05.07.2019

Ranking der 100 reichsten Österreicher: N26-Gründer sind reicher als Hermann Hauser

Erstmals schaffen es die Gründer Challenger-Bank N26, Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal, ins Ranking der reichsten Österreicher. Ihr Vermögen ist den Top100 des Wirtschaftsmagazins trend zufolge größer als jenes von Hermann Hauser.
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N26
(c) N26: Die Co-Founder von N26,Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf.

Laut dem Ranking der 100 reichsten Österreicher in der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsmagazins trend gehören auch die N26-Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal nun der Gruppe der Reichen an.  Die beiden Entrepreneure kommen dabei auf die Plätze 87 und 88 des Rankings.

+++N26 hat erstmals über 3,5 Millionen Kunden+++

Stalf und Tayenthal halten jeweils 12,5 Prozent Anteil an der Challengerbank N26, welche auf eine Bewertung von 2,3 Milliarden Euro kommt und somit als Unicorn gilt. Die Anteil von Stalf und Tayenthal  sind somit jeweils knapp 260 Millionen Euro wert.

Valentin Stalf, Co-Founder von N26, im Video-Interview

Als weiterer bekannter Player der Szene findet sich Hermann Hauser, Amadeus Capital, im Ranking der 100 reichsten Österreicher. Er findet sich auf Platz 97 wieder, also hinter den N26-Gründern.

+++Mehr dazu: Reiche Österreicher und ihre Startup-Beteiligungen+++

Auch andere bekannte Startup-Investoren finden sich im Ranking: Rene Benko sichert sich mit einem Vermögen von 4,1 Milliarden Euro Platz 8 des Rankings, Hans Peter Haselsteiner landet gemeinsam mit seiner Familie auf Platz 22, Hannes Androsch belegt Platz 86. Der Zweitplatzierte des Rankings, Red Bull-Gründer Dietrich Mateschitz, ist über seine Dietrich Mateschitz Beteiligungs GmbH ebenfalls an einem startup beteiligt, nämlich am Paketdienstvergleichsportal Checkrobin beteiligt.

Die reichsten Österreicher laut Top100-Ranking

Angeführt wird das Ranking auch dieses Jahr klar von den Familien Porsche und Piëch. Ihr in Stiftungen eingebrachtes Vermögen sank allerdings um rund 2,4 Milliarden Euro auf 37 Milliarden Euro, was vor allem an der schwachen Entwicklung der VW-Aktie während des Beobachtungszeitraums lag.

Der zuvor erwähnte Red-Bull-Gründer Dietrich Mateschitz kommt auf ein Vermögen von 15,6 Milliarden Euro (Platz 2), gefolgt von Elisabeth Schaeffler mit ihrem Sohn Georg (7 Milliarden Euro, Platz 3). Auf Rang vier landet Novomatic-Gründer Johann Graf (6,76 Milliarden Euro).

Das durchschnittliche Vermögen der Österreicher

Insgesamt mussten viele im Ranking genannte Superreiche Einbußen in ihrem Vermögen hinnehmen, weil sich die Börsen im Jahr 2018 schlecht entwickelt haben – dafür ist im Gegenzug der Wert von Immobilien in Österreich weiter gestiegen, welche bei den Superreichen im Schnitt rund 20 Prozent ihres Anlagevermögens ausmachen. Insgesamt weist das Ranking des trend 42 Milliardäre auf.

Die hundert wohlhabendsten Familien kommen laut trend heuer auf rund 175 Milliarden Euro. Das entspricht rund zehn Prozent des österreichischen Privatvermögens. Gut 40 von ihnen sind Milliardäre. Zum Vergleich: Laut Angaben der Schweizer Bank UBS liegt das Vermögen der Österreicher im Schnitt bei 150.000 Euro, beziehungsweise 200.000 Euro bei Erwachsenen. Der Gesamtbesitz aller Bürger dieses Landes liegt bei 1.320 Milliarden Euro – laut vom trend zitierten Zahlen der Nationalbank ist gut die Hälfte davon Finanzvermögen, etwas weniger als die Hälfte entfällt auf Immobilien.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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