28.05.2024
BAFIN-BESCHEID

N26: Deutsche Finanzaufsicht hebt Wachstumsbeschränkung auf

Erfolg für die von den beiden Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank N26: Sie kann künftig wieder so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie möchte. Die deutsche Finanzaufsicht hebt ihre Wachstumsbeschränkung für das Fintech auf.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (c) N26

Zweieinhalb Jahre konnte die Neobank N26 nicht so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie wollte. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte eine Wachstumsbeschränkung verhängt, weil sie bei der Neobank Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung ortete.

Nun ist es damit vorbei: Laut einem Bescheid der Behörde fällt die erstmals im November 2021 verhängte Wachstumsbeschränkung mit 1. Juni komplett weg, wie N26 am Dienstag mitteilte.

Ursprünglich hatte die Behörde im November 2021 der Neobank vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufnehmen zu können. Mit Dezember 2023 war die Beschränkung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Nun fällt auch diese weg. N26 hat nach eigenen Angaben über 8 Mio. Kund:innen in 24 europäischen Ländern.

N26: Wachstumsbeschränkung nach „intensivem und engen Austausch“ mit Behörde aufgehoben

„Diese Aufhebung ist für uns als N26 ein großer Meilenstein und die Folge einer sehr engen Zusammenarbeit und eines sehr engen Austausches mit dem Regulator über die letzten zweieinhalb Jahre“, sagte N26-Co-Founder und Co-CEO Valentin Stalf am Dienstag in einem Pressegespräch. Man werde den intensiven Austausch mit der Aufsichtsbehörde auch in Zukunft fortsetzen.

Neben den Wachstumsbeschränkungen hatte die BaFin im November 2021 außerdem einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Dieser werde laut Bescheid noch bis Ende des Jahres bleiben. Stalf kommentierte dies folgendermaßen: „Man muss dazu wissen, dass es ein ganz normaler Vorgang ist, wenn man eine längere und größere Anordnung hat, dass der Sonderbeauftragte auch über die Erfüllung der Anordnung noch einige Zeit bleibt“. Über Ende 2024 hinaus sei ein Verbleib aus jetztiger Sicht nicht geplant.

N26 setzt bei Geldwäsche-Bekämpfung auch auf künstliche Intelligenz

Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal verwies auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung: „Unsere Infrastruktur und der Einsatz fortschrittlicher Technologie ermöglichen es uns, Betrug und Geldwäsche in Echtzeit zu entdecken und zu bekämpfen. Wir wollen auf diesem Feld in den nächsten Jahren eine führende Rolle unter den europäischen Banken einnehmen“.

Eigenen Angaben zufolge hat N26 in den vergangenen zwei Jahren mehr als 100 Mio. Euro in Compliance sowie in die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche investiert. So habe man sich darauf vorbereitet, eine höhere Zahl neuer Kund:innen aufzunehmen, schreibt das Fintech in der Aussendung.

Die Neobank setzt dabei auch auf künstliche Intelligenz. Mit bestimmten Modellen will sie das Betrugspotenzial einzelner Kund:innen sogar bereits einschätzen können, bevor diese überhaupt ein Konto eröffnen.

Stalf will keine genaue Prognose für künftiges Kund:innen-Wachstum abgeben

Mit wie viel Kund:innen genau man nach Ende der Wachstumsbeschränkungen nun pro Monat rechne, darauf wollten sich die N26-Gründer:innen im Pressegespräch nicht festlegen lassen. „Wenn wir das genau wissen würden, dann könnten wir in die Zukunft schauen“, sagte Stalf. „Was wir aber natürlich wissen, ist, dass es eine deutliche Nachfrage nach unserem Produkt heute schon gibt. Wir mussten in den letzten Monaten immer wieder Märkte auf ausschließlich Premiumprodukte umstellen oder die Kommunikation extrem zurückfahren“.

Aus diesem Grund wisse man, dass die Nachfrage höher sei als die bisher von der Behörde erlaubten 60.000. „Ob es jetzt aber 70.000, 80.000, 90.000 oder sogar noch mehr sind, das kann ich heute noch nicht sagen“, schränkte Stalf ein.

„Werden nachhaltig pro Monat profitabel sein“

Anlässlich der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung bekräftigte N26 sein in der Vergangenheit bereits mehrfach kommuniziertes Ziel, im zweiten Halbjahr 2024 profitabel zu werden. Dies bezieht sich auf Monatsbasis: „Gleichzeitig ist es so, dass wir kein saisonales Geschäftsmodell haben“, erläuterte Stalf im Pressegespräch. „Wir werden dann auch nachhaltig pro Monat profitabel sein“.


Aus dem Archiv: Valentin Stalf im brutkasten-Videotalk (März 2023)

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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