14.11.2025
KONTROLLGREMIUM

N26 erweitert Aufsichtsrat mit „drei herausragenden Führungspersönlichkeiten“

Die Berliner Neobank N26, gegründet von den Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal, stellt ihr Kontrollgremium neu auf: Gleich drei ausgewiesene Branchenexperten ziehen in den Aufsichtsrat ein. 
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Die drei neuen Mitglieder des N26-Aufsichtsrats (l.n.r.): Andreas Dombret, Daniel Terberger und Byron Haynes. | Foto: N26

Mit Andreas Dombret, Byron Haynes und Daniel Terberger holt sich das FinTech jahrelange Management-Erfahrung sowie breites Know-how in Bankwesen, Kapitalmärkten und IPO-Prozessen an Bord. Die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats treten ihr Amt mit sofortiger Wirkung an. Laut Unternehmen soll das Gremium in Kürze weiter erweitert werden. Alle Ernennungen stehen unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung durch die deutsche Bankenaufsichtsbehörde BaFin.

Für Aufmerksamkeit sorgte N26 zuletzt im August, als Co-Founder Valentin Stalf seinen Rückzug als CEO bekannt gab und ankündigte nach einer „Übergangsphase“, in den Aufsichtsrat wechseln zu wollen. (brutkasten berichtete). Einen genauen Zeithorizont dafür gab die Neobank nicht an. Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Marcus W. Mosen, rückte daraufhin als Co-CEO nach (brutkasten berichtete).

Dombret soll Aufsichtsratsvorsitz übernehmen

Wie N26 in einer Aussendung mitteilt, sei geplant, dass Andreas Dombret den Vorsitz im Aufsichtsrat übernehmen wird. Der ehemalige Bundesbank-Vorstand bringt langjährige Erfahrung aus leitenden Positionen bei der Deutschen Bank, der Bank of America sowie aus seiner Tätigkeit als Senior Advisor bei Oliver Wyman mit. Zudem lehrt er an der Columbia University und der EBS.

Zu seiner neuen Rolle sagt Dombret: “N26 verfügt über ein enormes Potenzial, seine Rolle als Innovator im europäischen Bankwesen weiter auszubauen. Mit der Übernahme meiner neuen Funktion freue ich mich darauf, eng mit den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats zusammenzuarbeiten, um die Unternehmensführung weiter zu stärken und sicherzustellen, dass N26 auch künftig nachhaltigen, langfristigen Mehrwert schafft.”

Haynes und Terberger verstärken das Gremium

Byron Haynes, derzeit Vorsitzender des General- und Aufsichtsrats der Novo Banco in Portugal, war zuvor CEO der österreichischen BAWAG und bekleidete zuvor Führungspositionen bei ABN AMRO und RBS. 2018 war er außerdem Senior Advisor beim Wiener FinTech baningo (brutkasten berichtete).

Daniel Terberger, Vorstandsvorsitzender der KATAG AG, soll das Gremium um unternehmerische und internationale Erfahrung ergänzen. Er begann seine Karriere bei der Deutschen Bank in Hongkong, New York und Frankfurt und sitzt heute in mehreren Aufsichtsräten, darunter ECE Hamburg, Sixt SE und Gebrüder Weiss.

Tayenthal: “Herausragende Führungspersönlichkeiten”

Die drei neuen Mitglieder arbeiten künftig gemeinsam mit den bisherigen Aufsichtsräten Jörg Gerbig, Déborah Carlson-Burkart und Peter Kleinschmidt. Mit der erweiterten Zusammensetzung vereine N26 umfassende Finanzexpertise, Governance-Erfahrung und tiefes Branchenwissen, so das Unternehmen.

Co-CEO und Co-Founder Maximilian Tayenthal zur Neubesetzung: “Mit der Berufung von Dr. Andreas Dombret, Byron Haynes und Dr. Daniel Terberger begrüßen wir drei herausragende Führungspersönlichkeiten in unserem Aufsichtsrat. Ich bin überzeugt, dass diese breite Expertise ein entscheidender Motor für den anhaltenden strategischen Erfolg von N26 sein wird.”

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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