23.04.2019

N26 will am Standort Wien 300 neue Jobs schaffen

Das von Österreichern gegründete FinTech N26 öffnet einen Standort in Wien, an dem innerhalb der kommenden Jahre 300 Jobs geschaffen werden sollen. Auch technische Features sollen hier entwickelt werden, unter anderem rund um das Thema Security.
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N26
(c) BMDW/Philipp Hartberger

„Wir haben immer gesagt, dass wir uns freuen würden, wenn N26 nach Österreich zurückkehrt“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Challenger-Bank. N26 wurde zwar von Österreichern gegründet, das Headquarter liegt jedoch in Berlin – nun kommt mit Wien ein neuer Standort hinzu. Innerhalb der ersten drei Jahre wird die Bank einen zweistelligen Millionenbetrag in Wien investieren.

Wien punktet bei N26 mit Lebensqualität

„Wien hat in letzten Jahren gute Fortschritte gemacht“, begründet Valentin Stalf, Gründer von N26, die Entscheidung. Mit zwei Milliarden Euro Transaktionsvolumen pro Monat habe man inzwischen eine Größe, mit der man Offices an mehreren Standorten betreiben könne, und hier habe sich N26 bewusst für Europa entschieden.

Die Entscheidung für Wien fiel auch, weil international rekrutiert wird und bestehende Mitarbeiter ihren Arbeitsort wechseln: Hier spielt die hohe Lebensqualität in Wien eine wichtige Rolle. Die Eröffnung des Büros ist für Herbst 2019 geplant. Im folgenden Video mit dem brutkasten spricht Stalf im Detail über die Pläne.

300 neue FinTech-Jobs

In den kommenden Jahren sollen 300 Mitarbeiter am Standort Wien arbeiten, schon jetzt sind auf der Website von N26 die ersten 20 offenen Positionen für Wien ausgeschrieben. Unter anderem sucht die Challenger Bank einen Head of Product, aber auch zum Beispiel einen Android Engineer. „Wenn der Standort sich als Erfolg erweist, nehmen wir langfristig auch mehr Mitarbeiter auf“, sagt Stalf.

+++Andere spannende Jobs in Startups und innovativen Corporates findest du auf der Jobplattform des brutkasten+++

Georg Hauer, N26-Geschäftsführer in Österreich , ist für den Aufbau des hiesigen Standorts zuständig. „Der Wiener Markt ist reif für große Technologie-Unternehmen“, sagt Hauer und verweist erneut auf die gute Lebensqualität, die auch internationale Fachkräfte anziehen kann. Auch habe sich das Mindset der Mitarbeiter geändert, sagt Hauer: Startups werden als Alternative zu Corporates gesehen.

+++Interview mit Valentin Stalf zum N26-Betrugsfall+++

Am Standort Wien sollen neue Produkte entwickelt werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Thema Sicherheit. Wichtig ist dies, weil N26 in den vergangenen Wochen vermehrt in der Kritik gestanden ist – dabei ging es unter anderem um schlechte Erreichbarkeit des Kundendienstes und Konten, die von Kriminellen für Geldwäsche verwendet wurden.

+++Deutsche Finanzmarktaufsicht prüft N26: So reagiert die Bank+++

Die „Shared Accounts“, also geteilte Konten, sollen in Wien ebenso entwickelt werden wie eine AI, die potenzielle betrügerische Aktionen vorab erkennt und verhindert. Auch die Weiterentwicklung eines Risiko-Scorings in Echtzeit sowie die Prüfung von Kartenzahlungen basierend auf Geodaten des Smartphones sind geplant.

+++Weitere Details: Statement von N26 zum Thema Geldwäsche+++

Angesprochen auf die jüngsten Sicherheitsprobleme weicht Stalf zuerst aus, führt dann aber aus, dass der Betrug schwierig zu verhindern sei, wenn die Kontodaten freiwillig weitergegeben werden. Man müsse daher bei den Kunden ein entsprechendes Mindset entwickeln, in die bereits erwähnte Software investieren und außerdem in den Kundenservice „überinvestieren“.

In Berlin gebe es ein Team aus 50 Leuten, das sich auf die Verhinderung von Geldwäsche spezialisiert, sagt Stalf. Innerhalb der letzten zwölf Monate hat das Unternehmen seine Belegschaft insgesamt verdreifacht. Bis Ende 2019 soll das Team von nunmehr 1.000 Mitarbeitern auf 1.500 Mitarbeiter anwachsen.

Schramböck: Startup-Paket kommt Mitte Mai

Anlässlich der Pressekonferenz betont Schramböck die Wichtigkeit der Startups und Tech-Betriebe für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die ABA und auch das Ministerium haben die Challenger Bank laut Schramböck intensiv bei der Eröffnung des neuen Standorts unterstützt, sagt sie. Außerdem sei die Entscheidung auf politische Maßnahmen zurückzuführen, die in den vergangenen 16 Monaten getroffen wurden – darunter auch das Thema Arbeitszeitflexibilisierung. „Eine aktive Standortpolitik schafft Arbeitsplätze und Platz für die ‚jungen Wilden‘ wie N26“, sagt Schramböck.

Auch ein anderes wichtiges Detail ließ Schramböck während der Pressekonferenz fallen: Das versprochene Startup-Paket soll bereits Mitte Mai kommen, der Fokus soll auf dem Thema Anschlussfinanzierung liegen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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