29.09.2021

Nachteilige Rechtslage für Startup-Investoren verfassungskonform – Gesetzgeber gefragt

Gastbeitrag. Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen.
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Startups stellen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaft dar. Damit das auch künftig so bleibt und Österreich keinen Standortnachteil erleidet, müssen jedoch genügend Investoren bereit dazu sein, entsprechend in Startups zu investieren.

Gerade mit Startup-Investments (insbesondere in der Frühphase) ist das Risiko eines Totalverlustes für Investoren – im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen – wesentlich höher. Der Geschäftsidee eines Startups kann im “best case” der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und sie kann zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der “Flop” einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (zB Liquidation des Startups) und der Totalverlust.

Vor kurzem ist eine VfGH-Entscheidung (vgl 2.3.2021, E 1722/2020) ergangen, die insbesondere für Startup-Investoren eine massiv nachteilige Rechtslage verfassungsrechtlich verankert. Worum geht es:

Nachteilige Rechtslage verfassungskonform

Laufende Erträge bzw. Veräußerungsgewinne im Bereich von Kapitalvermögen (worunter auch Startup-Beteiligungen fallen) unterliegen in Österreich einer „flat tax“ (27,5%). Für Verluste aus Kapitalvermögen (zB Veräußerungsverluste von Startup-Beteiligungen) besteht in mehrerer Hinsicht eine weitreichende Verlustausgleichsbeschränkung:

Zum einen können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften, sondern lediglich mit gewissen Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Zum anderen besteht keine Möglichkeit eines Verlustvortrages im außerbetrieblichen Bereich.

Der VfGH befasste sich in dem kürzlich entschiedenen Fall mit einer Privatperson, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen einen Verlust erzielte und diesen in einer Folgeperiode als Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen wollte.

Nach Ansicht des VfGH ist die bestehende Regelung verfassungskonform, dass Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen (= privaten) Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind und auch nicht in Folgeperioden vortragsfähig sind.

Handlungsbedarf des Gesetzgebers – die Zeit ist reif…

Die derzeit bestehende Regelung zur Verlustverwertung im Bereich des privaten Kapitalvermögens ist aus Investorensicht insbesondere bei Startup-Investments kritisch zu sehen, da mit derartigen Investments ein wesentlich höheres Risiko verbunden ist und das „Downside-Risk“ nicht vernünftig durch eine Verlustverwertungsmöglichkeit kompensiert wird.

Einzige Möglichkeit der Verlustverwertung wäre ein im selben Jahr anfallender Gewinn aus Kapitalvermögen (zB Veräußerung einer Beteiligung mit Gewinn), sofern dieser Gewinn ebenfalls dem flat tax-Regime unterliegt. Damit wird aber auch schon das Dilemma aufgezeigt, in dem sich Startup-Investoren häufig wiederfinden. Wenn die Verluste aus der Veräußerung einer Startup-Beteiligung nicht im steuerlichen „Nirvana“ versickern sollen, müsste zB eine Gewinnrealisierung bei einem anderen gut gehenden Beteiligungsinvestment angestrebt werden.

Diese Entscheidung liegt zwar in der Hand eines Investors, doch schränkt seine Handlungsspielraum massiv ein, da uU ein Exit nicht zum optimalen Zeitpunkt sondern für Zwecke der Verlustverwertung erfolgen müsste. Kann keine verlustausgleichende Gewinnrealisierung bei einem anderen Beteiligungsinvestment erfolgen bzw verfügt der Investor über keine anderen Beteiligungsinvestments, tritt in Bezug auf andere steuerpflichtige Einkünfte des Investors gesamthaft betrachtet eine Scheingewinnbesteuerung ein (da sich die nicht verwertbaren Verluste aus dem Startup-Investment steuerlicher nicht auswirken, während andere Einkünfte des Investors besteuert werden).

Unabhängig von der VfGH-Rechtsprechung hat es der Gesetzgeber jedoch in der Hand, die aktuellen Verlustverwertungsregelung im Bereich des Kapitalvermögens anzupassen, um Risikokapital für den Startup-Bereich zu mobilisieren und den österreichischen Standort für Investoren wesentlich attraktiver zu machen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Kraft von Startups als Innovationstreiber sowie deren positive Wirkung auf das Wirtschaftswachstum erkennt und bereit ist, hier bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist daher der Gesetzgeber gefordert – neben anderen sinnvollen Maßnahmen (zB Beteiligungsfreibetrag, etc…) – im Rahmen der kommenden Steuerreform aus standortpolitischen Überlegungen auch eine Ausdehnung der Verlustverwertungsmöglichkeiten betreffend Kapitaleinkünfte für Investoren zu schaffen, die sämtlichen Investoren und somit dem gesamten Kapitalmarkt zu Gute kommen würde.

Über die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Grizzly.jobs jobsuche ki-bot chatbot grizzly
Das Founding Team von Grizzly.jobs: Hinten (v.l.): Kyrillus Mehanni, Oliver Liebmann, Lucas Raschek; Vorne: Christoph Ostertag, Markus Hirzberger

Wie verhält man sich am besten, wenn man einem Grizzly-Bären begegnet? Laut sein oder auf einen Baum klettern? Einer Internet-Recherche zufolge hilft bei einem Angriff wenig, sich tot stellen ist wohl die beste Lösung. Der Vergleich von einem Grizzly zum Jobmarkt ist daher nur schwer zu ziehen, hier braucht es einige Gedankensprünge.

