05.03.2025
ÜBERNAHME

Nach Insolvenz: Grazer Startup wird von 94-jährigem Betrieb übernommen

Das Unternehmen Lieb Bau Weiz erweitert mit der Integration von Technologie, Patenten und dem Gründerteam von Strohboid sein Portfolio im Bereich ressourcenschonender Holzbau-Lösungen.
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Strohboid
© Strohboid - Max Schade (l) und Fritz Walter von Strohboid.

Strohboid ist ein steirisches Startup, das Luxus-Zelte und Gastro-Pavillons baute. Es musste im September des Vorjahres Insolvenz anmelden. Verzögerte Aufträge und Rezessions-Folgen waren die Gründe dafür. Nun wurde es vom 94-jährigen Unternehmen Lieb Bau Weiz übernommen.

Strohboid wird zur Unternehmenstochter

„Nachhaltiges Bauen benötigt neben guten Ideen auch eine tragfähige Umsetzung. Bei Lieb Bau Weiz erhalten diese Konzepte nun die optimale und stabile Umgebung, um weiterentwickelt zu werden, zu wachsen und neue Märkte zu erschließen. Gemeinsam treiben wir nachhaltige Architektur konsequent voran“, erklärt Martin Timischl, Geschäftsführer von Lieb Bau Weiz die Übernahme.

Um die innovativen Holzbau-Konzepte gezielt weiterzuentwickeln und nachhaltig zu skalieren, hat der 1.200-köpfige oststeirische Traditionsbetrieb die Unternehmenstochter LTS Strohboid gegründet. In dieser übernimmt Philipp Gasser – gemeinsam mit Timischl – die Geschäftsführung. „Mit dieser Integration stärken wir unsere Vorreiterrolle im ökologischen Bauen und treiben Innovationen voran, die den Markt für nachhaltige Architektur maßgeblich prägen werden“, sagt Gasser.

Strohboid-Gründer bleiben an Bord

Das Kernteam um die Gründer von Strohboid, Max Schade und Fritz Walter, bleibt an Bord: „Ihre Innovationskraft und ihr Know-how in der Entwicklung von Leichtbaukonstruktionen sind eine maßgebliche Bereicherung für unser Unternehmen. Diese Expertise wollen wir nutzen, um gemeinsam die nachhaltigen Baukonzepte auch auf internationaler Bühne weiter zu skalieren. Damit bleiben die beiden Architekten – technisch wie auch wirtschaftlich – maßgeblich an der Weiterentwicklung beteiligt“, präzisiert Gasser die Rollen der Gründer im Unternehmensverbund.

Damit bleibe auch das patentierte Bausystem in steirischer Hand und wachse mit einem „starken Partner“ weiter: „Gemeinsam halten wir an unserer Vision von nachhaltiger Architektur und CO2-neutralen Bauten fest“, sagt das Gründer-Duo. „Mit dem Rückhalt durch Lieb ist die Marke Strohboid bestens aufgestellt, um international als Innovationsführer für nachhaltige Architektur zu wachsen.“

Produktion in Theresienfeld, Arndorf und Hartberg

Die Produktion erfolgt auch künftig im niederösterreichischen Theresienfeld. Zusätzlich werden auch an den Lieb-Produktionsstandorten in Arndorf und Hartberg ausgewählte Komponenten gefertigt.

Strohboid
(c) Lieb Bau Weiz – Martin Timischl (l.) und Philipp Gasser von Lieb Bau Weiz.

„Die neuen Rahmenbedingungen ermöglichen nicht nur eine nachhaltige Skalierung der Fertigung, sondern auch eine langfristige Weiterentwicklung der Strohboid-Technologie. Der Fokus auf höchste Qualität und ökologische Bauweise bleibt bestehen“, so Gasser weiter. Parallel dazu soll die Internationalisierung weiter forciert werden, um die „innovative Leichtbauweise aus der Steiermark“ auf neuen Märkten zu etablieren. Insbesondere in den USA und Kanada sei die Nachfrage nach nachhaltigen, hochwertigen Architekturkonzepten zuletzt rasant gewachsen, erklärt Gasser: „Dieses Potenzial wollen wir nutzen.“

Für bestehende und neue Kunden soll sich mit der Integration des Startups nichts ändern: Die Auslieferung der Outdoor-Lösungen werde planmäßig fortgesetzt. Die ersten Aufträge seien bereits gesichert: „Im Frühjahr 2025 werden Chalets, Pavillons und Lounges aus nachhaltiger Produktion an exklusive Hotelanlagen, Gastronomiebetriebe und touristische Destinationen geliefert“, sagen Gasser und Timischl. „Mit unserem starken Produktionsnetzwerk und einem klaren Fokus auf sicheres Wachstum setzen wir gezielt auf die zukunftssichere Weiterentwicklung der neuen Lieb-Marke Strohboid.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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