29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
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Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im „best case“ der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der „Flop“ einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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EU-Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen bei ihrer Keynote "Europe's Tech Moment" auf der VivaTech in Paris. (c) Martin Pacher | brutkasten

Es ist ein Tag mit zwei Schauplätzen. In Évian-les-Bains geht am Mittwoch der G7-Gipfel zu Ende. Am Abschlusstag sitzen die Chefs der führenden KI-Konzerne, darunter Sam Altman (OpenAI), Dario Amodei (Anthropic), Demis Hassabis (Google DeepMind) und Arthur Mensch (Mistral), mit den Staats- und Regierungschefs bei einem Arbeitsmittagessen zu Frontier-KI, Infrastruktur und Souveränität. Mehrere hundert Kilometer entfernt, auf der VivaTech in Paris, liefern zwei EU-Kommissarinnen die europäische Antwort auf die Frage, ob der Kontinent eigene globale Tech-Champions bauen kann.

Souveränität als europäischer Gegenentwurf

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, verwies in ihrer Keynote „Europe’s Tech Moment“ selbst auf das G7-Treffen. Weltweit investierten Regierungen massiv in ihre technologische Führung, Europa müsse seine eigene Kapazität stärken, Technologien zu entwickeln, zu produzieren und einzusetzen. Rückenwind holt sie sich aus einem am selben Tag veröffentlichten Eurobarometer: Demnach stufen 79 Prozent der Europäer:innen Digitalpolitik als EU-Top-Priorität ein, 85 Prozent befürworten Investitionen in europäisch entwickelte Infrastruktur, 82 Prozent wollen weniger Abhängigkeit von Drittstaaten.

Untermauert ist diese Linie durch das European Technological Sovereignty Package, das die Kommission Anfang Juni vorlegte: mit dem CHIPS Act 2.0 für die Halbleiter-Wertschöpfungskette und dem Cloud and AI Development Act, der einen einheitlichen Souveränitätsrahmen für Cloud-Dienste schafft. Niemand dürfe einen „Kill-Switch“ über kritische Infrastruktur haben, so hatte Virkkunen die Stoßrichtung bei der Präsentation des Pakets zusammengefasst. Beim Risikokapital benannte sie das Gefälle: Auf die USA entfielen über 50 Prozent des globalen VC, auf China rund 40, auf Europa nur etwa fünf Prozent.

Fünf-Milliarden-Fonds gegen die Fragmentierung

Im Panel „Can Europe Build Global Champions?“ setzte Ekaterina Zaharieva, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, auf Selbstbewusstsein. Europa habe die besten Deep-Tech-Talente und den größten Binnenmarkt, kranke aber an Fragmentierung. Dagegen verwies sie auf das 28. Regime, ein „europäisches Delaware“ für grenzüberschreitende Gründungen, und auf den Scaleup Europe Fund: fünf Milliarden Euro, seit Mai von EQT gemanagt, erste Investments im Herbst, gedacht, um Deep-Tech-Scale-ups in Europa zu halten.

Ekaterina Zaharieva auf der VivaTech 2026 | (c) VivaTech

Der Kontrapunkt eines Gründers

Den Kontrapunkt lieferte mit Jean-Charles Samuelian ein Gründer, der über sein Boardmandat bei Mistral mit der Runde in Évian verbunden ist, wo Mistral-CEO Mensch am Mittagstisch saß. Der CEO des Gesundheits-Scaleups Alan mag die Erzählung vom benachteiligten Europa nicht. Er habe nie gefragt, was Europa ihm geben solle, sondern wie er ein Problem löse. Wer ein echtes Kategorie-Produkt baue, finde auch Kapital, notfalls global. Das Defizit sei nicht mangelnder Ehrgeiz, sondern eine Kultur, die Risiko scheue, bis hin zum Einkauf.

Anknüpfungspunkte für Österreich

Für das heimische Ökosystem gibt es mehrere Anknüpfungspunkte. Die KI-Infrastruktur, die Virkkunen beschwört, hat in Österreich eine Adresse: Die AI Factory Austria (AI:AT), geführt von Advanced Computing Austria und dem AIT, ist seit Sommer 2025 in Betrieb, der Wiener Coworking-Hub seit Februar offen, ein KI-Supercomputer für Wien soll 2027 folgen. Der CHIPS Act 2.0 betrifft mit Standorten wie Infineon in Villach oder AT&S beim Advanced Packaging unmittelbar heimische Player. Und die Debatte um Spätphasen-Kapital spiegelt die hiesige Diskussion um einen Dachfonds und institutionelles Wachstumskapital.

Die eigentliche Frage: Kauft Europa seine Innovation?

Am Ende verschob Zaharieva die Frage von der Finanzierung zur Nachfrage: Es gehe nicht mehr darum, ob Europa Kapital für Skalierung finde, sondern ob es seine eigene Innovation auch kaufe. Der erste Kunde müsse oft die öffentliche Hand sein. Während in Évian über die großen Linien verhandelt wird, liegt die Antwort darauf bei den Einkäufer:innen.

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