25.03.2022

Wie eine Innovation „made in Niederösterreich“ Surfen nachhaltiger machen könnte

Walter Grundöck, Student im Masterstudiengang Eco Design am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt, hat eine biologisch abbaubare Finne für Surfboards entwickelt. Aktuell werden Partner:innen aus der Wirtschaft für ein skalierbares Herstellungsverfahren gesucht.
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Handelsübliche Surfboards verfügen über Finnen, die aus Kunststoffverbindungen bestehen und mithilfe von Stecksystemen am Brett fixiert werden. Diese sind allerdings so konzipiert, dass sie bei starker Belastung brechen, um Schäden am gesamten Brett zu vermeiden. Die abgebrochenen Stücke sinken meist auf den Gewässergrund, wo sie wegen der kühlen Wassertemperatur und des Materials nicht verrotten können.

Diesen Umstand wollte der leidenschaftliche Surfer Walter Grundböck nicht hinnehmen. Im Zuge eines Masterstudiengang Eco Design am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt entwickelte er eine Finne aus kompostierbaren Kunststoff.

Nachhaltig Surfen: Eine Lösung aus Niederösterreich

„Meine Finne besteht aus einem nachweislich kompostierbaren Kunststoff. Kleine Luftkammern sorgen dafür, dass abgebrochene Stücke Auftrieb haben und an Land treiben. Dort können sie aufgrund der günstigeren Witterungseinflüsse noch besser abgebaut werden,“ erklärt Grundböck das Prinzip seiner Entwicklung.

Anders als herkömmliche Modelle sind die „Compostable Fins“ zudem symmetrisch, können also auch ressourcenschonend beidseitig am Surfboard eingesetzt werden. Das etwas flachere Design soll zudem eine sensible Reaktion auf Drehbewegungen im Wasser ermöglichen und macht das Surfboard gezielt steuerbar.

Bisher hat Grundböck seine Designs auf der „Riverwave“ in Ebensee (Oberösterreich), der größten künstlichen Flusswelle in Europa getestet. Sollten weitere Praxistests in unterschiedlichen Gewässern erfolgreich verlaufen, könnte die nachhaltige Finne künftig auch bei Profisurferinnen und -surfern Verwendung finden.

Neues Herstellungsverfahren gesucht

Aktuell wird die „Compostable Fin“ noch im aufwendigen 3D-Druck-Verfahren hergestellt. Der Prototyp ist in Grundböcks Wohnzimmer entstanden, dafür hat der Maschinenbauingenieur einen bestehenden 3D-Drucker selbst umgebaut.

„Derzeit dauert es zwölf bis 14 Stunden, um eine Finne herzustellen. Der Energieverbrauch ist dabei noch hoch. Für die Produktion größerer Mengen ist die Verwendung einer anderen Herstellungsmethode, wie etwa dem Spritzgussverfahren, nachhaltiger,“ berichtet der Eco Design Student.

Um die „Compostable Fins“ möglichst erfolgreich interessierten Partnerinnen und Partnern aus der Wirtschaft näherzubringen, erhält Walter Grundböck vom Team des StartUp Centers am Campus Wieselburg aktuell Unterstützung im Gründungsprozess. Zudem wird nach einem neuen Herstellungsverfahren gesucht.

Und erste positive Reaktionen auf die Innovation „made in Niederösterreich“ gab es bereits: Beim diesjährigen Innovation Award, der am Technopol Wiener Neustadt in Kooperation von ecoplus, accent und tecnet equity vergeben wurde, überzeugte Grundböck die Jury mit seiner Idee und gewann den ersten Platz in der Kategorie „Prototypen und Robotik“. Zudem ist er in der Kategorie „Creative Student“ für einen Creative Business Award, der im April vergeben wird, nominiert.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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