13.08.2020

N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Der für heute angesetzte N26-Betriebsratstermin fand trotz einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Berliner Arbeitsgerichts dennoch statt. Als Veranstalter traten nicht die Mitarbeiter, sondern die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen. Das N26-Management sieht darin einen Verstoß gegen die Verfügung, die aufgrund eines mangelhaften Hygienekonzepts erwirkt wurde.
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Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf - Swarovski steigt ein N26-Rückzug aus den USA
© Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

Der Tag rund um die geplante Betriebsratsgründung bei N26 hat es in sich: Noch am Vormittag hieß es, dass aufgrund einer von der Unternehmensleitung erwirkten einstweiligen Verfügung die geplanten Betriebsratstermine am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden werden. Im Antrag wurde ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt – der brutkasten berichtete.

N26-Betriebsratstermin fand statt

Kurz vor Mittag wendete sich allerdings das Blatt. Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird. Dabei versuchten die Mitarbeiter die einstweilige Verfügung zu umgehen, indem nicht sie selbst als Veranstalter auftraten, sondern die Gewerkschaft Verdi.

Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt. Gegen 15 Uhr verkündeten die teilnehmenden Mitarbeiter, dass erfolgreich eine Sitzung abgehalten wurde. In einem entsprechenden Tweet hieß es dazu: „Die N26 Operations GmbH hat einen Wahlvorstand gewählt. Sie wird nun mit der Organisation einer Betriebsratswahl beginnen.“ Morgen soll für eine zweite Gesellschaft der N26 Group, die N26 GmbH, eine ähnliche Sitzung stattfinden.

Parallelveranstaltung führt zu Kritik

Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.

Zeitgleich fand ein von der Unternehmensleitung kurzfristig anberaumtes Online-Kick-Off-Event statt, bei dem über eine „alternative Mitarbeitervertretung für die gesamte N26 Group“ gesprochen wurde. Dies führte auf Seiten der N26-Mitarbeiter, die für einen Betriebsrat kämpfen, zu scharfer Kritik.

Zudem äußerten sich die Mitarbeiter auf einem eigens eingerichteten Internet-Blog zum Vorwurf, dass ihr Hygienekonzept laut Unternehmensleitung mangelhaft sei: „Der von uns ausgewählte Veranstaltungsort bietet Platz für bis zu 500 Personen bei angemessener räumlicher Distanz. Die N26 Operations GmbH hat weniger als 500 Mitarbeiter, so dass ein Treffen auch dann stattfinden kann, wenn sich alle für die Teilnahme entscheiden.“

Die Reaktion der Unternehmensleitung

Der brutkaten kontaktierte am Donnerstagnachmittag N26 für eine Stellungnahme. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich wie folgt:

„Wir möchten nochmal deutlich machen, dass weder die Gründer noch das Managementteam von N26 sich gegen eine Arbeitnehmervertretung und -beteiligung – egal welcher Form – stellt oder gegen sie vorgeht. Die einstweilige Verfügung erfolgte durch das Arbeitsgericht aufgrund der Tatsache, dass es kein Gesundheits- oder Sicherheitskonzept für eine solch große Versammlung gab.“

Auch die Durchführung des Betriebsrattermins durch Verdi hätte laut N26 an der Tatsache nichts geändert, dass bislang kein ausreichendes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorliegt und die einstweilige Verfügung noch immer aufrecht bleibt.

Nun liegt der Ball beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht, das sich bislang dazu noch nicht geäußert hat. Die Entscheidung des Gerichtes und die in der Betriebsratssitzung getroffenen Entschlüsse – sofern sie gültig sind – werde man natürlich mittragen.

N26 möchte “Employee Representation Board”

Im Zuge der Debatte rund um die Gründung eines Betriebsrat brachte die Unternehmensleitung des öfteren ein sogenanntes „Employee Representation Board“ als alternative Mitarbeitervertretung ein. Dazu heißt es von der Unternehmensleitung:

„Als Unternehmen denken wir über die neue Möglichkeit eines globalen Employee Representation Board nach, über das wir gerade intern sehr viele Gespräche führen. Dieses Board kann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Stimme geben, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten N26 Gesellschaft oder Land. Wir möchten nicht, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich in einem so wichtigen Prozess ausgeschlossen fühlen. Unser gesamtes N26 Team sollte eine Stimme und die Möglichkeit haben, sich in einem solchen Gremium repräsentiert zu fühlen.“

Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt. Eine Koexistenz beider Gremien sei jedenfalls aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingung zu akzeptieren, da es nicht der Unternehmensleitung obliegt, ob ein Betriebsrat gegründet wird, sondern der Belegschaft, so der Unternehmenssprecher abschließend.


