14.08.2025
INVESTMENT

Nach Insolvenz von Pixelrunner: Comeback für das OÖ-Landschaftsdrucker-Unternehmen

Nach der Insolvenzmeldung Anfang des Jahres gibt es für das oberösterreichische Unternehmen wieder gute Nachrichten: Ein Wiener Investor steigt bei Pixelrunner ein und ermöglicht den Neustart.
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Marco Zott, Co-Founder von Mango Partners, holt mit seinem Investment Pixelrunner aus der Insolvenz. | credits: privat, Pixelrunner

2016 gegründet, 2017 in der Puls-4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ aufgetreten, 2018 ein Investment erhalten – und Anfang 2025 Insolvenz angemeldet (brutkasten berichtete). Das ist in etwa die grobe Geschichte des oberösterreichischen Unternehmens Pixelrunner. Fertig geschrieben ist sie jedoch – so wie es noch vor ein paar Monaten wirkte – längst nicht: Ein Wiener Investor steigt bei Pixelrunner ein und sichert den Neustart.

Über 150 Projekte realisiert

Das ursprünglich aus Hagenberg stammende Unternehmen bedruckt mit einem autonom fahrenden Gerät großflächig Böden wie Asphalt, Gras oder sogar Schnee. Seit seiner Gründung vor knapp neun Jahren konnte es laut Website über 80 Kund:innen für 150 Projekte gewinnen. Die meisten Aufträge stammten aus dem Eventbereich – wie zum Beispiel den Vienna City Marathon oder das Hahnenkamm-Rennen in Kitzbühel. Die bisherigen Aufträge konnte Pixelrunner allerdings nur mit seinem Prototyp erfüllen (brutkasten berichtete). Eine Serienproduktion wurde angestrebt, allerdings kam die Insolvenz im Jänner dieses Jahres zuvor.

Zu Einzelheiten der Insolvenz, etwa zur Höhe der Schulden, gab es zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Angaben. Als Grund für die Verschuldung gilt die allgemeine Kürzung der Werbeausgaben von Unternehmen.

Der OÖ HightechFonds stieg 2018 mit einem ersten Investment ein – mit 38,61 Prozent hielt der Investor den höchsten Einzelanteil am Unternehmen (brutkasten berichtete). Beteiligt waren laut Firmenbuch vor der Insolvenz außerdem Co-Founder und Ex-CEO Rainer Kargel, Thomas Blaschke und Karl Wagner.

Neue Führungsebene

Nun wurde bekanntgegeben, dass die Wiener Mango Partners als neuer strategischer Investor bei Pixelrunner einsteigen. Die bestehenden Investoren bleiben an Bord. Eine Summe möchte Marco Zott, Co-Founder von Mango Partners, gegenüber brutkasten nicht nennen.

Laut Zott habe man die Pixelrunner-Technologie und die Marke in einer Nachfolgegesellschaft aus der Insolvenzmasse herausgekauft. Er selbst wird nun die operative und strategische Führung bei Pixelrunner übernehmen. Für die Weiterentwicklung der Systeme wird Ex-Pixelrunner-CEO Wolfgang Allerstorfer künftig zuständig sein.

„Die Technologie von Pixelrunner ist einfach etwas großartiges und einzigartiges. Wir haben das Unternehmen schon lange verfolgt. Ich habe es damals bei ‚2 Minuten 2 Millionen‘ gesehen und habe mir direkt gedacht, dass es ein richtig geiles Produkt ist“, sagt Zott im Gespräch mit brutkasten. „Durch Zufall sind wir in Gespräche eingetreten und haben uns dann dazu entschieden, gemeinsam die Technologie weiterzuentwickeln. Wir wollen das Potenzial nicht einfach liegen lassen“.

Am Produkt von Pixelrunner werde sich durch den Einstieg durch Mango Partners nichts ändern. „Es wird eine stetige Weiterentwicklungen geben“, so Zott. „Wir wollen Pixelrunner operativ unterstützen, um nach vorne zu kommen und sich weiterzuentwickeln.“

Dienstleistung und Vertrieb der Geräte

Außerdem wird der Unternehmensstandort von Hagenberg nach Ansfelden verlegt. Den Fokus will das Unternehmen künftig weiterhin auf Großveranstaltungen legen. Zott zählt zudem Marketingagenturen zu den potenziellen Kunden. Der Landschaftsdruck soll einerseits als Dienstleistung angeboten werden, andererseits sollen Interessierte die Geräte auch erwerben können.

Pixelrunner möchte sich vorerst auf den österreichischen Markt fokussieren. Man wolle aber früher oder später internationaler denken. „Mit frischen Wind wollen wir das Produkt dort hinbringen, wo es hingehört“, sagt Zott.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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