01.05.2019

Nachrichtensender n-tv hat nun ein Programmfenster für Österreich

Der Nachrichtensender n-tv hat nun ein eigenes Programmfenster für Österreich. Seit 24. April 2019 präsentiert n-tv Austria mittwochs um 22 Uhr für österreichische Zuschauer die Polit-Talkshow #brennpunkt – Der Krone Talk. In der ersten Sendung war Bundeskanzler Sebastian Kurz zu Gast.
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Mit n-tv Austria ist der erste Sender der Mediengruppe RTL mit Programminhalten aus Österreich gestartet. Jeden Mittwoch um 22 Uhr diskutiert hier Moderatorin Katia Wagner mit hochkarätigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der österreichischen Sendung „#brennpunkt – der Krone Talk“.

In der ersten Ausstrahlung im linearen TV am 24. April war Bundeskanzler Sebastian Kurz zu Gast. Zuvor war die Politsendung bereits seit Frühjahr 2018 mittwochs um 19 Uhr online bei krone.tv zu sehen, durch eine exklusive Content-Kooperation von ntv Austria mit der Kronen Zeitung wird die Sendung nun auch im linearen TV ausgestrahlt.

Das sagen die Initiatoren über n-tv Austria

Die Aktivitäten in Österreich werden von der RTL Austria GmbH unter der Geschäftsführung von Uli Wurth (Mediengruppe RTL Deutschland) und Walter Zinggl (IP Österreich) verantwortet. „Der Start von n-tv Austria stellt einen wichtigen Schritt für die Mediengruppe RTL in Österreich dar“, so Uli Wurth, Geschäftsführer RTL Austria. „Diese Initiative erlaubt es uns als IP Österreich, Kunden zahlreiche neue und kreative Möglichkeiten der Kooperation anbieten zu können. Für die Zuseher bietet die Ausstrahlung von österreichischen Inhalten auf n-tv Austria einen relevanten Mehrwert“, ergänzt Walter Zinggl, Geschäftsführer der IP Österreich & RTL Austria, in einer Presseaussendung.

„Es ist uns sehr daran gelegen, dass n-tv den Zuschauern in Österreich zusätzlich zu unseren bestehenden journalistischen Inhalten künftig auch Informationen aus ihrer Heimat bietet. Katia Wagner setzt sich im #brennpunkt mit den Themen auseinander, die Österreich bewegen – und das regelmäßig mit hochkarätigen Gästen“, sagt n-tv Geschäftsführerin Tanit Koch über das neue Format.

Auch für Krone.tv-Chef Max Mahdalik ist die Kooperation mit n-tv ein wegweisender Schritt: „Es ist für uns enorm spannend, unsere größte wöchentliche Produktion nun auch gemeinsam mit n-tv umzusetzen. Die Zusammenarbeit ist sensationell und die Platzierung auf n-tv ein weiterer Beweis dafür, wie sehr unsere Live-Talkshow in Österreich bewegt.“ Michael Eder, Geschäftsführer krone.at, ergänzt abschließend: „Unsere Zukunftsinvestitionen machen sich schon jetzt absolut bezahlt. Wir freuen uns, dass wir mit unseren unzähligen Eigenproduktionen nicht nur im digitalen Umfeld, sondern mittlerweile auch im linearen TV Anklang finden.“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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