13.08.2020

N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Der für heute angesetzte N26-Betriebsratstermin fand trotz einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Berliner Arbeitsgerichts dennoch statt. Als Veranstalter traten nicht die Mitarbeiter, sondern die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen. Das N26-Management sieht darin einen Verstoß gegen die Verfügung, die aufgrund eines mangelhaften Hygienekonzepts erwirkt wurde.
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Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf - Swarovski steigt ein N26-Rückzug aus den USA
© Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

Der Tag rund um die geplante Betriebsratsgründung bei N26 hat es in sich: Noch am Vormittag hieß es, dass aufgrund einer von der Unternehmensleitung erwirkten einstweiligen Verfügung die geplanten Betriebsratstermine am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden werden. Im Antrag wurde ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt – der brutkasten berichtete.

N26-Betriebsratstermin fand statt

Kurz vor Mittag wendete sich allerdings das Blatt. Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird. Dabei versuchten die Mitarbeiter die einstweilige Verfügung zu umgehen, indem nicht sie selbst als Veranstalter auftraten, sondern die Gewerkschaft Verdi.

Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt. Gegen 15 Uhr verkündeten die teilnehmenden Mitarbeiter, dass erfolgreich eine Sitzung abgehalten wurde. In einem entsprechenden Tweet hieß es dazu: „Die N26 Operations GmbH hat einen Wahlvorstand gewählt. Sie wird nun mit der Organisation einer Betriebsratswahl beginnen.“ Morgen soll für eine zweite Gesellschaft der N26 Group, die N26 GmbH, eine ähnliche Sitzung stattfinden.

Parallelveranstaltung führt zu Kritik

Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.

Zeitgleich fand ein von der Unternehmensleitung kurzfristig anberaumtes Online-Kick-Off-Event statt, bei dem über eine „alternative Mitarbeitervertretung für die gesamte N26 Group“ gesprochen wurde. Dies führte auf Seiten der N26-Mitarbeiter, die für einen Betriebsrat kämpfen, zu scharfer Kritik.

Zudem äußerten sich die Mitarbeiter auf einem eigens eingerichteten Internet-Blog zum Vorwurf, dass ihr Hygienekonzept laut Unternehmensleitung mangelhaft sei: „Der von uns ausgewählte Veranstaltungsort bietet Platz für bis zu 500 Personen bei angemessener räumlicher Distanz. Die N26 Operations GmbH hat weniger als 500 Mitarbeiter, so dass ein Treffen auch dann stattfinden kann, wenn sich alle für die Teilnahme entscheiden.“

Die Reaktion der Unternehmensleitung

Der brutkaten kontaktierte am Donnerstagnachmittag N26 für eine Stellungnahme. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich wie folgt:

„Wir möchten nochmal deutlich machen, dass weder die Gründer noch das Managementteam von N26 sich gegen eine Arbeitnehmervertretung und -beteiligung – egal welcher Form – stellt oder gegen sie vorgeht. Die einstweilige Verfügung erfolgte durch das Arbeitsgericht aufgrund der Tatsache, dass es kein Gesundheits- oder Sicherheitskonzept für eine solch große Versammlung gab.“

Auch die Durchführung des Betriebsrattermins durch Verdi hätte laut N26 an der Tatsache nichts geändert, dass bislang kein ausreichendes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorliegt und die einstweilige Verfügung noch immer aufrecht bleibt.

Nun liegt der Ball beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht, das sich bislang dazu noch nicht geäußert hat. Die Entscheidung des Gerichtes und die in der Betriebsratssitzung getroffenen Entschlüsse – sofern sie gültig sind – werde man natürlich mittragen.

