02.05.2024
FEMTECH

Nach Insolvenz: Schnuller-Pionier übernimmt Assets von breathe ilo – und sucht ehemalige Angestellte

MAM hat 100 Prozent der Assets von breathe ilo übernommen. Das Grazer Frauengesundheits-Startup musste im Vorjahr Insolvenz anmelden. Im "MAM Health & Innovation Center" im burgenländischen Großhöflein soll nun die Kinderwunsch-Technologie weiterentwickelt und zur globalen Marktreife gebracht werden. Für das Projektteam werden ehemalige Mitarbeiter:innen gesucht.
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breathe ilo, MAM, Schnuller
(c) MAM - Sandra Chini, MAM Chief People, Organization & Sustainability Officer und Christian Neumann, MAM Chief Product & Innovation Officer.

Anfang Dezember des Vorjahres schlitterte das Zyklustracker-Startup breathe ilo in die Insolvenz, der brutkasten berichtete – hier kann man mehr über die Hintergründe erfahren. Nun wurden die Assets aus der Insolvenz von MAM erworben.

breathe ilo: Investment bei „2 Minuten 2 Millionen“ geholt

Bekannt wurde das Frauengesundheits-Startup breathe ilo mit der Entwicklung eines einfachen Trackers zur Bestimmung des Fruchtbarkeitsstatus bei Kinderwunsch. Dabei misst ein kleines Gerät den CO2-Gehalt der Atemluft – ein Wert, der sich im Laufe des Zyklus messbar verändert. Das Gerät überträgt die Daten an eine App, ein selbstlernender Algorithmus berechnet die fruchtbaren Tage und gibt auch für den Folgemonat eine Prognose ab.

Damit konnte sich das Unternehmen, das ursprünglich als eine Marke von Carbomed entstanden ist u.a. 2019 ein Investment in der Höhe von 500.000 Euro bei „2 Minuten 2 Millionen“ sichern, das damals von Bestandsinvestoren auch gleich verdoppelt wurde.

Die schwierige gesamtwirtschaftliche Situation der letzten Zeit mit Engpässen in der Lieferkette und immensen Teuerungen führte jedoch zu Belastungen, die das B2C-Startup nicht verkraften konnte. Auch die Suche nach einem strategischen Partner blieb erfolglos und 2023 war das Unternehmen zahlungsunfähig.

MAM BABY AG möchte neue Marktsegmente erschließen

Die MAM Baby AG hat nun 100 Prozent der Assets von breathe ilo aus der Insolvenz erworben. Die Entscheidung folgt einer Wachstumsstrategie des Spezialisten für Babyprodukte, die auf „der Erschließung neuer Marktsegmente und einem Qualitäts- und Innovationsmanagement basiert“, wie es per Aussendung heißt.

MAM startete 1976 mit Schnullern, 2004 erfolgte der Einstieg in den Markt für Babyflaschen, vier Jahre danach wurden mit dem neuartigen MAM Baby Elektro-Sterilisator & Express Flaschenwärmer erstmals elektronische Geräte auf den Markt gebracht.

Über den genauen Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Zu den erworbenen Assets gehören unter anderem alle internationalen Patente von breathe ilo, Markenrechte, der Domainname, Datenbanken, Studien, der Sourcecode der App sowie noch vorhandene Geräte beziehungsweise deren Komponenten.

Hard- und Softwarepaket weiterentwickeln

MAM hat sich zum Ziel gesetzt, das bestehende Hard- und Softwarepaket weiterzuentwickeln, wettbewerbsfähig zu machen und mit den Ressourcen und dem Vertriebsnetz eines Global Players international auf den Markt zu bringen. Das Projekt wird im „MAM Health & Innovation Center“ im burgenländischen Großhöflein aufgesetzt, das über ein eigenes „Electronic Competence Chapter verfügt“. Im Bereich Software soll mit einem neuen Digital Team die bestehende breathe ilo-App in ein MAM-Ecosystem eingebunden werden.

„Breathe ilo ist eine ideale Ergänzung am Beginn unserer Consumer Journey – dem Kinderwunsch. Mit breathe ilo gehen wir erstmals in den FemTech-Bereich, den wir nun weltweit auf- und ausbauen werden. Ein spannender und logischer nächster Schritt in unserer Wachstumsstrategie“, erklärt Christian Neumann, MAM Chief Product & Innovation Officer die Intention hinter dem Erwerb.

Ehemalige Mitarbeiter:innen von breathe ilo gesucht

Für das ganze Vorhaben wird auch mehr Personal benötigt: „Wir wollen ein starkes internes Team aufbauen, das als Inkubator ein ganzes MAM Ecosystem bauen soll. Dazu laden wir auch ehemalige Mitarbeiter:innen von breathe ilo ein, die von der Insolvenz betroffen waren“ sagt Sandra Chini, MAM Chief People, Organization & Sustainability Officer. Interessierte können sich unter [email protected] melden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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