29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
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Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im „best case“ der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der „Flop“ einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Festivalgelände bei der ViennaUP, sehr viele Menschen tummeln sich herum.
Die Homebase der ViennaUP beim Karlsplatz in Wien (c) Philipp Lipiarski

Das internationale Startup-Festival, die ViennaUP, konnte heuer auf über 14.000 Teilnehmende in fünf Tagen zurückblicken: Es gab über 65 Veranstaltungen in 43 unterschiedlichen Locations. Ein Großteil der Events war restlos ausgebucht. Das ist die erste Bilanz der Wirtschaftsagentur Wien, die das Startup-Festival initiiert hat und gemeinsam mit 45 Programmpartner:innen aus dem Startup-Bereich umsetzt.

ViennaUP mit über 1.000 CEOs

Zur Eröffnungsfeier waren über 1.000 CEOs, Gründer:innen, Investor:innen und Startup-Begeisterte aus der ganzen Welt ins Wiener Rathaus geströmt, um die Eröffnung der ViennaUP zu feiern und erste Kontakte zu knüpfen. Außerdem waren 28 internationale Delegationen in Wien zu Gast – etwa aus Indien, Korea sowie den CEE-Ländern.

Sie nutzten das Festival für Networking, um neue Märkte zu sondieren und Partnerschaften zu etablieren. Über das Startup Package Vienna der Wirtschaftsagentur Wien kam außerdem das Startup CheckEye aus der Ukraine nach Wien: Es nutzt KI, um Augenhintergrundbilder zu analysieren und Erkrankungen wie diabetische Retinopathie frühzeitig zu erkennen.

If you’re going to…

Zudem wurde für zwei Gründerinnen ein Traum wahr: Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner vom Wiener Deep-Tech-Startup factorymaker sicherten sich beim Startup World Cup ein Ticket ins Silicon Valley. Mit einer KI-gestützten Planungsplattform für die Industrie überzeugten sie die Jury. Die Gründerinnen werden nun Österreich beim globalen Finale in San Francisco vertreten und um den Hauptgewinn pitchen: Es winkt ein Investment von einer Million US-Dollar.

„Mehr als 14.000 Wirtschaftstreibende aus aller Welt haben die ViennaUP genutzt, um Wien als möglichen Standort zu erkunden und Kooperationen anzustoßen. Und wir sehen, das funktioniert: Allein 7,6 Millionen Euro an ausgelösten Investitionen durch angesiedelte Unternehmen im Vorjahr sind direkt auf die ViennaUP zurückzuführen“, sagt Barbara Novak, Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin. „Gleichzeitig zeigt die ViennaUP, worum es bei moderner Wirtschaftspolitik gehen muss: um Innovationen, die wirtschaftliche Stärke schaffen und gleichzeitig den Menschen dienen. Viele der Startups, die heuer teilgenommen haben, arbeiten genau an solchen Lösungen mit gesellschaftlichem Nutzen.“

ViennaUP mit Fokus auf Skalierung und Growth

Die ViennaUP setzte heuer einen Schwerpunkt auf Skalierung und Wachstum. Im Mittelpunkt standen Zukunftstechnologien wie KI und Healthtech, Impact- und Finanzierungsthemen. Formate wie der Connect Day, die Impact Days und die Female Founders Experience brachten Gründer:innen, Investor:innen, Unternehmen sowie Expert:innen unterschiedlicher Branchen zusammen.

Das Festival rückte heuer auch das Thema der digitalen Souveränität in den Fokus: Beim World Summit Awards Global Congress wurden digitale Lösungen präsentiert, die gesellschaftlichen Mehrwert schaffen und zeigen, wie Europa unabhängiger von großen globalen Plattformen werden kann. Mit dem KI-Startup mytalents schaffte es auch eine Wiener Innovation unter die weltweit 40 ausgezeichneten Projekte des World Summit Awards.

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