20.09.2023

Nach Rüge des Uni-Professors entwickelte Founder Uni-App mit nun 400.000 User:innen

Die Studo-App ist heute in über 40 Hochschulen aus drei Ländern vertreten.
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Studo-App
(c) zVg - Das Studo-App-Team.

Es war 2014. Valentin Slawicek suchte an der TU Graz den richtigen Hörsaal. Doch die Kellerräume der steirischen Universität sind tückisch. Verwinkelt. Ohne Internetempfang fand er seine Vorlesung nicht zur rechten Zeit und fing sich eine Rüge des vortragenden Professors ein. Ein paar Stunden später setzte sich der heutige Gründer an seinen Computer und programmierte den ersten Prototyp einer Idee, die er hatte. Und die Studo-App war geboren.

Studo-App: DACH plus Slowenien

Danach wirkte die Mundpropaganda ihren Zauber und verbreitete seine Kreation. Dies sollte die Basis für die Studo-App werden, die heute als Tool für die Organisation des Studiums genutzt wird. Und das in über 40 Hochschulen in Österreich, Deutschland, Slowenien und der Schweiz – mit rund 400.000 Studierenden als User:innen.

Studierende können über die Applikation ihren Stundenplan, E-Mails und Kurse verwalten, erhalten außerdem Informationen über die Mittagsmenüs in den Mensen und ihre Noten. Durch die Zusammenarbeit mit den Universitäten wurde Studo laut Gründer immer mehr zum zentralen Kommunikationskanal und zur Plattform für die digitale Verwaltung.

Die Studo App bietet zudem mit dem integrierten Chat und Newsfeed eine Plattform für Studierende an den jeweiligen Hochschulen. Nebenher entwickelt man gemeinsam mit ihnen auch digitale Tools, die auf die Bedürfnisse aller Hochschulangehörigen zugeschnitten sind. So sind beispielsweise ein digitaler Studierendenausweis, eine digitale Anwesenheitsliste und mit zahlreichen Hochschulen im deutschsprachigen Raum der Kommunikationskanal „Studo Newsroom“ entstanden.

„Vertrauen hart erarbeitet“

„Um als junges Unternehmen im Hochschulsektor Fuß zu fassen, mussten wir uns Vertrauen hart erarbeiten“, erzählt Lorenz Schmoly, Geschäftsführer von Studo, „das funktioniert nur, indem man immer höchste Qualität liefert. Es braucht aber natürlich auch viel Geduld.“

Seit rund sieben Jahren baut das Studo-Team an der App und arbeitet an der Zusammenarbeit mit Hochschulen. Die App ist mittlerweile durch den TÜV SÜD in Sachen Qualität und Datensicherheit zertifiziert und außerdem barrierefrei entwickelt.

„Wir sind in unserem Tun sehr Werte-getrieben. Qualität, Inklusion und Beständigkeit stehen an erster Stelle. Deshalb haben wir uns im Management auch gegen die klassische Exit-Strategie der Startup-Welt entschieden und wollen Studo stattdessen nachhaltig aufbauen“, sagt Schmoly.

Studo-App bald mit mehr deutschen User:innen als österreichischen

Das neue Studienjahr nähert sich mit Riesenschritten. Für dieses Jahr rechnet das Grazer Team mit besonderem Wachstum in Deutschland, wo man erstmals mehr Nutzer:innen als in Österreich verzeichnen will.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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