29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
/artikel/nachteilige-rechtslage-fuer-startup-investoren-verfassungskonform-gesetzgeber-gefragt
© Unsplash
kommentar

Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im „best case“ der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der „Flop“ einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

Deine ungelesenen Artikel:
02.06.2026

AmCham: IBM-Österreich-Chef Porak wird Präsident der Amerikanischen Handelskammer

Die Amerikanische Handelskammer in Österreich hat einen neuen Präsidenten: IBM-Österreich-Geschäftsführer Marco Porak wurde am Montag einstimmig vom Vorstand an die Spitze der AmCham Austria gewählt und folgt damit auf Michael Zettel.
/artikel/amcham-ibm-oesterreich-chef-porak-wird-praesident-der-amerikanischen-handelskammer
02.06.2026

AmCham: IBM-Österreich-Chef Porak wird Präsident der Amerikanischen Handelskammer

Die Amerikanische Handelskammer in Österreich hat einen neuen Präsidenten: IBM-Österreich-Geschäftsführer Marco Porak wurde am Montag einstimmig vom Vorstand an die Spitze der AmCham Austria gewählt und folgt damit auf Michael Zettel.
/artikel/amcham-ibm-oesterreich-chef-porak-wird-praesident-der-amerikanischen-handelskammer
AmCham
@ Christian Mikes - Michael Zettel (li.) und Marco Porak.

Marco Porak, Geschäftsführer IBM Österreich, ist der neue Präsident der Amerikanischen Handelskammer AmCham Austria. Er wurde am gestrigen Montag vom Vorstand einstimmig gewählt. Porak folgt damit Michael Zettel, bis vor Kurzem Managing Director Accenture Österreich, in dieser Funktion.

AmCham: Plattform für Austausch

„AmCham ist weit mehr als ein Wirtschaftsnetzwerk. AmCham ist eine Plattform für Austausch, Innovation und Partnerschaft zwischen österreichischen und amerikanischen Unternehmen und Institutionen“, sagte Porak im Anschluss an seine Wahl bei der Generalversammlung und umriss seine Ziele: „Ich möchte den transatlantischen Dialog weiter stärken, die aktive Einbindung der Mitglieder fördern und neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Österreich setzen.“

Porak dankte dem scheidenden Präsidenten Zettel: „Michael Zettel hat die AmCham in herausfordernden Zeiten stark nach außen und nach innen positioniert und die Verbindung der beiden Ökonomien nachhaltig gestärkt.“

Weitere Personalentscheidungen

Marco Porak wurde 1978 in Wien geboren und hat an der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgreich Betriebswirtschaft studiert. Er startete 1999 seine Karriere bei IBM als Projektmanager. 2021 wurde Porak nach nationalen und internationalen Managementpositionen im Software-Development- und Sales-Bereich Geschäftsführer von IBM Österreich. In dieser Rolle unterstützt er heimische Unternehmen und Organisationen bei der digitalen Transformation.

Neben dem neuen Präsidenten Marco Porak wurden Roman Biller (Oracle), Michael Edelsbrunner (Citibank), Carmen Greider (3M) und Wolfgang Litzlbauer (Umdasch) als Vizepräsidenten gewählt bzw. bestätigt. Friedrich Rödler (Erste Bank) als Kassier, Sepp Zotti als Schriftführer und Martin Brodey (Dorda) als Syndikus wurden wiedergewählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt