21.08.2017

N26 knackt die 500.000 Kunden-Marke

Die mobile Bank N26 hat ihre Kundenzahl auf 500.000 gesteigert. Allein in den letzten 5 Monaten sind 200.000 neue Nutzer dazu gekommen. Das Berliner Startup, das inzwischen eine Banklizenz hat, ist in 17 Märkten in Europa aktiv und in der gesamten Eurozone verfügbar.
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(c) N26: Die beiden Co-Founder Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal.

Gegründet von den Wienern Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf, hat das Berliner FinTech N26, seit dem Launch Anfang 2015, nach eigenen Angaben über fünf Milliarden Euro in Transaktionen verbucht. Im März 2017 zählte N26 noch 300.000 Kunden (Der Brutkasten berichtete). Heute sind es bereits eine halbe Million, täglich kommen im Durchschnitt somit über 1.500 neue Kunden dazu. Das Wachstum basiert primär auf Empfehlungen bestehender Kunden. Dadurch bleiben die Kunden-Akquisitionskosten verhältnismäßig gering. Der Kurs des Unternehmens bleibt weiterhin auf Wachstum und Skalierung. Namhafte Investoren haben bisher in Summe über 55 Millionen US-Dollar in N26 investiert: Neben Li Ka-Shings, Horizons Ventures und Valar Ventures sind auch die Mitglieder des Zalando Management Boards, EarlyBird Ventures, Redalpine Ventures und weitere an Bord.

N26 Plattform-Strategie als Geschäftsmodell

Rund um das Geschäftsmodell von N26 herrschte lang viel Rätselraten. Denn das Kernprodukt, das N26 Girokonto und die dazugehörige Mastercard, die man digital beantragt, ist kostenlos. Tatsächlich hat N26 jedoch sehr ähnliche Umsatzströme wie traditionelle Banken. Geld kommt etwa über Kreditprodukte, Überziehungsrahmen, Investitionsprodukte, Sparprodukte, Versicherungsprodukte, die Prämiumkarte und internationale Überweisungen herein. Der Unterschied: Die mobile Bank hat kein Filialnetz und zugleich eines der modernsten Technologiesysteme in Europa und eine schlanke, agile Organisationsstruktur.

Lange Zeit war aus Top-Banking-Kreisen in Österreich trotzdem immer wieder zu hören, N26 habe mit dem Gratis Girokonto kein Geschäftsmodell, unterschätze die Kosten der Kundenakquisition und werde nach dem Erwerb der Banklizenz mit Complience-Kosten und Administration überladen werden. Auch werde man durch die zwingenden Bank-Regulatorien langsamer werden. „Wir sehen uns erst einmal an, wie sie mit diesen Themen klar kommen“ – so der Tenor in Gesprächen von Managern etablierter Banken mit dem Brutkasten.

Doch es zeigt sich: N26 scheint diese Herausforderungen im Griff zu haben. Der Kurs des Berliner FinTechs bleibt auf Wachstum und Kundenakquise. Die Produktentwicklung steht im Vergleich zur Monetisierung nach wie vor klar im Fokus. N26 arbeitet konsequent an der „Plattform-Strategie“ weiter: Man will seinen Kunden die besten digitalen Angebote auf einer einzigen Plattform bieten. Die Produktpalette aus Finanzprodukten und Zusatzdiensten rund um das Gratis Girokonto soll den entsprechenden Umsatz bringen. Das Angebot wird dabei laufend erweitert. Die Produkte werden sowohl selbst gebaut als auch in Partnerschaften mit diversen Startups und etablierten Unternehmen angeboten. Durch Big-Data-Analysen im Hintergrund werden den Kunden passende Angebote angezeigt.

„Diese Positionierung als Schnittstelle zwischen Endverbraucher und Anbieter für Finanzprodukte soll N26 zur führenden mobilen Bank für digitale Kunden in Europa machen. Die Kunden sollten sich darauf verlassen können, die besten Produkte auf N26 zu finden“, erklärt Valentin Stalf, Gründer und CEO von N26 im Livestream mit dem Brutkasten.

Laufender Ausbau der Plattform und Internationalisierung

Seit April 2017 bietet die mobile Bank beispielsweise ein Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler. Weitere Businesskundensegmente sollen folgen. Im Mai führte N26 ein Festgeld-Sparangebot in Kooperation mit WeltSparen ein, im Juni ging in Partnerschaft mit Clark ein eigener Versicherungsservice an den Start. Als bislang jüngste Neuerungen folgten im Juli die Erweiterung des bestehenden Kreditangebots durch die Integration von auxmoney (Der Brutkasten berichtete) auf der N26-Plattform und die erste native App-Integration des Mastercard SecureCode für mehr Sicherheit im Mobile Banking und bei Online-Zahlungen.

Ziel ist es, das Produktangebot auch in den internationalen Märkten weiter auszubauen. Angekündigt wurde bereits die Unterstützung von Apple Pay durch N26 in Italien, Spanien und Frankreich noch in diesem Jahr.

