29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
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Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im „best case“ der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der „Flop“ einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Das Unternehmen konnte sein Standing innerhalb Österreichs in den vergangenen Jahren konstant halten: 2013 in Wien gegründet zählt PlanRadar zu den erfolgreichsten Scaleups im Land – nicht zuletzt wegen seiner anhaltenden internationalen Expansion. Nun legte das Unternehmen seinen Jahresabschluss 2025 und einen begleitenden Lagebericht vor, die nicht nur Einblicke in die Finanzen geben.

Umsatz steigt auf 33,64 Millionen Euro

Aber zunächst zu den zentralen Kennzahlen: Im vergangenen Jahr erzielte die Wiener PlanRadar GmbH, die nach wie vor als Muttergesellschaft der internationalen Gruppe fungiert, Umsatzerlöse in Höhe von 33,64 Millionen Euro nach 31,97 Mio. Euro im Vorjahr. Das entspricht einer Steigerung von 5,24 Prozent. Und das „trotz eines herausfordernden Marktumfelds“ im europäischen Kernmarkt, wie die Geschäftsführung im Lagebericht festhält. Zu beachten ist hier, dass es sich um den Einzelabschluss der GmbH handelt und für die internationalen Tochtergesellschaften keine Zahlen vorliegen. Der ausgewiesene Umsatz enthält auch sogenannte Intercompany-Umsätze, da die Muttergesellschaft ihren Vertriebstöchtern konzernintern Lizenzgebühren für die Softwarenutzung verrechnet.

Als wesentliche Treiber der Entwicklung im Jahr 2025 nennt das Unternehmen „sowohl die Akquise neuer Kunden als auch die Erweiterung bestehender Verträge“. Während der europäische Markt unter den Nachwehen des Rückgangs im Wohnungsbau gelitten habe, sei die Konjunktur in den Wachstumsmärkten MENA (Middle East / Northern Africa) und APAC (Asia Pacific), wo Großprojekte für eine erhöhte Nachfrage sorgten, dynamischer verlaufen, heißt es weiter. Gerade in der MENA-Region hat sich die Gesamtlage bekanntermaßen seitdem geändert: Im Lagebericht weist die Geschäftsführung explizit auf eine erhöhte geopolitische Unsicherheit infolge des Konflikts im Iran hin. Zudem musste ein konzerninternes Darlehen an die Tochtergesellschaft in Dubai bereits vollständig abgeschrieben werden.

Zudem gab es 2025 laut Lagebericht Konsolidierungsmaßnahmen in mehreren Märkten. So wurden die Tochtergesellschaften in Brasilien und der Schweiz im Geschäftsjahr 2025 geschlossen, in Deutschland läuft eine Liquidation und der Rückzug aus Russland dauere aufgrund bürokratischer Hürden weiter an.

Sprung beim Betriebsergebnis (EBIT)

Auf operativer Ebene konnte die PlanRadar GmbH ihre Profitabilität deutlich steigern. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg laut Jahresabschluss von 2,52 Millionen Euro im Vorjahr auf 3,98 Millionen Euro im Jahr 2025 – ein Zuwachs von knapp 58 Prozent. „Diese Entwicklung spiegelt die fortgesetzte Ausrichtung des Unternehmens auf effizientes Wachstum wider“, heißt es von der Geschäftsführung dazu im Lagebericht.

Hauptverantwortlich für die verbesserte operative Marge war eine erhöhte Kosteneffizienz. Laut der im Lagebericht enthaltenen Kostenanalyse blieben die Marketingkosten im Verhältnis zum Umsatz konstant bei drei Prozent, während der Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz von 48 Prozent im Vorjahr auf 42 Prozent sank. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl stieg gleichzeitig von 144 auf 157 Personen. Ein Wermutstropfen blieb dabei laut Bericht die Zahlungsmoral mancher Kunden: Wegen Uneinbringlichkeit mussten 2025 Forderungen in Höhe von 344.000 Euro abgeschrieben werden – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 190.000 Euro im Jahr 2024.

Negativer Finanzerfolg sorgt unterm Strich für Minus

Dem positiven Betriebsergebnis steht beim Finanzerfolg ein Minus von 4,71 Millionen Euro gegenüber (2024: minus 5,55 Millionen Euro). Dieser Posten ist maßgeblich durch Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von 6,72 Millionen Euro geprägt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Abschreibungen auf Ausleihungen an (internationale) Tochtergesellschaften. Dem standen teilweise Wertzuschreibungen bei Finanzanlagen in Höhe von rund 393.000 Euro gegenüber. Zudem wurde ein Teil des Darlehens an die italienische Tochtergesellschaft zur Finanzierung in Eigenkapital umgewandelt, womit die Wiener Muttergesellschaft einen entsprechenden Forderungsverzicht übte.

Unterm Strich ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von minus 732.699 Euro. Der Verlust konnte gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag (-3,02 Millionen Euro) dabei um mehr als 75 Prozent reduziert werden. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus Vorjahren (-52,89 Millionen Euro) lag der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2025 bei minus 53,62 Millionen Euro.

17 Millionen Euro liquide Mittel

Zur Einordnung der finanziellen Gesamtlage und der Risikostruktur verweist das Unternehmen auch auf seine Barreserven und den operativen Zahlungsstrom. Die liquiden Mittel erhöhten sich demnach auf rund 17 Millionen Euro (2024: ca. 15 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit stieg auf 5,38 Millionen Euro nach 3,66 Millionen Euro im Jahr 2024.

„Wachstumsaussichten bleiben optimistisch“

Für die Weiterentwicklung setzt PlanRadar laut Lagebericht weiterhin auf Produktinnovationen und Expansion. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 4,06 Mio. Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben und durchschnittlich 37 Mitarbeiter in diesem Bereich beschäftigt. Neben KI-gestützten Funktionen hebt das Unternehmen die Markteinführung der Technologie „PlanRadar SiteView 360°“ hervor.

Und wie geht es weiter? „Trotz der anhaltenden Herausforderungen bleiben unsere Wachstumsaussichten aber optimistisch. Das Unternehmen strebt eine moderate Umsatzsteigerung an, während wir unsere Dienstleistungen über die Bauindustrie hinaus auf Branchen wie Facility Management und Brandschutz ausweiten“, heißt es von der Geschäftsführung.

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