+++ UPDATE (14.08.2020 / 15:28 Uhr) Begründung des Berliner Arbeitsgerichts +++

Gegenüber dem brutkasten begründet Andrea Baer, Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, die Stattgabe der einstweiligen Verfügung wie folgt:

Hintergrund der Stattgabe ist die Befürchtung eines Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Von Abläufen vor Ort – d.h. ob, wie und von wem ggf. doch eine Versammlung durchgeführt wurde, habe ich keine Kenntnis. Ob es zu Verstößen gegen die vorliegenden einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weiß ich nicht. Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen, ob ggf. welche Beschlüsse wirksam wären oder nicht kann ich nicht vorab beurteilen. Eingegangen sind hier bisher fünf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Noch offene Verfahren dürften sich aufgrund Zeitablaufs insofern erledigt haben als eine rückwirkende Untersagung nicht möglich ist.

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Mistral.
© LinkedIn/Canva - Arthur Mensch, Co-Founder und CEO Mistral AI.

Drei Milliarden Euro. Das ist die Summe, die der französische Anthropic- und OpenAI-Herausforderer Mistral in seiner heute verkündeten Series-D-Finanzierungsrunde aufnahm. Es ist die größte VC-Runde für ein Tech-Unternehmen in der europäischen Geschichte – und das für ein gerade einmal drei Jahre altes Unternehmen.

Den Lead in der Runde übernahm mit Samsung – wenig überraschend – ein außereuropäischer Player. Dazu kommen große US-Investoren wie PSG Equity als Co-Lead, a16z und Nvidia, aber auch eine ganze Reihe europäischer Kapitalgeber, darunter der Scaleup Europe Fund der schwedischen EQT als weiterer Co-Lead.

Keine normalen Umstände

Drei Milliarden Euro. Eine Bewertung von 21 Milliarden Euro. Das sollte unter normalen Umständen ein Garant für den großen Durchbruch sein. Zum Vergleich: Meta (damals Facebook) genügten vor seinem Börsengang insgesamt 2,27 Milliarden US-Dollar VC-Kapital, um sich im Social-Media-Wettlauf klar an die Spitze zu setzen und zum Tech-Giganten zu werden.

Doch die Umstände sind nicht normal. Der KI-Wettlauf hat die Volumina an VC-Kapital vor allem in den USA auf ein nie dagewesenes Level gehievt. Anthropic, das Unternehmen hinter Claude, hat allein in seiner Series-H-Runde im Mai dieses Jahres 65 Milliarden US-Dollar aufgenommen und steht bei einer Bewertung von 965 Milliarden Dollar. OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, hat diesen März in seiner Finanzierungsrunde sogar 122 Milliarden US-Dollar eingesammelt und steht bei einer Bewertung von 852 Milliarden Dollar.

Beim insgesamt aufgenommenen Kapital steht Mistral (ca. 6 Mrd. Euro inklusive Kredite) in einem Verhältnis von etwa 1:19 zu Anthropic (mindestens 130 Mrd. US-Dollar) und 1:26 zu OpenAI (mindestens 180 Mrd. US-Dollar). Das wird im beinharten internationalen Tech-Wettlauf vermutlich nicht ausreichen.

Digitale Souveränität als Verkaufsargument

Und das weiß man auch beim französischen Scaleup. Der größte Trumpf, den es in der Hand hat, ist, dass es aus Europa kommt. Punkten kann das Unternehmen vor allem bei den Themen Digitale Souveränität und Datensicherheit. Und das wiederum sind Fragen, die im B2B- und vor allem im öffentlichen Bereich deutlich schwerer wiegen als im B2C-Bereich, den aktuell Anthropic, OpenAI und Google dominieren.

„Während der ersten Welle der generativen KI lautete die zentrale Frage: Wer kann das leistungsstärkste Modell entwickeln? Unternehmen und Regierungen stellen sich nun eine andere Frage: „Wie können sie die Leistungsfähigkeit der KI für ihre geschäftskritischen Anforderungen nutzen, ohne die Kontrolle über die Infrastruktur und den Informationskreislauf abzugeben?“, heißt es von Mistral in der Presseaussendung zur aktuellen Kapitalrunde.

Die Frage will man freilich mit dem eigenen Produkt beantworten. „Die Nachfrage nach dieser Kombination aus Leistung, Kontrolle, Auswahlmöglichkeiten und Unabhängigkeit nimmt weltweit zu“, ist man sich sicher. Und Mistral sei das weltweit einzige KI-Unternehmen, das den gesamten Stack entwickle, der dafür erforderlich ist: „Open-Weight-Modelle, die Infrastruktur und die Rechenkapazität, auf der sie laufen, und die Produkte, mit denen sie in den Unternehmen wirksam werden“.

Ausstehender Beweis

Dass diese Argumente angesichts des europäischen Diskurses durchaus valide sind, liegt auf der Hand. Ob die Rechnung am Ende auch betriebswirtschaftlich aufgeht, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Mistral bekommt durch die Mega-Runde genug Luft, um sich innerhalb Europas weiterhin im öffentlichen und im Unternehmenssegment zu etablieren. Doch dass das ausreicht, um das eingesetzte Kapital (mehrfach) zurückzuspielen, muss erst bewiesen werden.

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N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

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  • Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird.
  • Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt.
  • Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.
  • Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt.

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