01.03.2022

N26 Co-Founder: „Bis Ende des Jahres wird N26 für Börsengang bereit sein“

Im Rahmen des Mobile World Congress (MWC) in Barcelona äußerte sich N26-Mitgründer Maximilian Tayenthal zu einem bevorstehenden IPO der Smartphone-Bank.
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Maximilian Tayenthal, Co-Founder von N26
Maximilian Tayenthal, Co-Founder von N26. (c) N26

Die Börsenpläne der Neobank N26 sind schon länger kein Geheimnis mehr. Bereits im April 2021 äußerte N26 Co-Founder Maximilian Tayenthal, dass sich N26 für einen bevorstehenden IPO in Stellung bringt.

Im Rahmen des Mobile World Congress (MWC), der aktuell in Barcelona über die Bühne geht, konkretisierte der gebürtige Wiener nun den Zeitplan erneut – zumindest was die internen Vorbereitungen dafür betrifft. „Bis Ende des Jahres wird N26 strukturell für einen Börsengang bereit sein“, so Tayenthal in einem Interview mit CNBC am Rande der Technologiekonferenz.

N26 könnte erst 2024 an die Börse gehen

Obgleich die Bank intern bis Ende 2022 die Vorbereitungen für einen IPO getroffen haben möchte, könnte dieser laut Thayenthal erst Ende 2024 erfolgen. Er fügte nämlich hinzu: „Wir stehen nicht unter dem Druck, in nächster Zeit an die Börse zu gehen. Die privaten Märkte haben sich als unglaublich liquide erwiesen“.

Erst im Oktober letzten Jahres holte sich N26 ein 700 Millionen Euro Investment zu einer Bewertung von rund acht Milliarden Euro. Das frische Kapital wurde damals aufgenommen, um in neue Bereiche wie Krypto und Aktienhandel vorzustoßen.

Pläne für Krypto- und EFT-Trading

Dass die von zwei Österreichern in Berlin gegründete Neobank N26 in diesem Frühjahr auch ein Krypto- und ETF-Trading-Angebot launchen will, ist bereits bekannt. Offen ist noch, wie das FinTech diesen Plan umsetzen möchte.

Für Aufsehen sorgten jüngst Gerüchte um eine Partnerschaft zwischen N26 und Bitpanda, die sich erst Mitte Feber verdichteten. N26 könnte hier auf die „White-Label-Lösung“ von Bitpanda zurückgreifen, die bereits im B2B-Bereich von zahlreichen Banken zur Anwendung kommt.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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