11.09.2024
COMEBACK

Nach Konkurs: Emma Wanderer kehrt zurück – Founder äußern sich

Acht Monate nach der Schließung des Remote-Work-Startups Emma Wanderer starten zwei der Gründer:innen eine Plattform für Workspitality Solutions.
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Emma Wanderer, wieder da, Insolvenz, Konkurs, Emma wanderer zurück
(c) Tim Ertl - Julia Trummer und Andreas Jaritz von Emma Wanderer.

Im August 2023 eröffnete Emma Wanderer im steirischen Ort Hieflau am Rande des Nationalparks Gesäuse auf einem 18.000 Quadratmeter großen Areal einen Workation-Campus. Dieser richtete sich speziell an Unternehmen für Remote Work und Firmen-Offsites und verfügte über 50 Tiny Homes. Für den Bau hatte das Startup rund sieben Millionen Euro aufgestellt. Bei der Finanzierung handelte es sich jedoch um kein klassisches Investment, sondern um, wie die Gründer:innen damals sagten, „unkonventionelle Finanzierungsmethoden“.

Dazu zählten unter anderem Investments der Bestandsinvestoren aus dem Trive Studio, Wandeldarlehen von “Families & Friends”, ein Bankkredit und sowie eine Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws). Der Konkurs kam trotzdem, wie brutkasten damals berichtete.

Emma Wanderer: Trotz „Product Market Fit“ Konkurs

„Mit dem Emma Wanderer Campus beim Nationalpark Gesäuse hatten wir den ‚Product Market Fit‘ trotz widriger Umstände nach Corona (Real Estate-Krise, Inflation, Startup Investitionen blieben aus, Ukraine-Krieg) gefunden. In etwas mehr als einem Jahr hatten wir den Campus geplant, gebaut und erfolgreich eröffnet. Viele Branchenkenner:innen meinten, das würden wir im aktuellen Marktumfeld nie schaffen. Trotz schwieriger äußerer und zunehmend innerer Herausforderungen gelang das Opening dennoch. Wir gingen jedoch mit leerem Akku in den operativen Betrieb“, erklärt Co-Founderin Julia Trummer die damaligen schwierigen letzten Monate.

Und ergänzt: “Um erfolgreich zu sein, muss man nach der Eröffnung weitere ein bis zwei Jahre Geld und Geduld investieren, um ein Hotel bekannt und den wirtschaftlichen Hochlauf erfolgreich zu machen. Für den Plan dazu gab es für uns schlussendlich seitens des Mehrheitseigentümers kein Mandat, dessen Rahmenbedingungen wir erfüllen hätten können. Der Campus wurde nun von den Eigentümern einem geänderten Nutzungs- und Betriebsmodus zugeführt.“

Workspitality blieb im Fokus

Workspitality jedoch, also der Schnittpunkt zwischen Büroarbeit, Reisen und Hotellerie, blieb das „Lieblingsthema“ von Trummer und Mitgründer Andreas Jaritz, wie sie sagen. Deshalb gehen die beiden nun mit einer neuen Hospitality-Plattform an den Start, die Vermittlungs-, Beratungs- und Produktangebote verbindet.

Jaritz zur Motivation des Neubeginns: „Wir wollen Unternehmen helfen, ausgezeichnete Workspace-Angebote europaweit zu finden und für Mitarbeitende zugänglich zu machen. Es gilt, Remote-Work, Workations und Team-Offsites effizient, motivierend, gesünder und produktiver zu gestalten. Wie das geht, haben wir in den Jahren zuvor perfekt gelernt.“

Es war zudem der Zuspruch, den beide Founder:innen bei „Emma 1.0“ erfahren durften, der sie antrieb, zurückzukehren. „Das gab mir den Mut, es erneut anzugehen – jedoch diesmal, ohne die Fehler der ersten Gründung zu wiederholen“, sagt Trummer.

Neue Pläne

Mit den Erfahrungen, die die beiden in Österreich mit der Konzeption, Entwicklung, Finanzierung, Umsetzung und Eröffnung des ersten Standorts gemacht haben, sollen nun europaweit weitere außergewöhnliche Orte für produktives Arbeiten, Austausch und Vernetzung geschaffen sowie kompetent und zuverlässig an Firmen vermittelt werden.