N26 möchte “Employee Representation Board”

Im Zuge der Debatte rund um die Gründung eines Betriebsrat brachte die Unternehmensleitung des öfteren ein sogenanntes „Employee Representation Board“ als alternative Mitarbeitervertretung ein. Dazu heißt es von der Unternehmensleitung:

„Als Unternehmen denken wir über die neue Möglichkeit eines globalen Employee Representation Board nach, über das wir gerade intern sehr viele Gespräche führen. Dieses Board kann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Stimme geben, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten N26 Gesellschaft oder Land. Wir möchten nicht, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich in einem so wichtigen Prozess ausgeschlossen fühlen. Unser gesamtes N26 Team sollte eine Stimme und die Möglichkeit haben, sich in einem solchen Gremium repräsentiert zu fühlen.“

Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt. Eine Koexistenz beider Gremien sei jedenfalls aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingung zu akzeptieren, da es nicht der Unternehmensleitung obliegt, ob ein Betriebsrat gegründet wird, sondern der Belegschaft, so der Unternehmenssprecher abschließend.


+++ UPDATE (14.08.2020 / 15:28 Uhr) Begründung des Berliner Arbeitsgerichts +++

Gegenüber dem brutkasten begründet Andrea Baer, Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, die Stattgabe der einstweiligen Verfügung wie folgt:

Hintergrund der Stattgabe ist die Befürchtung eines Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Von Abläufen vor Ort – d.h. ob, wie und von wem ggf. doch eine Versammlung durchgeführt wurde, habe ich keine Kenntnis. Ob es zu Verstößen gegen die vorliegenden einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weiß ich nicht. Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen, ob ggf. welche Beschlüsse wirksam wären oder nicht kann ich nicht vorab beurteilen. Eingegangen sind hier bisher fünf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Noch offene Verfahren dürften sich aufgrund Zeitablaufs insofern erledigt haben als eine rückwirkende Untersagung nicht möglich ist.

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Zwar sei der Wunsch nach nachhaltigeren Produkten bei den meisten Verbraucher:innen verankert, doch L’Oréal verzeichnet eine spürbare Lücke, wenn es um die tatsächliche Kaufentscheidung geht. Es entsteht ein „Say-do Gap“. Mit der Kampagne will der Konzern nachhaltigere Produkte zunächst zugänglich machen. Gleichzeitig soll aber auch die Sichtbarkeit, beispielsweise durch gezielte Platzierungen in Regalen im Einzelhandel, erhöht werden.

„Nachhaltiger Konsum scheitert im Alltag oft an der Macht der Gewohnheit“, weiß Stefan Geister, Nachhaltigkeitschef von L’Oréal DACH. „Gemeinsam mit unseren Handelspartnern in Drogerien, Parfümerien, Apotheken und Friseursalons wollen wir das ‚Nachfüllen zu Hause‘ als neuen Standard etablieren. Die Erfolgsfaktoren liegen auf der Hand: Ein umfassendes Angebot, ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis und kontinuierliche Sichtbarkeit im stationären und digitalen Handel. Wenn wir diesen Weg partnerschaftlich, ausdauernd und konsequent beschreiten, lassen wir aus guten Absichten echtes neues Handeln entstehen.“

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Begleitet werden die Maßnahmen von einem 100-Millionen-Euro-starken Innovationsfonds. Mit dem unternehmenseigenen L’AcceleratOR-Programm werden gezielt Startups und junge Talente unterstützt. Die Ansätze reichen von biologisch abbaubaren Materialien auf Algenbasis über Biokunststoffe aus Zuckerrohr bis hin zu recycelbaren Papierflaschen.

Mit 22 Forschungszentren in sieben regionalen Hubs weltweit, über 4.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie mehr als 8.000 Fachkräften aus den Bereichen Digitales, Tech und Data bündelt der Konzern seine Ressourcen. Ziel dieser Investitionen in die Startup-Förderung und die eigene Forschung ist es, als vernetztes „Beauty-Tech-Powerhouse“ die technologische Zukunft der Kosmetikbranche maßgeblich zu gestalten. Im Jahr 2025 wurde L’Oréal vom Fortune-Magazin zum innovativsten Unternehmen Europas gekürt.

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  • Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird.
  • Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt.
  • Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.
  • Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt.

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