene Datenbanken. Trotz dieser Hürde hat die generative KI alle Kundenanfragen korrekt beantwortet. Diese “synthetische KI” birgt enormes Potenzial, um die leidigen Datensilos in unseren Unternehmen zu überwinden.

Team-Building mit KI

Statt Flöße zu bauen und über Teiche zu paddeln, haben wir uns für ein KI-gestütztes Teambuilding entschieden. Mit Hilfe von Midjourney, RunwayML und Suno verwandelten wir uns in kurzen Videos im Marvel-Stil in Superhelden, inklusive passendem KI-Soundtrack. Neben dem Teamgeist wurde so auch jede Menge KI-Know-how geschaffen – und: der Spaß kam nicht zu kurz.

Geschäftsführer-Betrug (CEO-Fraud) 2.0

Um das Thema Betrugsversuche mit Hilfe von KI zu beleuchten, habe ich in Trainings an der WU Executive Academy meinen täuschend echt wirkenden KI-Avatar mit geklonter Stimme eingesetzt (verwendetes Tool: heygen). Gemischt mit echten Videos von mir mussten die Teilnehmenden ihre detektivischen Fähigkeiten unter Beweis stellen und die gefälschten Versionen entlarven. Auch wenn Videokonferenzsysteme immer mehr Sicherheit bei der Identifizierung bieten: Letztendlich müssen wir Menschen entscheiden, ob unser Gegenüber ein Mensch oder ein Betrüger mit KI-Unterstützung ist.

Ich habe es den Studierenden nicht allzu schwer gemacht und bewusst einmal meine Hand vor dem Mund gehalten. Die KI-generierte Mundpartie wurde dann vor der Hand angezeigt, was ein Zeichen für einen Deepfake ist. Ich empfehle hier genau auf die Stimme zu hören, wobei es Programme gibt, die die österreichische Aussprache sehr gut umsetzen. Künftig wird man die Identifizierung über die IP-Adresse oder Biometrie angehen müssen, um zu sehen, ob das Video echt ist.

Fazit: Bin ich nun als Manager ersetzbar?

Die KI hat mich nicht ersetzt, aber meine Produktivität wurde massiv gesteigert. Obwohl die eingesetzten Systeme (noch) nicht perfekt sind, habe ich im letzten Jahr durchschnittlich 5 Stunden pro Woche eingespart. Zeit, die ich für mein Unternehmen oder meine Familie nutzen konnte. Bis die KI einen Manager oder eine Führungskraft gänzlich ersetzen kann, wird es noch lange dauern. Aber einzelne Managementaufgaben übernimmt Künstliche Intelligenz schon heute – und das in einer erstaunlichen Qualität.

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