“Wir haben gelernt, dass im Corporate-Umfeld der persönliche Vertrauensaufbau, professionelle Beratung und die Kreation außergewöhnlicher Experiences vor Ort erfolgsentscheidend sind. Zum anderen kann man sich durch die effiziente Nutzung digitaler Werkzeuge für die Planung, Abwicklung und Koordination zwischen Firmen und Hotels maßgeblich abheben“, sagt Jaritz.

Den Nutzen von Emma Wanderer beschreibt die Founderin vor allem mit dem „Value Proposition Triangle“, das die beiden für die Workspitality entwickelt haben. „Hotels wollen die idealen Gäste und brauchen unter anderem wegen des steigenden Kostendrucks in den touristischen Nebensaisonen höhere Auslastungen. Die Firmen wollen attraktive Preise bei bester Experience. Wir bieten einen komfortablen Enterprise-Service mit dem wir die Bedürfnisse von Firmen, ihrer Teams und Mitarbeitenden effizient mit den passenden Hotels zusammenbringen“, sagt sie.

Auf der Website kann man ab sofort Team-Offsites und Workations in speziell ausgewählten Partner-Locations in Italien und Portugal buchen. Locations in weiteren Ländern sind im Aufbau.

Emma Wanderer als Schnittstelle zwischen Firmen

“Emma bildet die Schnittstelle zwischen den Firmen, die Lösungen für Remote-Work, Team-Offsites und Workations ihrer Mitarbeitenden suchen, und den Hospitality-Betrieben, die entsprechende Angebote bieten wollen. Sie erkennen, dass sich eine neue Form des bekannten Seminarprodukts etabliert“, beschreibt Trummer das Neo-Konzept.

Und führt weiter aus: „Wir haben gelernt, dass Corporate-Workations und Team-Offsites beratungsintensive Services sind. Derzeit wird alles meistens umständlich manuell mit viel Hin und Her und Datenverlusten abgewickelt. Wer hier clevere digitale Prozesse entwickelt, spart am Ende Ressourcen auf beiden Seiten. Hotels sind oft nicht entsprechend ausgestattet und verstehen es noch nicht, erfolgreiche Workspitality-Experiences zu kreieren.“

Neben Team-Offsites und Workations, die sich laut den Gründer:innen im Unternehmensalltag zunehmend etablieren, spielen nun bei Emma Wanderer auch andere neue Formate und Produkte eine Rolle.

Erste Workation-Region Österreichs geplant

„Firmen wollen Company-Houses etablieren, suchen dauerhafte Workation-Lösungen in Form von Benefit-Paketen oder Co-Living-Memberships. Neuerdings wird auch Corporate-Home-Swapping als Thema behandelt“, deutet Jaritz Entwicklungen an. „Auf uns kommen jetzt Regionen, Hotels und Betreiber:innen zu. Sie bitten uns um Unterstützung bei der Entwicklung. Dabei entstehen Partnerschaften, die sich auch als Angebot auf unserer Plattform niederschlagen werden.“

So arbeitet man aktuell mit einer Tourismus-Region daran, die erste Workation-Region Österreichs zu etablieren. Eine weitere Partnerschaft gibt es mit Workation.de, einem deutschsprachigen Anbieter für Workation-Locations.

„Die Wichtigkeit des richtigen Co-Founders“

„Die damalige Insolvenz erwischte uns genau zu Weihnachten. Wir Founder, das Team, unsere Familien und Emma als Marke waren hart getroffen. Wir hatten so viel investiert“, so Jaritz rückblickend zum damaligen Konkurs.

Trummer sticht heute in eine ähnliche Kerbe, wenn sie sagt: “Die Zeit war wirklich schwierig. Es gab viel aufzuarbeiten. Einerseits bist du über Monate mit der Schließung und allem Emotionalen beschäftigt. Auf der anderen Seite musst du schauen, wie es weitergeht. Hier hat sich bewiesen, wie wichtig der richtige Co-Founder an deiner Seite ist und dass man seinen Grundprinzipien und Werten treu bleibt. Nun freuen wir uns darauf, mit Emma gemeinsam wieder auf die Reise gehen zu können.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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