29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
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Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im “best case” der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der “Flop” einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Wirtschaftslandesrat Dr. Leonhard Schneemann, GF Wirtschaftsagentur Burgenland Mag. Michael Gerbavsits & Mag. Martin Trink (Leiter StartUp Burgenland) mit den neuen Startup-GründerInnen. (c) Landesmedienservice Burgenland

Das Jahr 2024 schreibt gerade mal Halbzeit – und schon kann StartUp Burgenland als Initiative der Wirtschaftsagentur Burgenland einige Meilensteine feiern. Im laufenden Kalenderjahr bietet die Initiative zur Förderung von Jungunternehmen nämlich erstmals zwei Präsenz-Programme, die ein vielfältiges Leistungsportfolio umfassen. Darunter: Finanzielle Zuschüsse, individuelle Coachings sowie hochklassige Workshops und Mentorings.

Finanzspritze und Networking inklusive

Teilnehmende Startups erhalten im Accelerator eine Finanzspritze von 10.000 Euro. Überdies werden Finanzierungen in Höhe von 400.000 Euro durch die Wirtschaftsagentur Burgenland bereitgestellt. Für Markteintritt und Expansion stellt der Venture Capital Fonds Athena außerdem Wachstumskapital zur Verfügung.

Das ist lange nicht alles: StartUp Burgenland kooperiert außerdem mit FFG und aws, ist Teil des AplusB-Netzwerks und unterstützt Teilnehmende beim Zugang zu Finanzierungsinstrumenten sowie zu europäischen Kunden-, Partner- und Innovationsnetzwerken.

Erstmals über 100 Bewerbungen in einem Jahr

Dass ein derart lukratives Angebot auf hohe Nachfrage trifft, weiß auch Wirtschaftslandesrat Dr. Leonhard Schneemann: „Mit StartUp Burgenland schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um das Burgenland als attraktiven Standort für Neuansiedlungen und StartUps weiter zu etablieren.“

Schneeman meint weiter: „Unsere Kombination aus strategischer Lage, wirtschaftlicher Unterstützung und hoher Lebensqualität macht das Burgenland zu einem idealen Mikrokosmos für Markteintritte und Skalierungen. Erhebliche Investitionen in Infrastruktur und wirtschaftliche Diversität tragen ebenso zu einem idealen Umfeld für unternehmerischen Erfolg bei.“

Michael Gerbavsits, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Burgenland, fügt hinzu: „Die kontinuierlich steigende Anzahl an Bewerbungen für unsere Programme, die in diesem Jahr erstmals die Marke von 100 überschreiten wird, spiegelt die Attraktivität und Relevanz unserer Angebote wider.“

Pflege als Fokusbranche im Burgenland

In seinem fast vierjährigen Bestehen – das dreijährige Jubiläum wurde im November des Vorjahres gefeiert – hat die Wirtschaftsagentur Burgenland als Initiator von StartUp Burgenland einen kontinuierlich großen Wert auf die langfristige Wertigkeit des Standortes gelegt.

Als Fokusbranchen etablierten sich im Burgenland unter anderem der Pflegebereich – nicht zuletzt aufgrund des hohen Bedarfs in der Region: So sind 22,6 Prozent der Bevölkerung über 64 Jahre alt, viele Burgenländer:innen benötigen Pflege oder Betreuung.

StartUp Burgenland setzt daher branchenbezogene Maßnahmen, um Arbeitsbedingungen und die Pflegeinfrastruktur im Bundesland gezielt zu verbessern. „Unsere Infrastruktur und unser Beratungsangebot bieten auch zahlreichen StartUps im Bereich Health & Life Sciences ein ideales Umfeld. Care Development, Vitablick und Pflegenavi sind nur einige Erfolgsgeschichten im Pflegebereich, die wir begleiten dürfen“, so Wirtschaftslandesrat Schneemann.

Vierter Durchgang gestartet

Nach knapp vier Jahren Erfahrung und einigen Erfolgen, die die Startup-Initiative in ihrem bisherigen Bestehen hervorgebracht hat, wurde es nun Zeit für einige Neuerungen. Dank steigender Nachfrage gibt es heuer erstmals zwei Präsenz-Programme – Incubator und Accelerator – mit vollem Leistungsportfolio. Das Incubator-Programm startete im Januar, gefolgt vom Accelerator-Programm im April – beides Mal mit fünf Jungunternehmen.

Neue Bewerbung ab sofort möglich

Martin Trink, Leiter von StartUp Burgenland, sieht das Burgenland als optimalen Standort für unternehmerische Aktivitäten, denn: “Seit Anfang 2021 hat StartUp Burgenland insgesamt 30 StartUps betreut, was beweist, dass das Burgenland ein dynamischer und vielversprechender Standort für den Aufbau erfolgreicher Unternehmen ist.”

Ab sofort sei es Gründer:innen mit innovativen Ideen möglich, sich unter startup-burgenland.at für die beiden Präsenzprogramme Incubator und Accelerator von StartUp Burgenland zu bewerben.