Die hat das junge Wiener Startup Grizzly unternommen, hier trifft man bei der Jobsuche auf einen Bären. Mit seinem KI-gestützten Jobagenten Bärnhard will das fünfköpfige Founding-Team die Jobsuche einfacher und schneller gestalten. Nutzer:innen können in der Web-App mit Bärnhard chatten und angeben, ob bei der Firmensuche zum Beispiel auch Themen wie Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollten. Der Jobagent durchsucht derzeit täglich Jobs von rund 1.500 Unternehmen österreichweit. Findet er etwas Passendes, wird eine kurze Erklärung mitgeliefert, warum diese Stelle gut zu einem passen würde.

Co-Founder und CTO Oliver Liebmann erklärt: “Der Einsatz moderner KI-Technologien wie Large Language Modellen (LLMs) ermöglicht es, tiefergehende Zusammenhänge zwischen den Stellenbeschreibungen und den Nutzerpräferenzen zu erkennen. LLMs gehen über herkömmliche Suchfilter hinaus, die oft auf Schlagwörtern basieren und relevante Stellen übersehen.”

KI-Jobagent Bärnhard sucht den passenden Job

Die Programmierung von Bärnhard hatte eine lange Vorlaufzeit, wie CEO und Co-Founder Markus Hirzberger im brutkasten-Gespräch erklärt. Vor knapp zwei Jahre hatten die drei heutigen Gründer die Ursprungsidee, die damals noch weit von dem Chatbot entfernt war. Im Mittelpunkt stand der Wunsch, die Jobsuche effizienter zu gestalten. Und auch jenen eine Option zu bieten, die bereits arbeiten, aber sich umsehen wollen, welche anderen Jobs angeboten werden. Ohne stundenlang Jobplattformen zu durchsuchen

Nach knapp 100 Gesprächen mit Jobsuchenden begann das Team von Grizzly mit einer Chatlösung zu experimentieren. Hier kam man bald zu guten Ergebnissen. Der Chatbot konnte passende Jobs empfehlen, hatte aber noch keine Datenbank im Hintergrund, um auch die passenden offenen Stellen zu liefern. Österreichweit, von allen Unternehmenswebsites – nicht nur die, die (meist bezahlt) auf Jobplattformen angeboten werden.

70.000 Euro Förderung für Webscraping-Technologie

Eine KI-basierte Webscraping-Technologie für die Suche nach Jobangeboten musste gebaut werden. Bisher wurden solche Webscraper manuell konfiguriert und waren daher nur für spezifische Anwendungsfälle gedacht. Auch Google Jobs zum Beispiel durchsucht seine Angebote vor allem von Jobplattformen und findet dadurch die Stellen auf Unternehmenswebsites oft nicht. Für die Entwicklung dieser Technologie bekam Grizzly auch eine Förderung der Forschungsförderungsgesellschaft FFG in Höhe von 70.000 Euro.

Hirzberger erklärt den Unterschied zu anderen Anbietern so: “Wir greifen die Jobs direkt von den Unternehmensseiten ab, das bietet keine Jobplattform. Darüber hinaus bieten wir nicht nur eine Stichwortsuche, sondern wollen die Nuancen und Zusammenhänge der Interessen unserer User:innen verstehen und dafür etwas Passendes liefern. Kurz gesagt: Ein tiefer gehendes Verständnis für das Interesse, kombiniert mit einer breiten Datengrundlage.”

Bootstrapping-Lifestyle

Das Team hinter Grizzly besteht heute aus fünf Mitgliedern, alle mit technischem Background, wie Hirzberger erklärt. Von Anfang an mit dabei waren neben dem CEO auch Oliver Liebmann (CTO) und Christoph Ostertag (COO). Die beiden Software-Entwickler Kyrillus Mehanni und Lucas Raschek zählt Hirzberger ebenfalls zum Kernteam.

Für die Nutzer:innen soll Grizzly auf jeden Fall kostenlos bleiben. Bezahlmodelle würden hier nicht wirklich funktionieren, sagt Hirzberger. Das Geld soll von Unternehmensseite kommen, ohne aber dadurch die Suchergebnisse zu verfälschen. Im Moment baue man vor allem auf Förderungen, das sei in Österreich gerade am Anfang für Startups eine “Supermöglichkeit”.

Und: “Wir leben den Bootstrapping-Lifestyle und sind sehr sparsam unterwegs”, betont Hirzberger. Derzeit sitzt das Team in einem günstigen Office, in dem es im Sommer gute 30 Grad hatte. Das Team setzte sich dann einfach in den nächsten klimatisierten Zug und arbeitete – dank Klimaticket – von unterwegs.

Namensfindung am Lagerfeuer

Seit Mitte September ist Grizzly.jobs offiziell online. Aktuell sei das Ziel, die Plattform möglichst vielen Leuten zugänglich zu machen, sagt Hirzberger. Auch die Marketing-Aktivitäten werde man hochfahren und hoffentlich alle “technischen Kinderkrankheiten” lösen. “Bis Jahresende ist das Ziel, die Plattform mit den meisten Jobs in Österreich zu sein.” Größere Plattformen in Österreich bieten derzeit circa 20.000 Jobs an, auf dem Markt seien aber über 100.000, wie Hirzberger vorrechnet. Dort wolle man hin.

Und was hat es nun mit den Namen Grizzly auf sich? Ursprünglich war ein weniger tierischer Name angedacht, die Firma gab es in der EU allerdings schon. Die Inspiration kam dann bei einem Sommerabend in der Steiermark: “Wir sind ums Lagerfeuer gesessen und haben immer mehr an Tiernamen gedacht.” Irgendjemand hätte dann einen Bären vorgeschlagen, jemand anderer einen Grizzly. Auch die Domain Grizzly.jobs sei noch frei gewesen. Als auch am nächsten Tag alle im Team von der Idee überzeugt waren, stand es fest: Grizzly und damit Chatbot Bärnhard waren geboren.

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