17.04.2019

N26: So reagiert die Challenger-Bank auf die jüngsten Geldwäsche-Vorwürfe

Laut einem aktuellen Bericht gibt es bei N26 hunderte Konten, die für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche genutzt werden. Die von Österreichern gegründete Challenger-Bank reagiert nun auf die Vorwürfe.
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N26
(c) N26

Die negativen Schlagzeilen rund um die von Österreichern gegründete Challenger-Bank N26 reißen nicht ab. Nun zeigen Recherchen von SZ und NDR, dass Kriminelle in hunderten Fällen Konten bei N26 eröffnet haben, um dort Geld zu waschen.

Dabei werden ahnungslose Kunden von vermeintlichen Marktforschungsunternehmen dazu verleitet, bei N26 ein Konto zu eröffnen – angeblich, um das Video-Identverfahren der Bank zu testen. Die Betrüger können anschließend das Konto für die Geldwäsche nutzen. Für die Kunden kann das üble Konsequenzen haben: Selbst in den Fällen, in denen sie reingelegt wurden, drohen ihnen Verfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche. Den beiden Medien liegt eine Liste von rund 400 derartigen N26-Konten vor.

Bafin prüft N26

Vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass Betrüger Konten von N26 leerräumten und diese gesperrt wurden, der Kundenservice aber nicht erreichbar war (der brutkasten berichtete: Interview mit Valentin Stalf zum Betrugsfall).

Die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin nimmt N26 nun stärker unter die Lupe: Unter anderen geht es dabei darum, dass der Personalstand anscheinend nicht ausreichend mit der Zahl der Kunden mitgewachsen ist (der brutkasten berichtete).

So reagiert die Bank

Von N26 heißt es in einem Statement gegenüber dem brutkasten, dass man als lizensierte Bank dazu verpflichtet sei, die Identität der Kunden vor der Kontoeröffnung zu prüfen. Diese geschieht unter anderem mit dem Video-Identifikationsverfahren. Das gesamte Verfahren ist von der BaFin streng reguliert, betont man bei N26. Bei der Auswahl der Verfahren beachte man die rechtlichen Vorgaben, daneben spiele aber auch die Nutzererfahrung eine große Rolle. Man arbeite ausschließlich mit lizensierten Partnern, und die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult.

Zum Thema Missbrauch heißt es weiter wörtlich:

Um  Missbrauch vorzubeugen, fragen wir unsere Kunden gleich im ersten Schritt, ob sie sich darüber bewusst sind, dass sie ein Bankkonto bei N26 eröffnen und ihre Identität ausschließlich dafür verifizieren. Diese Vorsichtsmaßnahme haben wir implementiert, weil zunehmend Menschen über das sogenannte “Social Engineering” dazu gebracht werden eine Video-Verifizierung durchzuführen. Dabei geben Betrüger auf betrügerischen Webseiten unter anderem vor, Kredite zu vergeben, Daten als Marktforschungsinstitute zu erheben, eine Wohnung oder einen Job als Produkttester zu vergeben. Im Rahmen eines solchen “Recruitingprozesses” werden die betroffenen Personen aufgefordert, ihre Identität über den N26-Video-Chat zu verifizieren. Unwissentlich eröffnen sie jedoch ein Bankkonto anstatt sich für den Job zu bewerben. Dieses Konto kann dann von den Betrügern für kriminelle Zwecke wie Geldwäsche verwendet werden. Wir arbeiten eng mit den Behörden zusammen, die im Bereich Cybercrime and Social Engineering ermitteln, und informieren unsere Kunden darüber, wie sie sich vor Identitätsdiebstahl schützen können – zum Beispiel auf unserem Unternehmensblog: https://n26.com/de-de/blog/social-engineering


Nach
der Identitätsprüfung führen wir fortlaufendes Transaktionsmonitoring sowie zahlreiche weitere Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche durch. Hinweise auf betrügerische Transaktionen auf N26 Konten erhalten wir, wenn sich Geschädigte bei uns melden oder bereits Ermittlungsbehörden eingeschaltet worden sind, die dann mit entsprechenden Auskunftsersuchen an uns herantreten. Sobald wir davon ausgehen, dass hinter einer Identifizierungsanfrage ein Betrug bzw. ein Identitätsdiebstahl steckt, leiten wir sofort alle notwendigen Schritte zur Abschaltung eventuell vorhandener Webseiten ein. Die beschriebenen betrügerischen Webseiten liegen außerhalb des Einflussbereichs von N26.

Als Bank unterliege man strengen regulatorischen Anforderungen und einem fortlaufenden Transaktionsmonitoring, heißt es außerdem. So könne man verdächtige Konten filtern und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Auffällige Transaktionen werden an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) oder direkt an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Zudem entwickle man die Verifizierungsmethoden in einem internen Kompetenzzentrum weiter.

„Sowohl traditionelle Banken als auch Challenger Banken sind regelmäßig Angriffen von Betrügern ausgesetzt, auch wir können das nicht verhindern“, heißt es abschließend seitens N26: „Aber natürlich tun wir alles, damit unsere Sicherheitsstandards jederzeit auf dem aktuellsten Stand sind, prüfen stets, wo Optimierungsbedarf besteht, und leiten gegebenenfalls notwendige Schritte ein.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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