02.02.2023

Nach Kryptoverbot: Sinneswandel in China?

In China deutet sich ein Krypto-Paradigmenwechsel an.
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China, Kryptosteuern, Steuern, Bitcoin
(c) puhimec/Adobe Stock - China erhebt Steuern auf Kryptogewinne.

China hatte den Kryptohandel und das Mining Mitte 2021 verboten. Nun haben aber Krypto-Blogger WuBlockchain in einem Beitrag und auch Tron-Founder Justin Sun in einer Reihe von Tweets beschrieben, dass im Reich der Mitte verschiedene lokale Finanzbehörden Einkommensteuern in Höhe von 20 Prozent auf Krypto-Gewinne einheben.

Kommt nationale Krypto-Steuerregulierung?

Bis dato seien es nur Einzelfälle; Sun jedoch macht diese Entwicklungen als „großen Schritt“ in Richtung einer nationalen Krypto-Steuerregulierung in China aus.

„Die Steuer auf Krypto-Transaktionen ist ein klares Indiz dafür, dass die chinesische Regierung Kryptowährungen als eine legitime Form des Reichtums ansieht und deren ordnungsgemäße Besteuerung sicherstellen will“, schreibt der Founder.

Zero-Covid-Strategie

Ein Grund für den möglichen Sinneswandel könnte die Suche nach neuen Steuereinnahmen sein. Die „Zero-Covid“-Strategie und harte Lockdowns, besonders im Frühjahr 2022, haben zu Unsicherheiten im chinesischen Geschäftsalltag geführt und die Wirtschaft nachhaltig eingebremst, wie die WKO beschreibt. Während Chinas Wirtschaft im 1. Quartal 2022 noch ein Wachstum von +4,8 Prozent im Vergleich zur Vorjahresperiode verzeichnen konnte, brach dieses im 2. Quartal 2022 auf +0,4 Prozent ein.

China weiterhin Bitcoin-Hotspot

Ein weiterer Aspekt im für den Sinneswandel scheint darin zu liegen, dass trotz Verbot China weiterhin ein wichtiger Standort der Kryptobranche blieb.

Wie btc-echo berichtet, gab es zwar durch das „restriktive Vorgehen der Regierung einen Exodus vieler digitaler Bitcoin-Schürfer; Zahlen der Cambridge University würden jedoch zeigen, dass China noch immer einen großen Anteil zur globalen Bitcoin-Hashrate beitrage (21 Prozent). Günstige Energiepreise würde diese Entwicklung fördern und „Miner“ im Verborgenen schürfen, indem sie ihre Geräte an Wasserkraftwerke oder Datenzentren anschließen.

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Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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