04.08.2023

Nach Insolvenz erntet Startup Midnightdeal Kunden-Shitstorm

Das Wiener TravelTech Midnightdeal ist insolvent. Zurück bleiben viele verärgerte Kund:innen. Die Buchungsplattform ist mittlerweile offline.
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Midnightdeal scheiterte mit dem Versuch, Hotelzimmer zum Schlussverkaufspreis anzubieten. Bild: (c) Adobe Stock
Midnightdeal scheiterte mit dem Versuch, Hotelzimmer zum Schlussverkaufspreis anzubieten. Bild: (c) Adobe Stock

Hotelzimmer zu Schlussverkaufspreisen für Millenials und die GenZ – das war die Idee hinter Midnightdeal. Als Buchungsplattform ermöglichte es das Startup aus Wien seinen Kund:innen in Europa, Hotelaufenthalte zum eigenen Wunschpreis zu buchen. Aber damit ist nun Schluss.

Am ersten August startete ein Konkursverfahren, für das das Unternehmen Midnight Deal GmbH einen Antrag beim Handelsgericht Wien einbrachte. Das gab der Kreditschutzverband (KSV) am Dienstag bekannt. Die Buchungsplattform ist mittlerweile offline, viele offene Fragen bleiben.

Shitstorm von verärgerten Kund:innen

Über die Ursachen für die Insolvenz wurde bisher nichts näheres bekannt, außer das das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte.

Auf brutkasten-Anfrage erklärte sich der Gründer Lukas Zirker zunächst zu einem Statement bereit, vertröstete dann jedoch auf einen späteren Zeitpunkt. Mittlerweile reagiert er auf keine Anfragen mehr – weder per Email noch per Telefon.

Auf den Social-Media-Profilen des Unternehmens wurden die Kund:innen nicht über das Insolvenzverfahren informiert, ein eher unübliches Vorgehen. Stattdessen wurde die Buchungsplattform offline genommen. Lediglich eine kurze Mail bekamen die Kund:innen. Darin wurden sie aufgefordert, sich an den KSV zu wenden um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Bereits in den letzten Tagen häuften sich Beschwerden auf den Social-Media-Profilen des Startups. Einige verärgerte Kund:innen gehen sogar soweit, Midnightdeal Betrug vorzuwerfen. Sie berichten von stornierten Buchungen trotz bezahlter Hotelzimmer. „Wir haben an Midnightdeal bezahlt, Zahlung ist nicht ans Hotel durchgegangen & morgen steht der Urlaub an“, kommentierte eine Userin bereits vor einer Woche. Auch von Kontaktversuchen, die ins Leere gingen, berichten die Kund:innen.

Was Betroffene jetzt tun können

Gestern veröffentlichte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) eine Hilfestellung für betroffene Kund:innen. Die Ursache für diesen Schritt seien gehäufte Anfragen gewesen, heißt es auf brutkasten-Nachfrage.

„Kunden, welche die Nächtigungskosten vollständig bezahlt haben, wird empfohlen, vor Reiseantritt mit dem jeweiligen Hotel in Verbindung zu treten und abzuklären, ob die vom Kunden erfolgte Reservierung weiterhin aufrechterhalten bzw., ob im Einzelfall eine Kulanzlösung gefunden werden kann“, rät der AKV.

Auch der KSV veröffentlichte heute ausführlichere Informationen zur Causa Midnightdeal. Die Organisation empfiehlt Betroffenen, bereits geleistete Zahlungen an die Midnight Deal GmbH gerichtlich anzumelden, wenn das gebuchte Hotel die Buchung bereits storniert hat. „Leider lässt es sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, ob bzw. in welcher Höhe betroffene Kunden im Insolvenzverfahren mit einer Quotenzahlung rechnen dürfen“, informiert der KSV weiter.

Midnightdeal hatte große Pläne

Eine Wiener Rechtsanwältin wurde mit der Verwaltung der Konkursmasse beauftragt. Auf brutkasten-Anfrage erklärte der KSV, keine näheren Details zu dem Verfahren und zur finanziellen Lage des Unternehmens zu kennen, da Midnightdeal den Insolvenzantrag selbst einbrachte. Die Prüfung der tatsächlichen Situation des Unternehmens würde einige Zeit in Anspruch nehmen, so der KSV.

In der Vergangenheit sorgte Midnightdeal für Aufsehen, weil es im Juni 2020 mitten in der Corona-Pandemie ein sechsstelliges Investment einsammelte – trotz der schwierigen Marktsituation für die Reisebranche.

Noch letztes Jahr hatte sich das Startup optimistisch gegeben: Nicht weniger als „Europe’s next booking tech unicorn“ wollte das 2017 gegründete Startup werden. Es verkündete erfolgreiche, besonders große Skalierungsschritte. 200-Prozent-Zuwächse auf seiner Buchungsplattform habe es trotz der schwierigen Lage der Tourismuswirtschaft verzeichnen können, hieß es. Laut einer Aussendung plante das Startup bis 2022 in den Niederlanden und bis 2023 im Vereinigten Königreich Fuß zu fassen. Diese Expansionsvorhaben dürften nun gescheitert sein.

342 Crowd-Investor:innen betroffen

Letzten Sommer versuchte das Startup über die Crowdfunding-Plattform seedrs an frisches Geld zu kommen – mit beträchtlichem Erfolg, 342 Einzelpersonen investierten. Mehr als 450.000 Euro konnte Midnightdeal so einsammeln. Diese Mittel wollte das Unternehmen nach Angaben auf der Crowdfunding-Plattform für „Hyper-Personalisation“ und ein „Top-Notch Loyalty Program“ verweden.

Aus den von seedrs bereitsgestellten Investmentinfos geht hervor, dass Midnightdeals der Republik Österreich im Juni 2022 in Summe 458.000 Euro schuldete. Was mit diesen Schulden in der Zwischenzeit passiert ist, ist offen.

Als Midnightdeal-Gesellschafter:innen sind laut Firmenbuch neben dem Unternehmensgründer Lukas Zirker (45,85%) auch die die Schweiger GmbH (21,26%), die Falkensteiner Ventures GmbH (14,85%), Michael Bradac (1,3%), Zeta-Alpha GmbH (3,8%), German Capital Partner GmbH (2,34%), Koppelstätter Media GmbH (2,34%) und weitere Einzelinvestor:innen von der Insolvenz betroffen.

Ob das Unternehmen ein Sanierungsverfahren anstrebt, ist derzeit nicht bekannt. Jedenfalls ist die Entfernung der Buchungsplattform von Midnightdeal ein Hinweis darauf, dass derzeit keine Fortführung des Unternehmens geplant ist.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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