+++ Dossier: FinTech +++

Wachstumsstrategie und Skalierbarkeit der Kosten

Das rasante Wachstum wirft jedoch Fragen bezüglich der Skalierbarkeit der Kosten auf. N26 hatte bekanntlich Mitte 2016 hunderten Kunden das Gratis-Girokonto aufgekündigt, weil diese zu viele Bargeldbehebungen durchgeführt hatten. Denn die Transaktionskosten bei Bargeldbehebungen summieren sich bei jedem weiteren Kunden hoch. Das Image litt freilich unter der Aktion.

Zudem stellt sich die Frage der Customer-Care-Skalierung. Auch die Complience-, Legal- und Risk-Kosten dürften steigen. Und nicht zuletzt können sich Eigenkapitalvorschriften für Banken aufs Wachstum auswirken, Stichwort: Sicherheitseinlagen.

CEO Stalf sieht diese Herausforderungen im Brutkasten-Livestream gelassen: Lediglich die Skalierung des Customer-Care stelle eine relevante kostentechnische Komponente dar, die skaliert werden müsse. Und hier arbeite N26 beispielsweise an einem Chatbot, der über 50 Prozent der Anfragen beantworten könne.

Geringe Kunden-Akquisitionskosten durch Kunden-Weiterempfehlungen

Einen neuen Marktzugang aufzubauen kann auch in der digitalen Welt sehr teuer sein. Das wird von Startups oft unterschätzt. Die Kosten für die Kundenakquisition sind somit ein großes Thema, das zu lösen ist. Die Marketingkosten können hier explodieren.

Der wesentliche Treiber für das Wachstum bei N26 sei die Weiterempfehlung durch bestehende Kunden, sagt Valentin Stalf: „Dadurch realisieren wir deutlich niedrigere Kunden-Akquisitionskosten.“ Damit scheint N26 einen Weg zur Bewältigung dieser Herausforderung gefunden zu haben, was bei so einem „Massengeschäft“ sicher erfolgskritisch ist. Ob dieser Trend andauern kann, muss sich allerdings erst zeigen.

Denn eigentlich kann angenommen werden, dass traditionelle Banken bei den Kunden-Akquisitionskosten gegenüber N26 im Vorteil sind. Sie haben die Kunden bereits und können diese leichter auf neue Produkte aufmerksam machen oder gar umstellen. So wird die Erste Bank ihr ursprüngliches Onlinebanking, das netbanking und die netbanking-App mit 8. November 2017 einstellen und alle Kunden auf George migrieren (siehe unten).

Entscheidende Vorteile gegenüber den traditionellen Konkurrenten

Mit 1. Jänner 2018 tritt die zweite Zahlungsverkehrsrichtlinie (PSD2) in Kraft. Sie verpflichtet die Banken, Drittanbietern unentgeltlich Zugang zu den Kontoinformationen ihrer Kunden zu gewähren. Dadurch wird ein neuer Wettbewerb eröffnet.

Worum geht‘s? Auf Kundenwunsch müssen die Banken den Drittanbietern ihre Kundendaten zur Verfügung stellen. FinTechs erhalten somit den Zugang zu Kontodaten von Bankkunden und können ihnen neue, innovative Dienste anbieten. Diese haben freie Auswahl, sowohl bei Banking-Anwendungen, als auch bei den Anbietern. Das wird von N26 als große Chance gesehen, aber auch von der Konkurrenz.

Erste Bank und Sparkassen haben beispielsweise vor rund zweieinhalb Jahren in Österreich die digitale Plattform George gelauncht. George wurde als digitales Banking konzipiert, das für künftige technologische Entwicklungen gerüstet ist. Die Monetisierung erfolgt vor Allem über einen Plug-In Store, wo man individuelle Zusatz-Features erwerben kann. Durch die PSD2 werden dort auch Drittanbieter ihre Services zur Verfügung stellen können. George zählt aktuell über eine Million Kunden.

Der entscheidende Vorteil von N26 in diesem Wettbewerb könnte neben der schlanken Kostenbasis vor Allem die Geschwindigkeit bei der Umsetzung sein. Ideen gibt es bekanntlich viele, es kommt schlussendlich darauf an, wer sie am besten und schnellsten anbieten kann. Hier setz N26 auf die Startup-ähnliche, agile Organisationsstruktur.

Auch bei der User-Experience dürfte N26 im Moment vorne liegen. Das Konto kann man in nur acht Minuten von zuhause mittels Videoidentifikation eröffnen. Doch auch hier schläft die Kokurrenz nicht. Die ING-DiBa überspringt in Österreich dieses Identifikationsverfahren und arbeitet beispielsweise bereits an Verfahren, die auf der optischen Zeichenerkennung beruhen und die Zeit für Vorgänge, die einer Identifikation bedürfen, nochmals deutlich verkürzen können. Zudem sorgen die Verfahren für mehr Kundenakzeptanz und Sicherheit, heißt es von ING-DiBa.

Fest steht: Im Moment findet in der Bankenwelt ein Wandel statt. Es ist mit Spannung zu erwarten, wie es weitergeht und wer sich am Ende durchsetzen kann.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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