Diese Startups mischen heuer im StartUp Burgenland Accelerator mit

Kapital, Kunden, Know-How – eine Trilogie, die sich sehen lassen kann. Neben Finanzspritzen, zukunftsträchtigen Connections und einem breiten Aus- und Weiterbildungsprogramm mit zielgenauen One-on-One-Coachings profitieren diesjährigen Accelerator-Teilnehmenden von einer noch nie dagewesenen Chance, zeitnah und abgesichert in einen Markt einzutreten. Diese fünf Jungunternehmen zeigen im laufenden StartUp Burgenland Accelerator, was sie können:

Foodie Fridge

Das Jungunternehmen rund um Co-Gründer Alexander Billasch bietet ein 360-Grad-Verpflegungskonzept. Das Besondere: Liftautomaten stellen den Vertriebsweg des Startups dar. Dabei handelt es sich um eine automatisierte Lösung zur Firmenverpflegung und unkomplizierten Versorgung im öffentlichen Raum.

Das Versprechen des Startups: Kleine Automatenrestaurants mit Gourmet-Anspruch. Zu jeder Tages- und Nachtzeit können per Knopfdruck hochwertige Mahlzeiten erworben werden.

Foodie Fridge gibt es bereits seit 2022 an Bahnhöfen und ausgewählten Firmen, so etwa im 42 Vienna und der Uniqa. Das bestehende Angebot soll dieses Jahr durch einen Postversand in Kooperation mit dem Next Day Fresh Service der Österreichischen Post ergänzt werden.

Friends in Flats

Das Startup Friends in Flats will den Prozess der WG-Vermietung neu denken. Gegründet von Mathias Molnar will Friends in Flats die Vorteile eines modernen Matching-Systems mit umfassenden Dienstleistungen für Vermieter:in und Mieter:in kombinieren. Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz will Friends in Flats sicherstellen, dass vor allem internationale Studierende in ihrer Unterkunft ein Zuhause in einer Gemeinschaft von Gleichgesinnten finden.

Gesucht und vermietet werden können möblierte Einzelzimmer. Auf Basis des KI-gestützten Matching-Systems werden sowohl Persönlichkeit als auch demografische Gegebenheiten der Mitbewohner:innen sowie der bewerbenden Person berücksichtigt.

Teamchallenge.at

Ein Outdoor-Abenteuer mit fest installiertem Parcours, das jederzeit mittels Smartphone durchgeführt werden kann. Genau das bietet das Jungunternehmen Teamchallenge.at. Ziel des Startups ist es, die psychische Gesundheit und Zufriedenheit von Mitarbeitenden in den Mittelpunkt zu rücken – und über Outdoor-Abenteuer wie jenen von Teamchallenge.at ein Zusammengehörigkeitsgefühl im Team zu erreichen.

Gegründet wurde das Startup von Karin und Matthias Leonhardt – beide sind ehemalige Profi-Sportler:innen im Orientierungslauf. Teilnehmenden ermöglichen sie es, mit einer Schatzkarte durch die Natur zu navigieren und dabei Aufgaben über den Scan eines QR-Codes lösen zu müssen. Gefördert werden soll nicht nur Bewegung und Orientierungssinn der Teammitglieder, sondern vor allem der gemeinsame Teamgeist. Ein Parcours des Startups nimmt in etwa zwei Stunden in Anspruch und bietet Platz für vier bis fünf teilnehmende Personen.

Trumpetstar

Ein Instrument zu erlernen ist ein Privileg und kulturell wertvoll – für viele Lernende jedoch meist mit hoher Anstrengung und langwierigen Übungsstunden verbunden. Dies will das Startup Trumpetstar nun ändern: Mit moderner Technologie will Trumpetstar den Trompetenunterricht durch die Verknüpfung digitaler und analoger Lehrmethoden vereinfachen.

Gegründet wurde das CultureTech von Mario Schulter und Klemens Kollmann. Die beiden wollen Trompeten-Lernenden die bestmögliche Übungsunterstützung bieten. Dies geschieht mithilfe von Gamification, interaktiven Lehrbüchern und spannenden Lernwegen. Damit soll eine Brücke zwischen traditioneller Musikpädagogik und digitaler Technologie gebaut und die Absprungrate beim Erlernen eines Instruments verringert werden.

Wendy Windenergy

Last but not least: Ein EnergyTech-Startup, das neue Maßstäbe im Bereich erneuerbare Energien setzen will. Und zwar mit der Einführung von vertikalen Kleinwindkraftanlagen. Angesiedelt in Podersdorf am Neusiedlersee will man rund um Geschäftsführer Michael Strudler und René Grandits auf die steigende Nachfrage nach dezentraler Energieversorgung antworten.

Vor allem für Kleinwindkraftanlagen gäbe es – angesichts steigender Energiepreise – in Österreich und Deutschland großes Potenzial zur Installation auf gewerblichen und landwirtschaftlichen Gebäuden.

Wendy Windenergy hat bereits ein Partnerprogramm zur Installation seiner vertikalen Kleinwindkraftanlagen gestartet. Die Anlagen ließen sich platzsparend, leise und effizient installieren – und eignen sich vor allem für Regionen mit schwankender Sonneneinstrahlung sowie als Ergänzung zu Photovoltaikanlagen. Derzeit sucht das Startup weitere Programmpartner.


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