13.08.2020

N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Der für heute angesetzte N26-Betriebsratstermin fand trotz einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Berliner Arbeitsgerichts dennoch statt. Als Veranstalter traten nicht die Mitarbeiter, sondern die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen. Das N26-Management sieht darin einen Verstoß gegen die Verfügung, die aufgrund eines mangelhaften Hygienekonzepts erwirkt wurde.
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Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf - Swarovski steigt ein N26-Rückzug aus den USA
© Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

Der Tag rund um die geplante Betriebsratsgründung bei N26 hat es in sich: Noch am Vormittag hieß es, dass aufgrund einer von der Unternehmensleitung erwirkten einstweiligen Verfügung die geplanten Betriebsratstermine am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden werden. Im Antrag wurde ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt – der brutkasten berichtete.

N26-Betriebsratstermin fand statt

Kurz vor Mittag wendete sich allerdings das Blatt. Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird. Dabei versuchten die Mitarbeiter die einstweilige Verfügung zu umgehen, indem nicht sie selbst als Veranstalter auftraten, sondern die Gewerkschaft Verdi.

Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt. Gegen 15 Uhr verkündeten die teilnehmenden Mitarbeiter, dass erfolgreich eine Sitzung abgehalten wurde. In einem entsprechenden Tweet hieß es dazu: “Die N26 Operations GmbH hat einen Wahlvorstand gewählt. Sie wird nun mit der Organisation einer Betriebsratswahl beginnen.” Morgen soll für eine zweite Gesellschaft der N26 Group, die N26 GmbH, eine ähnliche Sitzung stattfinden.

Parallelveranstaltung führt zu Kritik

Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.

Zeitgleich fand ein von der Unternehmensleitung kurzfristig anberaumtes Online-Kick-Off-Event statt, bei dem über eine “alternative Mitarbeitervertretung für die gesamte N26 Group” gesprochen wurde. Dies führte auf Seiten der N26-Mitarbeiter, die für einen Betriebsrat kämpfen, zu scharfer Kritik.

Zudem äußerten sich die Mitarbeiter auf einem eigens eingerichteten Internet-Blog zum Vorwurf, dass ihr Hygienekonzept laut Unternehmensleitung mangelhaft sei: “Der von uns ausgewählte Veranstaltungsort bietet Platz für bis zu 500 Personen bei angemessener räumlicher Distanz. Die N26 Operations GmbH hat weniger als 500 Mitarbeiter, so dass ein Treffen auch dann stattfinden kann, wenn sich alle für die Teilnahme entscheiden.”

Die Reaktion der Unternehmensleitung

Der brutkaten kontaktierte am Donnerstagnachmittag N26 für eine Stellungnahme. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich wie folgt:

“Wir möchten nochmal deutlich machen, dass weder die Gründer noch das Managementteam von N26 sich gegen eine Arbeitnehmervertretung und -beteiligung – egal welcher Form – stellt oder gegen sie vorgeht. Die einstweilige Verfügung erfolgte durch das Arbeitsgericht aufgrund der Tatsache, dass es kein Gesundheits- oder Sicherheitskonzept für eine solch große Versammlung gab.”

Auch die Durchführung des Betriebsrattermins durch Verdi hätte laut N26 an der Tatsache nichts geändert, dass bislang kein ausreichendes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorliegt und die einstweilige Verfügung noch immer aufrecht bleibt.

Nun liegt der Ball beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht, das sich bislang dazu noch nicht geäußert hat. Die Entscheidung des Gerichtes und die in der Betriebsratssitzung getroffenen Entschlüsse – sofern sie gültig sind – werde man natürlich mittragen.

N26 möchte “Employee Representation Board”

Im Zuge der Debatte rund um die Gründung eines Betriebsrat brachte die Unternehmensleitung des öfteren ein sogenanntes “Employee Representation Board” als alternative Mitarbeitervertretung ein. Dazu heißt es von der Unternehmensleitung:

“Als Unternehmen denken wir über die neue Möglichkeit eines globalen Employee Representation Board nach, über das wir gerade intern sehr viele Gespräche führen. Dieses Board kann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Stimme geben, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten N26 Gesellschaft oder Land. Wir möchten nicht, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich in einem so wichtigen Prozess ausgeschlossen fühlen. Unser gesamtes N26 Team sollte eine Stimme und die Möglichkeit haben, sich in einem solchen Gremium repräsentiert zu fühlen.”

Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt. Eine Koexistenz beider Gremien sei jedenfalls aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingung zu akzeptieren, da es nicht der Unternehmensleitung obliegt, ob ein Betriebsrat gegründet wird, sondern der Belegschaft, so der Unternehmenssprecher abschließend.


+++ UPDATE (14.08.2020 / 15:28 Uhr) Begründung des Berliner Arbeitsgerichts +++

Gegenüber dem brutkasten begründet Andrea Baer, Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, die Stattgabe der einstweiligen Verfügung wie folgt:

Hintergrund der Stattgabe ist die Befürchtung eines Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Von Abläufen vor Ort – d.h. ob, wie und von wem ggf. doch eine Versammlung durchgeführt wurde, habe ich keine Kenntnis. Ob es zu Verstößen gegen die vorliegenden einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weiß ich nicht. Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen, ob ggf. welche Beschlüsse wirksam wären oder nicht kann ich nicht vorab beurteilen. Eingegangen sind hier bisher fünf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Noch offene Verfahren dürften sich aufgrund Zeitablaufs insofern erledigt haben als eine rückwirkende Untersagung nicht möglich ist.

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Cocoon Capital Advisory Sebastian Kurz - Startups und Beteiligungen - Dream Security
Sebastian Kurz | (c) EVP via Wikimedia Commons

Vor gut zwei Jahren co-gründete der österreichische Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz das Cybersecurity-Startup Dream Security. Mit an Bord ist Shalev Hulio, Ex-CEO der Spionagefirma NSO. Bereits zum Start holte sich das Unternehmen 20 Millionen US-Dollar Kapital. Kurz hielt danach ein Drittel der Anteile.

Investment an Gaza-Grenze

Im November 2023 holte sich Dream ein neues Investment in Höhe von 33,6 Millionen US-Dollar. Kurz hielt danach noch rund 20 Prozent der Anteile. Das Kapital kam primär von den Bestandsinvestoren Aleph und Group 11 – beide aus Israel. Kurz darauf bezifferte das Wall Street Journal die Bewertung der Kurz-Startups mit rund 200 Millionen US-Dollar.

“Die heutige Cyberlandschaft erfordert innovative Ansätze, um aktuellen Bedrohungen effektiv und zielgerichtet zu begegnen. Dank dieser Finanzierungsrunde sind wir in der Lage, weiterhin rasch zu wachsen”, kommentierte der Ex-Kanzler in einem Statement, das brutkasten damals erhielt.

Seither zeigt der eskalierte Gaza-Konflikt Auswirkungen auf Dream Security. So war CEO Shalev Hulio zum Zeitpunkt des letztjährigen Investments selbst als Reservist in der israelischen Armee tätig. Unterschrieben wurde der damalige Investment-Vertrag von Hulio in Uniform an der Grenze zu Gaza.

125 Millionen US-Dollar Umsatz

Im November 2023 zählte das Unternehmen noch 70 Mitarbeiter:innen – 60 davon in Israel. Mittlerweile sei die Belegschaft auf 150 Mitarbeitende gewachsen. “Ihr seid der Grund dafür, dass wir heute dort stehen, wo wir sind”, so der Ex-Kanzler in einem seiner jüngsten LinkedIn-Postings. Gedankt wird auch den bisherigen Investor:innen, darunter Dovi Frances, der Group 11 und Michael Eisenberg, Partner bei Aleph. Überdies verkündet Ex-Kanzler Kurz, mit Dream bereits “über 125 Millionen US-Dollar Umsatz in Europa, dem Nahen Osten und Asien” erreicht zu haben.

Party in der Wüste

Darüber hinaus schreibt Kurz auf LinkedIn: “Für uns als Österreicher war es eine neue Erfahrung, eine Party in der Wüste zu feiern, und dazu noch dem Thema entsprechend gekleidet zu sein… das hat auf jeden Fall eine Menge Spaß gemacht!” Gefeiert wurden die genannten Meilensteine laut dem Posting im Rahmen eines “Tribe-Events”.

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N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

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  • Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt.
  • Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.
  • Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt.

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