29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
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Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im “best case” der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der “Flop” einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Der bisherige Blocktrade-CEO Christian Niedermüller
Christian Niedermüller | Foto: Blocktrade

Ein österreichisches Unternehmen ist Blocktrade zwar nicht – aber starken Bezug zu Österreich hat die Kryptobörse dennoch. Die ursprünglich 2018 in Liechtenstein gegründete Gesellschaft übersiedelte 2020 nach Luxemburg – und bekam im Zuge dessen mit dem ehemaligen Herosphere-Co-Founder Bernhard Blaha einen CEO aus Österreich.

Im Februar 2022 übernahm dann mit Christian Niedermüller ein anderer Österreicher das Ruder bei der Kryptobörse. Niedermüller war vor seinem Blocktrade-Engagement in der heimischen Blockchain-Szene unter anderem auch als Co-Founder der Investmentfirma SMAPE Capital sowie des Blockchain-Infrastrukturunternehmens DAIC bekannt. Neben der CEO-Rolle bei Blocktrade wurde Niedermüller auch Anteilseigner bei Blocktrade.

Blocktrade: Niedermüller hat CEO-Rolle bereits abgegeben

Nun scheidet Niedermüller bei Blocktrade aber aus. Hintergrund: Die Börse bekommt einen neuen Eigentümer. Eine auf dem Fintech-Bereich spezialisierte estnische Investorengruppe rund um Fred Kaasik hat Blocktrade gekauft, wie das Unternehmen am Montagnachmittag mitteilte. Die Gruppe hat nach eigenen Angaben über 20 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche.

Angaben zum Kaufpreis machten die Unternehmen keine. Dass es sich um Investoren aus Estland handelt, ist jedenfalls kein Zufall: Ein Großteil des Blocktrade-Teams arbeitet aus Estland. Kaasik hat nun auch bereits die CEO-Rolle übernommen. Niedermüller hat diese Mitte vergangener Woche abgegeben, wie er auf brutkasten-Anfrage mitteilte.

Niedermüller hielt über Holding 27 Prozent an Blocktrade

Niedermüller war über eine Schweizer Holding, die Web3 investCo AG, an Blocktrade beteiligt. Diese hielt rund 78 Prozent der Aktien und ungefähr 90 Prozent der Stimmrechte. Zu der Holding gehören neben Niedermüller noch vier weitere Investoren, er selbst hielt durchgerechnet 27 Prozent an Blocktrade, wie er gegenüber brutkasten erläutert. Die Investorengruppe rund um Fred Kaasik habe im Rahmen des Deals nun alle Voting-Shares aufgekauft.

Abseits dessen gibt es noch nicht stimmberechtigte Aktien, die 22 Prozent der Anteile ausmachen und im Rahmen von Crowdinvesting ausgegeben wurden. Diese werden auch nach dem Deal “genauso verbleiben, wie sie sind”, wie Niedermüller auf brutkasten-Anfrage erläutert. An einer Crowdinvesting-Finanzierungsrunde 2021 hatten sich nach Angaben von Blocktrade 6.000 private Investoren aus 33 Ländern beteiligt (brutkasten berichtete).

Niedermüller positionierte Blocktrade im Gaming-Bereich

“Wir haben Blocktrade in den letzten 2,5 Jahren von einer eher durchschnittlichen Plattform zu einer erstklassigen Marktstandard-Plattform mit vielen besonderen Features entwickelt, was zu einem signifikanten Nutzerwachstum geführt hat”, wird Niedermüller in einer Aussendung des Unternehmens zitiert. Sicherheit, regulatorische Compliance und auch die User Experience auf der Plattform hätten sich deutlich verbessert.

Niedermüller richtete Blocktrade auch strategisch neu aus. Die Börse positionierte sich unter seiner Führung in der Nische von Gamification/Gaming, wie Niedermüller erst im April in einem brutkasten-Talk ausführte. Nun soll jetzt allerdings wieder eine Neuausrichtung erfolgen: Blocktrade solle sich in einen benutzerfreundlichen, modernen “Financial Hub” entwickeln, der sowohl B2B- als auch B2C-Kund:innen anspreche, heißt es in der Ankündigung anlässlich der Übernahme.

Neue Führung kündigt Änderungen an

Der neue CEO Fred Kaasik führte dies folgendermaßen aus: “Wir werden mit sofortiger Wirkung eine zweistufige Strategie umsetzen. In der ersten Phase werden wir mehr Handelspaare einführen, die Gebühren senken, die Effizienz beim Onboarding verbessern und uns auf die kommenden MiCA-Vorschriften vorbereiten. In der zweiten Phase konzentrieren wir uns auf die Integration bestehender und künftiger Dienstleistungen in das traditionelle Finanzwesen, einschließlich Krypto-Zahlungen und Anlageprodukte, um den Nutzern einen spürbaren Mehrwert zu bieten”.

Krypto-Zahlungsdienste und POS-Geräte würden zusammen mit der Blocktrade-Kreditkarte einen großen Teil dessen ausmachen, worauf sich das Team im Jahr 2024 konzentrieren werde. Den Blocktrade-Nutzer:innen verspricht die neue Führung jedenfalls einen “reibungslosen Übergang”.

Niedermüller will im Blockchain-Bereich bleiben

Von brutkasten nach seinen Zukunftsplänen befragt, antwortete Niedermüller: “Ich weiß noch nicht genau, was ich als Nächstes machen werde”. Es gebe Gespräche, die sich in einer sehr frühen Phase befänden oder erst gestartet werden. Auch bei seinen weiteren Firmen Smape und DAIC werde er sich über den Sommer stärker einbringen. “Ich werde überlegen, reflektieren und viele Gespräche über den Sommer führen und dann mal sehen – ich denke, dass ich im Blockchain-Bereich bleiben werde”.


Aus dem Archiv: Christian Niedermüller im brutkasten-Talk (April 2024)

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